21-0530

Ein neues Nahversorgungszentrum Großlohe sozial und ökologisch gestalten Interfraktioneller Antrag der Fraktionen SPD und Die Grünen

Antrag

Sachverhalt

 

Das in die Jahre gekommene Nahversorgungszentrum an der Stapelfelder Straße Ecke Großlohering im Ortsteil Großlohe in Rahlstedt entspricht nicht mehr den Anforderungen der Nutzerinnen und Nutzer wie auch der Gewerbetreibenden und bietet erhebliches Potential, sowohl für eine deutliche Aufwertung des Zentrums als auch für die Schaffung von zusätzlichem, modernem und bezahlbarem Wohnraum.

 

Wir begrüßen es ausdrücklich, dass dort das bestehende Nahversorgungszentrum, voraussichtlich auch unter Einbeziehung des Kirchengrundstückes komplett neugestaltet werden soll. Dafür soll auch die Gelegenheit genutzt werden, frühzeitig die Bedürfnisse der Großloher*innen abzufragen und in das Planverfahren einfließen zu lassen. Mit dieser Forderung gehen wir bewusst über das gesetzlich vorgeschriebene Bürgerbeteiligungsverfahren hinaus, um den Mitgestaltungsanspruch der Anwohnerschaft an ihrem Ortszentrum umfassend zu gewährleisten. Mit den örtlichen Gewerbetreibenden sollen einvernehmliche Lösungen gefunden werden.

 

Das Vorhaben soll, in Anlehnung an ähnliche Planungen, in einer hohen energetischen und ökologischen Ausrichtung erfolgen, einen Beitrag für mehr modernen und bezahlbaren Wohnraum in der Stadt leisten und neue Begegnungsräume mit einer hohen Aufenthaltsqualität schaffen. Die Ergebnisse einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung wollen wir, gemeinsam mit unseren Anforderungen, verbindlich im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages mit den von der Planung profitierenden Grundstückseigentümern/Investoren vereinbaren.

 

Dies vorausgeschickt möge der Planungsausschuss folgendes beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

Die Verwaltung wird gebeten, für das Bauvorhaben an der Stapelfelder Straße Ecke Großlohering im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens die folgenden Parameter mit den Investoren verbindlich zu vereinbaren und umzusetzen:

 

  1. Die Investoren stellen die Planungen über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (öffentliche Plandiskussion) hinaus frühzeitig in einem geeigneten Beteiligungsformat den Anwohnerinnen und Anwohnern von Großlohe vor (z.B. in der Stadtteilkonferenz Großlohe).

 

  1. In Absprache mit dem Bezirksamt führen die Vorhabenträger eine Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern zur Gestaltung des geplanten öffentlichen Raumes / Freiraumes, auch unter Berücksichtigung der Bedarfe von Kindern und Jugendlichen durch.

 

  1. Die Ergebnisse der unter 1. und 2. genannten Beteiligungsformate werden dem Planungsausschuss vorgestellt. Die Beteiligungsformate können miteinander verbunden werden.

 

Anhänge

 

keine Anlage/n

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