Einführung Anliegerparken in der Glogauer Straße Beschluss der Bezirksversammlung vom 07.06.2018 (Drs. 20-5942)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Bezirksversammlung bittet, in der Glogauer Straße das Anliegerparken einzuführen.
Der Landesbetrieb Verkehr (LBV) nimmt wie folgt Stellung:
Der Landesbetrieb Verkehr (LBV) bereitet gerade das Bewohnerparken auf St. Pauli vor. Parallel dazu soll die Parksituation in drei Bereichen, z.B. im Umfeld des Flughafens, untersucht werden. In den nächsten Jahren wird der LBV jeweils drei Bereiche pro Jahr bezüglich der Einführung von Bewohnerparken untersuchen. Diese möglichen Gebiete wurden im Rahmen einer verkehrsdatenbasierten Potenzialanalyse identifiziert. Priorität haben derzeit die laufenden Vorhaben, Anfragen zu neuen Bewohnerparkregelungen werden zunächst nur im Rahmen einer ersten überschlägigen Beurteilung geprüft, bzw. eingeordnet.
Im Zuge dessen ist zunächst anzumerken, dass die Einrichtung von Sonderparkberechtigungen für Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel (Bewohnerparkvorrechte) nach der einschlägigen und verbindlichen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO zu §45 Absatz 1 bis 1e,x) nur dort zulässig ist, wo mangels privater Stellflächen und
auf Grund eines erheblichen Parkdrucks die Bewohner des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden.
Dem liegt zugrunde, dass Stellplätze im öffentlichen Straßenraum dem Grunde nach der Allgemeinheit zur Verfügung stehen und folgerichtig schon deshalb für die Einrichtung von Bewohnerparkgebieten eng gefasste Kriterien anzulegen sind.
Dies bedeutet, dass auch in Bewohnerparkzonen nicht 100 % der Stellplätze für Bewohner reserviert werden dürfen. Im Rahmen des Gemeingebrauchs von öffentlichen Straßen muss auch für Ortsfremde das Parken weiterhin möglich sein. So sollten nach den für die Straßenverkehrsbehörden verbindlichen Bestimmungen des Straßenverkehrsrechts am Tage max. 50 % der Parkstände für Bewohner reserviert werden und in der Nacht max. 75 %. Im Zuge einer weitergehenden Prüfung wären weitere Bedingungen zu beachten, die ggf. auch weitergehende Untersuchungen erfordern.
Die Identifikation potenziell zu untersuchender Gebiete durch den LBV erfolgt über u.a. hamburgweite Strukturdaten, wobei der Fokus darauf liegt, Gebiete mit besonders prägenden Effekten auf den Parkraum durch Nachfrageüberlagerungen zu erkennen. Auf den Stadtteil Jenfeld und insb. die Glogauer Straße trifft dies bei einer ersten Prüfung nur sehr bedingt zu, d.h. es bestehen keine Nachfrageüberlagerungen mit Auswirkungen auf die Parksituation zwischen Bewohnern, Berufstätigen, Studierenden, Kunden sowie Touristen. Auch der zuständigen Straßenverkehrsbehörde des örtlichen Polizeikommissariats liegen keine Erkenntnisse zu Parkraummangel in der Glogauer Straße vor.
Wie eingangs bereits dargestellt, erfolgt die Auswahl von Gebieten zur Überprüfung dabei anhand von Strukturdaten. Diese Strukturdaten lassen Überprüfungsbedarfe in verschiedenen Teilen der Stadt erkennen. Es ist daher erforderlich, diese Prüfungen sukzessive vorzunehmen und daraus folgende Ergebnisse dann entsprechend umzusetzen, um die erforderliche Tiefe und Qualität der Prüfungen in den einzelnen Gebieten gewährleisten zu können und bei einer Umsetzung von Bewohnerparken die notwendigen Überwachungskapazitäten bereit zu stellen. Vorrang haben allerdings Gebiete, in denen die Parksituation als kritisch eingestuft wurde. Dies scheint in der Glogauer Straßen nach Erkenntnissen des LBV und der Polizei nicht der Fall zu sein.
Unter diesen Rahmenbedingungen kommt eine weitergehende Prüfung des genannten Bereichs zum jetzigen Zeitpunkt nicht in Betracht, die Einrichtung einer Bewohnerparkzone ohne vorhergehende Untersuchung wird seitens des LBV nicht befürwortet.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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