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Durchgängigkeit der Alster an der Poppenbütteler Schleuse - Zwischennachricht zur Vorentwurfsplanung (Mitteilung zu Drucksache Nr. 20-5181)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Die Ergebnisse der Machbarkeitsuntersuchung für die Herstellung der Durchgängigkeit an den drei Wandsbeker Alsterschleusen wurden am 07.11.2017 im Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (UGV) vorgestellt. Für die weitergehende Planung wurde in der Bezirksversammlung folgender Beschluss gefasst (Drucksachen–Nr.: 20-5181 vom 29.11.2017):

„Die Verwaltung wird gebeten, bei den Bauten an Alsterschleusen alle Möglichkeiten der Absenkung der Stauhöhen zu prüfen sowie Möglichkeiten der allmählichen Absenkung der Stauhöhen für die Zukunft offen zu halten.“

Mit der Planung für die Herstellung der Durchgängigkeit ist der Landesbetrieb Straßen,  Brücken und Gewässer (LSBG) beauftragt. Die Vorentwurfsplanung für die Poppenbütteler Schleuse wurde im vergangenen Jahr zur Stellungnahme an die Träger öffentlicher Belange und die Naturschutzverbände zur Stellungnahme versandt. Mit Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und ihrer Einarbeitung in die Planung wird die Vorplanung nunmehr abgeschlossen.

Die ermittelte Vorzugsvariante entspricht grundsätzlich der am 07.11.2017 im UGV vorgestellten Lösung, wobei dem o. g. Beschluss dahingehend gefolgt wird, dass für die weitere Planung eine Absenkung des Stauziels um 10 cm zugrunde gelegt wird. Dieses Maß der Absenkung ist möglich, ohne dass nachhaltige negative Auswirkungen zu befürchten sind. Weitere Absenkungen in entsprechenden Teilschritten bleiben zukünftig möglich. Eine Absenkung des Stauziels in einem Schritt um z. B. 30 cm würde umfangreiche und langwierige Untersuchungen des Grundwasserverhaltens voraussetzen und die Realisierung der Durchgängigkeit um unbestimmte Zeit verzögern. Demgegenüber ist der zeitnahen Umsetzung der Vorzug gegeben.

Petitum/Beschluss

Der Ausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.

Anhänge

keine Anlage/n

Lokalisation Beta

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