Eingabe: Bebauungen im Bereich Wandsbek-Nord
Der Planungsausschuss hat die Mitteilung in seiner Sitzung am 19.02.2019 behandelt und überweist sie in den Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek mit der Bitte, diese unter Anwesenheit des Petenten erneut zu behandeln. Auf gleiche Weise ist mit der Drs. 20-6885 zu verfahren.
I. Ausgangslage
Der Hauptausschuss hat am 14.02.2019 die neuerliche Eingabe Drs. 20-6885 (Anlage 1) in den Planungsausschuss überwiesen mit der Bitte, das WBZ zu beteiligen und die Entwicklung in dem in der Eingabe genannten Bereich zu bewerten.
Die Eingabe folgt einer früheren Eingabe des Petenten, Drs. 20-5943 (Anlage 2), die bereits am 12.06.2018 im Planungsausschuss und später im Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek behandelt worden war. Diese richtete sich auf ein Bauvorhaben am Rauschener Ring 34/36. Seinerzeit konnte aufgeklärt werden, dass das Vorhaben unter Beachtung der nach der HBauO herzustellenden Kinderspielflächen genehmigt worden war. Die abschließende Antwort an den Petenten erfolgte in diesem Sinne durch die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung.
II. Aktuelle Eingabe
Der Petent formuliert in seiner neuen Eingabe Drs. 20-6885 im Wesentlichen nunmehr folgende Fragen:
1) Warum (gemeint: bei Baugenehmigungen) keine Informationen und Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger vor Ort erfolge;
2) Welche weiteren Baumaßnahmen (im Gebiet), insbesondere am Wandsbeker Schützenhof 13 geplant seien;
3) Welche Überlegungen zur Infrastruktur es für diesen Bereich und umliegende Quartier gebe.
Mit der Operationalisierung und Beantwortung der Fragen haben sich mehrere Fachämter unterschiedlicher Dezernate befasst.
III. Stellungnahme der Verwaltung
Im Ergebnis können folgende Ausführungen getroffen werden:
Zu Frage 1)
Bau- und Vorbescheidsanträge werden aus Datenschutzgründen grundsätzlich vertraulich gehandhabt. Im Baugenehmigungsverfahren nach der HBauO ist über eine ggf. erforderliche Nachbarbeteiligung hinaus keine allgemeine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen. Hiervon kann nur in besonderen Einzelfällen, und mit ausdrücklicher Zustimmung des Antragstellers abgewichen werden.
Zu Frage 2)
Zur Operationalisierung – auch für Frage 3) - wurde davon ausgegangen, dass sich das Interesse des Petenten auf den Nah- und umliegenden Bereich der von ihm genannten Vorhabens am Rauschener Ring und am Wandsbeker Schützenhof richtet. Dieser Bereich (Betrachtungsraum) umfasst auch die Straßenzüge „In der Niederung“, „An der Osterbek“ und „Moorgrund“, die nach den örtlichen Verhältnissen in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang gesehen werden können. Darüber hinaus ist die Umgebung relativ deutlich abgrenzt.
Im Betrachtungsraum bestehen derzeit keine bauleitplanerischen Überlegungen. Bauprüflich wurden dort in den letzten 5 Jahren (seit 2014) folgende für die Fragestellung ggf. relevanten Vorhaben genehmigt:
An der Osterbek 13 ( 1 WE)
An der Osterbek 16 ( 2 WE)
Moorgrund 16 ( 1 WE)
Rauschener Ring 15a-c, (16 WE)
17a-e (Aufstockung)
Rauschener Ring 15-17 (30 WE)
Rauschener Ring 34-36 (28 WE)
Wandsbeker Schützenhof 38 ( 2 WE)
80 WE
Dies stellt aus Sicht der Verwaltung durchaus eine gewisse Zunahme an Haushalten dar, die jedoch das Maß hamburgweit üblicher Nachverdichtungen nicht überschreitet und aus sich selbst heraus noch keine besonderen öffentlichen Infrastrukturanforderungen begründet.
