21-0763

E-Ladesäule in der Meiendorfer Straße Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.09.2019 (Drs. 21-0176.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Der Regionalausschuss Rahlstedt bittet das Bezirksamt um Prüfung hinsichtlich der

Umsetzbarkeit eines Standortes für eine E-Ladesäule im Parkstreifen der Meiendorfer Straße

vor den Häusern Nr. 88-92 oder Nr. 119-125.

Bei hoher Umsetzungswahrscheinlichkeit möge im Anschluss dem Betreiber der E-Ladesäulen

die Bitte um Beantragung in einem formellen Genehmigungsverfahren übermittelt werden.

Über die Ergebnisse ist der Regionalausschuss Rahlstedt zeitnah zu informieren..

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation antwortet auf die Beschlussempfehlung wie folgt:

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) hat die beiden vorgeschlagenen Standorte einer Vorprüfung hinsichtlich der Eignung als Ladesäulenstandorte unterziehen lassen. Das Ergebnis der Prüfung lautet wie folgt:

 

Grundsätzlich wird eine Ladesäule im angefragten Bereich als sinnvoll erachtet. Allerdings bestehen an den vorgeschlagenen Standorten kaum Realisierungsmöglichkeiten:

 

- In der Meiendorfer Straße 88-92 existieren keine Parkstände auf öffentlichem Grund, sodass nur eine Realisierung auf einem der privaten Parkplätze möglich wäre. Hier wurde bereits ein Standort an der Meiendorfer Straße 89 geprüft. Dieser ist jedoch ausgeschieden, da keine Kooperation mit einem der Einzelhändler zustande kam.

 

- In der Meiendorfer Straße 119-125 wurde der Straßenraum umgebaut, weshalb ggf. eine Aufgrabesperre besteht. Hier gibt es nun einige wenige Parkstände in Längsaufstellung. Diese würden sich grundsätzlich eignen, jedoch würde durch die Realisierung einer Ladesäule ein Parkstand entfallen, weil die Säule aufgrund des angrenzenden Radwegs innerhalb der Parkbucht aufgestellt werden müsste.

 

Aus den vorgenannten Gründen eignen sich die vorgeschlagenen Standorte aus Sicht der BWVI nicht für den Aufbau einer Ladesäule. Darüber hinaus sind die Planungen für die aktuell vorhandenen Mittel bereits abgeschlossen.

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n