Ehemalige Kita "Pusteblume" im Gustav-Seitz-Weg - Planungsrechtliche Voraussetzungen für Wohnungsbau schaffen Antrag der CDU-Fraktion
Letzte Beratung: 25.06.2026 Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne Ö 5.8
Die ehemalige Kindertagesstätte „Pusteblume“ im Gustav-Seitz-Weg steht seit ihrer Schließung im Jahr 2023 leer. Ursprünglich war vorgesehen, das Gebäude nach einer Sanierung wieder einer Kita-Nutzung zuzuführen. Inzwischen hat sich jedoch gezeigt, dass dieses Vorhaben kaum noch realistisch erscheint.
Der Senat führt selbst aus, dass sich das Gebäude in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand befindet. Derzeit wird geprüft, ob eine Sanierung überhaupt wirtschaftlich vertretbar ist oder ein Neubau die sinnvollere Lösung darstellt. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass das Gebäude für eine zukünftige Kita-Nutzung zu groß dimensioniert ist, die Barrierefreiheit nicht gegeben ist und sich dieRahmenbedingungen aufgrund des demografischen Wandels verändert haben (Drucksache 23/4110).
Besonders bemerkenswert ist die Aussage des Senats, dass eine Neuvermietung beziehungsweise eine neue Nutzungsperspektive erst in den kommenden drei bis vier Jahren erwartet wird. Damit würde ein zentral gelegenes Grundstück in Steilshoop noch über Jahre hinweg brachliegen, obwohl bereits heute erheblicher Wohnraummangel in Hamburg besteht.
Der bestehende Bebauungsplan „Steilshoop 5“ setzt das Grundstück weiterhin als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Kindertagesheim“ fest. Die tatsächliche Entwicklung zeigt jedoch, dass diese Festsetzung den aktuellen Gegebenheiten nicht mehr entspricht. Wenn selbst die zuständigen Stellen inzwischen erhebliche Zweifel aneiner erneuten Kita-Nutzung äußern, sollte frühzeitig geprüft werden, welche alternativen Nutzungen für den Standort sinnvoll sind.
Angesichts der angespannten Lage auf dem Hamburger Wohnungsmarkt erscheint insbesondere eine Wohnbebauung als naheliegende Option. Jeder ungenutzte Standort, der für zusätzlichen Wohnraum aktiviert werden kann, sollte zeitnah entwickelt werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch eine Anpassung des geltenden Planungsrechts.
Anstatt weitere Jahre auf ungewisse Prüfungen und mögliche Nutzer zu warten, sollten die notwendigen Gespräche jetzt geführt und die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, damit das Grundstück einer sinnvollen und zukunftsfähigen Nutzung zugeführt werden kann. Ziel muss sein, den jahrelangen Leerstand zu beenden und einen Beitrag zur Schaffung dringend benötigten Wohnraums in Steilshoop zu leisten.
Der Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne beschließt:
Beschluss:
Der Bezirksamtsleiter wird gebeten,
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