Am Wandsbeker Schützenhof 13 sind der Verwaltung derzeit keine aktuellen Bauabsichten bekannt. Eine frühere Genehmigung ist abgelaufen.
Zu Frage 3)
Zur Operationalisierung dieser Frage war ein Verständnis zu entwickeln, welche Infrastrukturen über die genannten Spielplätze hinaus angesprochen sein können.
a) Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Der Betrachtungsraum erscheint durch die U-Bahn-Stationen Wandsbek-Gartenstadt und Trabrennbahn gut erschlossen. Dort besteht auch Anschluss an das Busnetz.
b) Nahversorgung/kurzfristiger Bedarf
Der Betrachtungsraum befindet sich nach dem aktuellen, 2018 aufgestellten Bezirklichen Nahversorgungskonzept im Einzugsbereich einschlägiger Nahversorgungsmärkte. Eine Versorgungslücke ist nicht erkennbar.
c) Spielplätze / öffentliche Grünausstattung
Wesentlicher Freiraum für den Betrachtungsraum ist der durch Vegetation begleitete Osterbek-Gewässergrünzug; hinzu treten begleitende Kleingartenareale, die der Bevölkerung ebenfalls offen stehen.
Die nächst gelegenen öffentlichen Spielplätze befinden sich am Barmwisch; Turnierstieg; westlich Stockrosenweg; Haldesdorfer Straße; und Braunsberger Weg in zwischen 700 m und rund 1,5 km Entfernung. Hinzu treten die privaten Kinderspielflächen auf den Baugrundstücken.
d) Sozialräumliche Infrastruktur (Schulen, Kindertagesstätten etc.)
Die Versorgung des Betrachtungsraumes mit Grundschule, Kindertagesstätten, Eltern-Kind-Zentrum, sowie Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit sowie Seniorentreff usw. ist grundsätzlich gegeben. In Teilbereichen bestehen bei nur kleinräumiger Betrachtung rein rechnerisch einzelne Minderausstattungen, jedoch wird dies in der Regel durch entsprechende Angebote in nahegelegenen Sozialräumen, die der Bevölkerung ebenfalls offenstehen kompensiert (vgl. Anlagen 4 und 5).
e) Ärztliche Versorgung
Das Gebiet befindet sich im unmittelbaren Nahbereich des Bundeswehr-Krankenhauses an der Lesserstraße / Wandsbeker Schützenhof.
Darüber hinaus liegen kleinräumige statistische Daten nicht vor. Für die Stadtteile Wandsbek und Bramfeld, die als noch gut erreichbarer Versorgungsraum betrachtet werden können, kann ein insgesamt angemessenes ärztliches Angebot erkannt werden (Wandsbek: 106, Bramfeld: 110 niedergelassene Ärzte unterschiedlicher Fachdisziplinen einschließlich Zahnärzten nach den Stadtteilprofilen des Statistischen Amtes, Berichtsjahr 2017).
IV. Ergebnis / Bewertung
Im Ergebnis kann nicht erkannt werden, dass die bisherige Genehmigungstätigkeit im Wohnungsbau für den Betrachtungsraum zu gravierenden infrastrukturellen Defiziten führen würde bzw. unmittelbare Handlungsbedarfe bestünden. In einzelnen Bereichen der sozialen Infrastruktur wird die weitere Entwicklung zu beobachten sein, sind jedoch auch die gut verfügbaren Angebote nahe gelegener benachbarter Sozialräume zu berücksichtigen.
Die Aufrechterhaltung einzelner weiterer, privat bzw. freiberuflich betriebener Angebote entzieht sich regelmäßig einer unmittelbaren Steuerung durch die Verwaltung.
Es ist beabsichtigt, dem Petenten zur Beantwortung seiner Eingabe diese Drucksache durch die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung zuleiten zu lassen.
Der Ausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.
1. Eingabe Drs. 20-6885
2. Eingabe Drs. 20-5943
3. Übersichtsplan Bereich Rauschener Ring (Betrachtungsraum)
4. Aufstellung: Versorgung des Sozialraumes Wandsbek-Gartenstadt
5. Übersichtsplan soziale Infrastruktur
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