Ein modernes Vereinshaus für den SC Eilbek, wir stellen 120.000 für die Planungen bereit! Beschluss der Bezirksversammlung vom 20.04.2020 (Drs. 21-1297)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Zu 1.
In Rücksprache mit dem SC Eilbek wurde ein Antrag für die in Aussicht gestellten Mittel gem. Drs. 21-1297 ausgearbeitet. Der Antrag ist heute im Original eingegangen. Nach Abschluss der internen Prüfungen wird ein Zuwendungsbescheid erlassen. Als Maßnahmebeginn ist der 01.07.2020 avisiert.
Zu 2.
Die genannten Punkte sind im Antrag auf Planungsmittel berücksichtigt.
Zu 3.
Der angedachte Standort liegt im Geltungsbereich des Durchführungsplanes D153A und weist an der Stelle eine Fläche für besondere Zwecke mit der Zweckbestimmung Sportplatz aus. Da an der Stelle das Maß der Nutzung nicht ausgewiesen ist, müsste eine Prüfung nach §34 BauGB erfolgen um festzustellen, ob ein 2-geschossiges Gebäude gebaut werden kann. Für eine solche Überprüfung bedarf es aber konkreter Antragsunterlagen, so dass eine verbindliche Antwort auf diese Frage nur in einem förmlichen Verfahren – also einem Baugenehmigungs- oder Vorbescheidsverfahren – möglich ist.
Zu 4.
Der HSK wird über das Ergebnis nach Abschluss der Planungsphase in Kenntnis gesetzt.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
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