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Durchgängigkeit der Wandse Kleine Anfrage vom 26.05.2020

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

 

Im Verlauf der Wandse findet man inzwischen einige Beispiele zur Renaturierung des Fließgewässers wie Sohlgleiten, renaturierte Bachschleifen und Umgestaltungen des Uferbereichs. Ziel ist unter anderem, die Durchgängigkeit der Wandse für wandernde Fische und Kleinstlebewesen zu ermöglichen. Außerdem soll durch die Umwandlung der flussnahen Gebiete in eine Auenlandschaft die Natur erlebbar werden. Das Projekt „Lebendige Alster“ und die Behörde für Umwelt und Energie sind hier stark involviert.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt:      08.06.2020

 

  1. Welche konkreten Maßnahmen im Rahmen der Renaturierung wurden bisher an der Wandse getätigt und wann haben diese stattgefunden?

Bezirksamt Wandsbek:

Die Maßnahmen gemäß 1., 3. und 8. sind in der Tabelle in der Anlage zusammengefasst.

 

  1. Wie wird der Erhalt dieser Maßnahmen gewährleistet?

Bezirksamt Wandsbek:

Für die an den Gewässern durchgeführten Maßnahmen, die sich im Veraltungsvermögen des Bezirksamtes befinden, erfolgt die Erhaltung im Rahmen der Gewässerunterhaltung durch das Bezirksamt. Die im Vortext genannte Auenentwicklung erfolgt z. T. auf Flächen, die von der Loki-Schmidt-Stiftung betreut werden. Maßnahmen im Bereich Höltigbaum werden durch die bei der Behörde für Umwelt und Energie liegende Naturschutzgebietsbetreuung koordiniert.

 

  1. Welche weiteren Maßnahmen an der Wandse auf dem Gebiet des Bezirks Wandsbek sollen wann erfolgen?

Bezirksamt Wandsbek:

Siehe zu 1. bzw. Anlage.

 

  1. Welche Verzögerungen (z. B. durch Interessenkonflikte) sind zu erwarten?

Bezirksamt Wandsbek:

Für die in Aussicht genommenen Maßnahmen sind derzeit keine Interessenkonflikte erkennbar, die nicht im Zuge der Planung lösbar wären und zu einer Verzögerung führen können.

 

  1. In welcher Form stehen die Bezirksämter Wandsbek und Hamburg-Nord (bzgl. der westlichen Wandse bzw. des Eilbekkanals und des Mundsburger Kanals) bei diesem Thema in Kontakt?

Bezirksamt Wandsbek:

Mit dem Bezirksamt Hamburg-Nord steht das Bezirksamt über den Arbeitskreis Wasserrahmenrichtlinie und die Umsetzungsgespräche bei der Behörde für Umwelt und Energie sowie informellen Austausch auf Fachebene in Kontakt. Darüber hinaus wurden dem Bezirksamt für die Herstellung der Durchgängigkeit am Wandsbeker Mühlenteich Mittel für die Umsetzung von im Bebauungsplan Barmbek-Süd 12 festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen übertragen.

 

  1. Mit welchen Gemeinden in Schleswig-Holstein steht das Bezirksamt Wandsbek in welcher Form in Kontakt, um eine Durchgängigkeit der Wandse auch im östlichen Bereich zu gewährleisten? Was planen diese Gemeinden?

Bezirksamt Wandsbek:

Vor dem Hintergrund, dass die Wandse östlich des Rückhaltebeckens Höltigbaum temporär trocken fällt, ist nach derzeitigem Sachstand eine Fischdurchgängigkeit bis nach Schleswig-Holstein nicht zu erreichen. Die örtliche Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Schleswig-Holstein erfolgt weitgehend durch Gewässerunterhaltungsverbände. Von daher besteht auch kein Kontakt zu Gemeinden in dieser Frage.

 

  1. Wie werden welche Zuflüsse der Wandse in das Gesamtkonzept integriert?

Bezirksamt Wandsbek:

Die Nebengewässer, insbesondere die Stellau, bieten teilweise bessere Entwicklungspotenziale als der Oberlauf der Wandse. Darüber hinaus kommt ihnen eine wichtige Rolle bei der Wiederbesiedlung vor, sollte es in der Wandse zu einer Havarie kommen.

 

Stellmoorer Quellfluss:

Entwicklungsmaßnahmen zum Stellmoorer Quellflusses wurden im Rahmen der Aufstellung des Pflege- und Entwicklungsplan für das Naturschutzgebiet Stellmoorer Tunneltal abgestimmt.

 

Neurahlstedter Graben:

Das Gewässer ist streckenweise irreversibel von der Wandse abgetrennt und fällt über längere Zeit trocken. Im Bereich der Boltwiesen wurden lokal Entwicklungspotenziale für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen und die dezentrale Bewirtschaftung des Niederschlagswassers zur Verminderung von hydraulischem Stress in der Wandse genutzt.

 

Stellau:

Für die Stellau wurde ein eigenes Pflege- und Entwicklungskonzept aufgestellt. Im aktuellen Arbeitsprogramm steht die Planung für die Entrohrung der Stellau östlich Wiesenredder sowie für die Herstellung der Durchgängigkeit am Rückhaltebecken Stellau (nördlich Falenbek) in Verbindung mit den Bebauungsplänen Rahlstedt 134 und 135 an. Das Entwässerungskonzept für den Bebauungsplan Rahlstedt 131 wurde auf die Verminderung des hydraulischen Stresses in der Stellau ausgelegt.

 

Berner Au:

Auch für die Berner Au wurde ein eigenes Entwicklungskonzept aufgestellt. Die Herstellung der Fischdurchgängigkeit an der Berner Au hat sich teilweise als nicht darstellbar erwiesen, weil die Zeiträume mit Niedrigwasser zu lang sind. Bei der Berner Au liegt der Fokus derzeit auf der Entwicklung von Retentionsräumen, um die Hochwasserspitzen zu regulieren. In diesem Zuge werden die Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie örtlich mit umgesetzt. Darüber hinaus gibt es für mehrere Gewässerabschnitte der Berner Au Bachpatenschaften.

 

Rahlau:

Der Unterlauf der Rahlau ist für die Herstellung der Fischdurchgängigkeit von Ölmühlenwehr und Nordmarkteich von Bedeutung. Der Abschnitt zwischen Straße Rahlau und Dammwiesenstraße wurde im Zuge der Aufhebung des Bahnüberganges naturnah gestaltet. Für einzelne Abschnitte der Rahlau bestehen Vorplanungen für eine naturnahe Umgestaltung. Da die Rahlau eine starke Sedimentfracht aus Regensielen erhält wäre eine Umsetzung derzeit nicht nachhaltig. Für einzelne Gewässerabschnitte der Rahlau bestehen Bachpatenschaften.

 

Gehölzgraben:

Das Gewässer ist streckenweise irreversibel von der Wandse abgetrennt. Im Bereich des Wandsbeker Gehölzes wurden lokal Maßnahmen mit Bachpaten durchgeführt.

 

 

  1. Spielen Bachpatenschaften im Rahmen dieser Renaturierungen oder der späteren Erhaltung der Maßnahmen eine Rolle?

Bezirksamt Wandsbek:

Ja. Siehe Anlage.

 

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