21-0346

Eindeutige Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen für die Herrmann-Balk-Straße erlassen Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Sachverhalt

Abzweigend von der Sackgasse der Hermann-Balk-Straße führt eine Privatstraße rückwärtig der Ladenzeilen (Hausnummer 25) bis hin zum U-Bahnhof Berne mit dortiger Ausfahrt in den Kriegkamp und die Alte Berner Straße.

Diese Straße ist eine Einbahnstraße, doch leider fehlt in Höhe der Ausfahrt des Park-decks eines dortigen Supermarktes eine entsprechende Beschilderung zur eindeutigen Verkehrsführung. Insbesondere ortsunkundige Nutzer des Parkdecks biegen beim Ausfahren entgegen der vorgesehenen Fahrtrichtung ab und verursachen gefahrvollen Begegnungsverkehr.

Als weiteres häufiges Ärgernis ist die nicht Beachtung der Parkraumregelung und der entsprechenden Ahndungen mit hohen Gebühren bei Missachtung zu verzeichnen. Kaum ein Nutzer dieser Straße weiß um den Umstand, dass die Straße kein öffentlicher Weg ist und somit der Parkraum auch nicht als dieser von Seiten der Polizei überwacht werden kann, dieses obliegt dem Eigentümer. Lediglich das Straßenverkehrsrecht kann in dieser Straße Anwendung finden. Auch hierfür wäre eine eindeutige Beschilderung der Straße mit dem Hinweis „Privatstraße“ notwendig, anhand dessen eine eindeutige Rechtssicherheit für die Nutzer geschaffen werden kann.      

 

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss folgende Empfehlung für die Bezirksversammlung beschließen:

 

Petitum/Beschluss

Die zuständige Fachbehörde möge in der Privatstraße, abzweigend von der Sackgasse der Hermann-Balk-Straße rückwärtig der Hausnummer 25, für die Aufstellung eindeutiger Verkehrszeichen zu sorgen.

Dieses wäre das VZ 220-20 in Höhe der Ausfahrt des Parkdecks des Supermarktes.

Des Weiteren wird die Fachbehörde gebeten, den Eigentümer der Straße um die Aufstellung eines Hinweisschildes „Privatstraße“ zu bitten, um den Nutzern die damit verbundene Rechtssicherheit zu verdeutlichen.

 

Anhänge

keine Anlage/n