20-7024

Eingabe Lkw-Parken auf der Rodigallee Beschluss der Bezirksversammlung vom 13.12.2018 (Drs. 20-6807)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die Bezirksversammlung Wandsbek bittet die Verwaltung um Prüfung der Ausweitung des Parkverbotes auf das Wochenende und auf die Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr mit der Kontrolle der Einhaltung sowie der Sauberhaltung der Parkfläche.

Stellungnahme der Behörde für Inneres und Sport (BIS) / Polizeikommissariat (PK) 38:

Das PK 38 hat bereits in der Stellungnahme zur Drs. 20-6475 (Drs. 20-6586) die Beweggründe zur Neuordnung des ruhenden Verkehrs in der Rodigallee dargelegt.

Unter anderem wurde auf die Verkehrsbelastung in Richtung stadtauswärts nur während des Feierabendverkehrs hingewiesen.

Insofern ist die Neuordnung sachgerecht und deckt in ihrer zeitlichen Beschränkung (Eingeschränktes Haltverbot von Montag – Freitag, jeweils von 15.00 – 20.00 Uhr) den belasteten Zeitraum ab.

Gemäß § 45 (9) StVO sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist.

Eine Ausweitung im Sinne der Beschlussempfehlung ist aufgrund des Fehlens der geforderten besonderen Umstände nicht möglich. Siehe hierzu Drs. 20-6586.

Das Treffen von Maßnahmen zur Sauberhaltung der Grünfläche obliegt dem Bezirksamt. Siehe hierzu Drs. 20-6586.

Stellungnahme der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) auf der Grundlage von Auskünften der Stadtreinigung Hamburg (SRH):

Die Parkanlage "Rodigallee/Bohlens Allee" wird durch die SRH wöchentlich einmal kontrolliert. Dabei gab es im Jahr 2018 keine besonderen Auffälligkeiten hinsichtlich der Verschmutzungssituation. Lediglich ein während der Silvester-Feierlichkeiten zerstörter Papierkorb im Park musste durch einen neuen ersetzt werden. Dabei handelt es sich aus Sicht der SRH aber um einen Einzelfall und nicht um ein grundsätzliches Problem.

Die Gehwege direkt vor der Parkanlage werden gemäß § 29 Abs. 4 Hamburgisches Wegegesetz (HWG) von der SRH gereinigt. Alle übrigen öffentlichen Geh- und Radwegeflächen an der Rodigallee liegen in der Reinigungsverantwortung der Anliegerinnen und Anliegern (§ 29 Abs.1 HWG). Hinsichtlich der Gehwege an der Rodigallee stadtauswärts gehen durchschnittlich nur vier Hotline-Meldungen wegen Verunreinigungen pro Jahr bei der SRH ein. Im Bereich „Am Hohen Feld“ stadteinwärts kontrolliert die SRH trotz Anliegerverpflichtungen wegen der Nähe zur Bundeswehr-Universität regelmäßig, ohne dass grundsätzliche Probleme aufgefallen sind.

In der Parkanlage und im Gehwegbereich am Depotcontainerstellplatz wird die Reinigung durch die SRH durchgeführt. Hier gibt es in unregelmäßigen Abständen Verunreinigungen durch hausmüllähnliche Abfälle, die die SRH kurzfristig beseitigt. Ergänzend reinigt die SRH die Parkbuchten an der Rodigallee zwischen Parkanlage und Schiffbeker Weg sowie die Fahrbahn im gesamten Bereich. Der SRH wurden keine auffälligen, häufig wiederkehrenden Verunreinigungen der  Fahrbahn in dem Bereich gemeldet.

Zusammenfassend ist der Reinigungszustand im betreffenden Bereich als gut zu bezeichnen. Aktuell wird kein Bedarf an Erweiterungen oder Veränderungen der Reinigungsleistung seitens der SRH gesehen.

Darstellung der Grünanlage

Darstellung des Depotcontainerstellplatzes

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Anhänge

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