Einbau von Wärmepumpen erleichtern Debattenantrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Grünen und der FDP-Fraktion, angemeldet zur Debatte von der SPD-Fraktion
Letzte Beratung: 26.02.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 4.4
Durch die Anpassung des Gebäudeenergiegesetzes 2024 wurde der Weg zur Klima-neutralität der Heizungsanlagen geebnet. Neue Heizungsanlagen müssen demnach mit mind. 65% erneuerbarer Energien betrieben werden. Für viele Gebäude in Wandsbek ist das aufgrund eines fehlenden Fernwärmeanschlusses nur mit einer Wärmepumpe sinnvoll umsetzbar.
Vor dem Hintergrund des Volksentscheids „Hamburger Zukunftsentscheid“ will Hamburg 5 Jahre früher klimaneutral werden. Es ist daher wichtig, die Hürden für die Umrüstungen der Heizungen möglichst gering zu halten.
Aufgrund der aktuellen baurechtlichen Vorgaben kann es zu folgender Situation kommen:
Die sehr alte Ölheizung im Keller fällt aus. Der Gebäudeeigentümer müsst diese daher kurzfristig ersetzen und will dies sinnvollerweise mit einer Wärmepumpe bewerkstelligen. Ansonsten würde er die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes mit 65% erneuerbaren Energien nicht einhalten. Sein Gebäude nutzt die Fläche in den vorhandenen Baugrenzen des Grundstücks voll aus. Die Außeneinheit der Wärmepumpe muss daher außerhalb der Baugrenzen aufgestellt werden.
Das Bezirksamt erläuterte uns dazu: Es muss ein Bauantrag gestellt werden. Eine Wärmepumpe ist eine „Hauptanlage“, also wie ein Wohngebäude zu verstehen. Diese darf nicht außerhalb der Baugrenzen stehen. Es ist eine Befreiung von dieser Regel erforderlich. Dies ist nicht verfahrensfrei. Die Bearbeitungszeit des Bauantrages beträgt im Minimum 2 Monate. Natürlich braucht man auch jemanden, der den Antrag dazu zunächst ausarbeitet. Es kann also sein, dass das Haus dann 2-4 Monate unbeheizt ist oder eine Notheizung aufgestellt werden muss.
Dies behindert die Energiewende und stellt die Menschen vor existenzielle Probleme, da sie schlimmstenfalls ihr Haus nicht mehr beheizen können. Selbst Menschen, die eine Wärmepumpe ohne Not einbauen möchten, schrecken davor ggf. zurück.
Die einzige Lösung ist, dass die Installationsfirmen die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben prüfen (wie beispielsweise die Lärmemission) und das Vorhaben zum Aufstellen einer Wärmepumpe immer verfahrensfrei ist. D.h. auch, wenn die Aufstellung der Wärmepumpe Befreiungen vom Baurecht erfordert.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
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