20-3897

Ein Altkleidercontainer für den Lentersweg Beschluss der Bezirksversammlung vom 22.12.2016 (Drs. 20-3712.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

  1. Der zuständigen Fachbehörde wird empfohlen, der Stadtreinigung Hamburg (SRH) den Standort Lentersweg Ecke Heisterkamp als Standort für einen Altkleidercontainer für Alttextilien vorzuschlagen.
  2. Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob der SRH der Standort Lentersweg Ecke Heisterkamp zur Aufstellung eines Altkleidercontainers genehmigt werden kann.

 

Die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) hat die Stadtreinigung Hamburg (SRH) zu dem Anliegen des o.g. Beschlusses beteiligt und teilt nach Prüfung des Standortes Folgendes mit:

 

Die SRH bedankt sich für die Anregung, im Lentersweg sowohl einen Textil- als auch einen Altglascontainer aufzustellen. Verschiedene Gründe sprechen allerdings gegen die Aufstellung.

In nur wenigen 100 Metern Entfernung gibt es am Recyclinghof Lademannbogen die Möglichkeit, sowohl Textilien als auch Altglas kostenfrei abzugeben. Besonders interessant ist dabei, dass der Recyclinghof Lademannbogen im Vergleich mit anderen Recyclinghöfen deutlich     länger geöffnet ist, nämlich wochentags bis 19 Uhr. Die nächstgelegenen Textilcontainer sind in 1,2 (Wellingsbütteler Landstraße 73) bzw. 1,6 km (Ratsmühlendamm 53) Entfernung. Die nächstgelegenen Glascontainer sind in 0,5 (Ohkamp Ecke Flughafenstraße) bzw. 0,8 km (Teetzparkweg) Entfernung. Mit Depotcontainern im Lentersweg wäre keine Lücke im Angebot zu füllen.

Die Aufstellung zusätzlicher Textil- und Glascontainer am Standort Lentersweg ist im Ergebnis aus den vorgenannten Gründen aus wirtschaftlichen Gründen nicht realisierbar.

Wir bitten um Verständnis für diese Entscheidung.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

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