Durchführung der Wahl zum Kinder- und Jugendbeirat im Bezirk Wandsbek - Auswahl und Bewertung der Wahlverfahren (Bezug zu Drs. 22-1372)
Letzte Beratung: 26.11.2025 Jugendhilfeausschuss Ö 8.2
Im Zuge der Beauftragung des PLING Kollektivs mit der Implementierung des Kinder- und Jugendbeirates im Bezirk Wandsbek wurden zwei Optionen für die Durchführung der Wahl erarbeitet.
Option 1:
Wie im Umsetzungskonzept (Drs. 22-1372) beschrieben, erfolgt eine anonyme Online-Wahl mit persönlicher TAN. Die Ausgabe der TAN und die Organisation der Wahl erfolgen über die Schulen oder die Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA).
In dieser Option kann nicht sichergestellt werden, dass Kinder- und Jugendliche nicht doppelt wählen. Außerdem werden von ca. 55.000 Wahlberechtigten (10-21-Jährige), ca. 17.000 Jugendliche kaum erreicht, da diese nicht mehr an Schulen angebunden sind. Eine erfolgreiche Wahl ist darüber hinaus stark von der Kooperation mit den Schulen abhängig.
Die Wahl gemäß Option 1 wäre schnell umsetzbar.
Fazit: Die Wahl gemäß Option 1 ist aufgrund der aufgeführten Risiken angreifbar und wird daher nicht empfohlen.
Option 2:
Die Wahl wird als anonyme Online-Wahl mit persönlicher TAN, postalischer Versand der Wahlbenachrichtigung inkl. TAN an alle Wahlberechtigten auf Basis eines Auszugs aus dem Melderegister durchgeführt. Ein Eintrag ins Wählerverzeichnis über Schulen und OKJA ist für diejenigen möglich, die nicht im Bezirk wohnen.
Mit dieser Option entstehen hohe Versandkosten, die im Budget des aktuellen Pilotprojektes enthalten sind.
Durch die Nutzung des Melderegisters ist eine Mehrfachwahl ausgeschlossen, außerdem werden auf diese Weise alle Wahlberechtigten potenziell erreicht, was zu einer starken Legitimität der Wahl führt. Die Teilnahme an der Wahl ist unabhängig von Schule und OKJA möglich, wobei eine gute Kooperation weiterhin erwünscht ist.
Derzeit besteht in Hamburg noch keine Möglichkeit, das Melderegister für die Wahl des Kinder- und Jugendbeirats zu nutzen. Die organisatorischen und datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung des Melderegister müssen zunächst geprüft und abschließend geklärt werden, was im Rahmen des Pilotprojekts zusätzlichen Zeitaufwand erfordert. Die rechtliche Grundlage für die Nutzung des Melderegisters ergibt sich aus dem öffentlichen Interesse an der Wahl zum Kinder- und Jugendbeirat; diese Einschätzung wird durch das Deutsche Kinderhilfswerks bestätigt (DKHW_StaKiJuPa_Datenschutz-Meldedaten-Wahlen_2022_WEB.pdf).
Fazit: Die Wahl gemäß Option 2 ist kaum angreifbar und wird daher empfohlen.
Beide Optionen wurden am 03.11.2025 mit der AG Jugendbeteiligung des JHA besprochen. Die AG spricht sich dafür aus, die Option 2 bis Ende Januar bzgl. der rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen durch die Verwaltung zu prüfen. Sollten die Voraussetzungen zur Nutzung des Melderegisters bis dahin nicht vorliegen, wird die Wahl gemäß Option 1 durchgeführt, um das Gesamtprojekt nicht zu gefährden.
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss wird um Beschlussfassung zu den beiden Wahloptionen gebeten.
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.