Dringende Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit insbesondere der Flüchtlingskinder Beschluss der Bezirksversammlung vom 15.10.2015 (Drs. 20-1829)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Behörde für Inneres und Sport nimmt wie folgt Stellung:
Derzeit werden alle staatlichen Stellen durch die hohen Zugangszahlen von Flüchtlingen in Deutschland vor besondere Herausforderungen gestellt. Sie sind gesetzlich verpflichtet, allen eintreffenden Flüchtlingen für die Dauer des Asylverfahrens Obdach zu bieten. Angesichts einer seit Jahresbeginn erheblich gestiegenen Prognose und damit einhergehender Zahlen ankommender Flüchtlinge, auch in Hamburg, bedarf es aller Anstrengungen, ausreichende Unterbringungskapazitäten zur Verfügung zu stellen, um eine Obdachlosigkeit ankommender Flüchtlinge zu verhindern.
Dies vorausgeschickt, wird die Anfrage gemäß § 27 Abs. 2 Bezirksverwaltungsgesetz auf den Beschluss der Bezirksversammlung wie folgt beantwortet.
Zu 1.
Zur Verbesserung der Unterbringungssituation der Flüchtlinge, die bislang in Zelten untergebracht waren, bzw. noch sind, wurde im Bezirk Wandsbek veranlasst, dass am Standort Jenfelder Moorpark Holzhäuser als Ersatz für die Zelte aufgestellt wurden. Alle Häuser sind mit Strom versorgt und bezogen.
Zu 2.
Alle in Belegung befindlichen Zelte sind derzeit beheizt (siehe Drs. 21/2014). Zudem wird bereits jetzt bei der Belegung darauf geachtet, dass insbesondere Kinder mit ihren Familien sowie alte und kranke Menschen vorrangig in festen Unterkünften untergebracht werden. Im Übrigen siehe Antwort zu 1.
Zu 3.
Entsprechende Prüfungen wurden bereits durchgeführt, siehe Drs. 21/1284 und 21/1285. Im Übrigen siehe Antwort zu 1.
Zu 4.
Siehe Antworten zu 1-3
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
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