Eingabe Denkmäler in Wandsbek Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.01.2017 (Drs. 20-3876)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Zum Thema der Eingabe (Drs. 20-3700) „Denkmäler in Wandsbek“ soll eine Schwerpunktsitzung im Ausschuss am 29.03.2017 durchgeführt werden. Dazu sollen verschiedene Referenten
eingeladen werden, um das Thema mit den Ausschussmitgliedern sowie Bürgerinnen und Bürgern zu diskutieren.
U. a. sollen auch allgemeine Fragestellungen rund um das Thema Denkmäler (z. B. zu Historie, Pflege, Finanzierung usw.) beantwortet werden. Der Ausschuss wird hierzu noch im Vorwege einen entsprechenden Fragenkatalog entwickeln. Ziel ist es, diesen spätestens bis zur nächsten Sitzung des Regionalausschusses am 15.02.2017 vorzulegen.
Es wird um Entsendung eines Referenten der Kulturbehörde in die Sitzung des Regionalausschusses Kerngebiet Wandsbek am 29.03.2017 gebeten.
Hinweis der Kulturbehörde zum Beschluss:
Der Geschichtsstein, auf den in der Eingabe und im Fragenkatalog gesondert Bezug genommen wird, steht nicht unter Denkmalschutz. Vor diesem Hintergrund übersendet die Kulturbehörde die beigefügte Stellungnahme zum Fragenkatalog und sieht von der Entsendung einer Referentin/eines Referenten ab.
Stellungnahme der Kulturbehörde zum Fragenkatalog „Denkmäler in Wandsbek“:
Es gibt keine verbindlichen Kategorien für „gesetzte“ Denkmäler, also für Gedenksteine etc. Eine Einordnung kann nach verschiedenen Gesichtspunkten erfolgen: So kann beispielsweise auf das Ziel des Gedenkens (Kriegerdenkmal, Denkmal für bestimmte Person wie Künstler etc.) und/oder auf die Form des Objektes (Brunnen, Skulptur etc.) abgezielt werden.
Das Denkmalschutzamt ist für die Unterschutzstellung und den Erhalt von Kulturdenkmälern zuständig, darunter versteht man nicht nur „gesetzte“ Denkmäler, wie Gedenksteine, sondern vor allem historische Gebäude. (Kultur-)Denkmäler nach dem Denkmalschutzgesetz können Baudenkmäler, Ensembles, Gartendenkmäler und Bodendenkmäler oder bewegliche Denkmäler sein, deren Erhaltung aus geschichtlichen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Gründen oder zur Bewahrung der charakteristischen Eigenheiten des Stadtbildes im Interesse der Allgemeinheit liegt (§ 4 Hamburgisches Denkmalschutzgesetz). Auch „gesetzte“ Denkmäler können geschützte Kulturdenkmäler sein. Es sind jedoch weder alle historischen Bauten, noch alle Gedenksteine, Kriegerdenkmäler etc. denkmalwürdig. Der Wandsbeker Geschichtsstein steht nicht unter Denkmalschutz, da er weder durch seine Gestaltung, noch durch seine Aussage (Aufzählung verschiedener Ereignisse in Wandsbek) im Interesse der Allgemeinheit schützenswert ist und zudem Veränderungen aufweist.
Der Eigentümer bzw. der Verfügungsberechtigte. Die Mehrzahl der Gedenksteine steht auf öffentlichem Grund, hier ist das Bezirksamt verantwortlich (Management des öffentlichen Raumes). Es gibt vereinzelt auch Steine auf kirchlichen Liegenschaften und in Privatbesitz. Sofern die Objekte dem Denkmalschutz unterliegen, ist bei Veränderungen eine Abstimmung mit dem Denkmalschutzamt und eine denkmalrechtliche Genehmigung erforderlich.
Siehe Antwort zu 1.
Ca. 800.000 € für alle geschützten Denkmale, wie Bauten, Ensembles, Kirchen, bewegliche Denkmale, etc. Diese Mittel werden zur Unterstützung der Eigentümer bei erforderlichem denkmalpflegerischem Mehraufwand eingesetzt, nicht zur Bauunterhaltung. Für Objekte in städtischem Besitz ist die verfügungsberechtigte Stelle verantwortlich. Die Mittel sind nicht regional aufgeteilt, sondern werden nach Erfordernis zum Denkmalerhalt eingesetzt.
Siehe Antwort zu 4. a).
Die Pflege der Gedenksteine liegt in der Verantwortung der Verfügungsberechtigten.
Falls ja, wer liegt diese fest?
Siehe Antworten zu 4. a) und 5.
Fragen zum historischen Erbe Wandsbeks:
Der Wandsbeker Geschichtsstein ist erhaltenswert, liegt aber nicht in der Zuständigkeit des Denkmalschutzamtes (siehe Antwort zu 1.). Im Übrigen hat sich die Kulturbehörde mit der Thematik nicht befasst.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
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