Drei Ranger oder Rangerinnen für den Bezirk Wandsbek Beschluss der Bezirksversammlung vom 07.11.2019 (Drs. 21-0521)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Das Bezirksamt wird gemäß § 19 Abs. 2 BezVG gebeten, bei den anstehenden Vertragsverhandlungen mindestens drei Rangerstellen für die Wandsbeker Gebiete einzufordern. Dem KUV ist über die Ergebnisse zu berichten.
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Mit der Drucksache 21/16980 - Hamburgs Grün erhalten – Vertrag für Hamburgs Stadtgrün - ist auch die Schaffung von zusätzlichen Stelle in den Bezirken und in der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) verbunden. Gemäß Drucksache wird der Rangerdienst innerhalb der Abteilung Naturschutz der BUE organisiert und nicht in den Bezirken. Die neuen Ranger sollen eng mit den bezirklichen Mitarbeitern bei der Überwachung in den bezirklichen Naturschutzgebieten zusammenarbeiten und die Kontrollarbeit und deren Nachverfolgung übernehmen können.
Die Konzentration aller Ranger bei der BUE hat den Vorteil, dass konzertierte Aktionen in allen Naturschutzgebieten Hamburgs, gerade im Hinblick auf freilaufende Hunde, durchgeführt werden können. Die Erfahrung im behördlichen Ordnungsdienst hat zudem gezeigt, dass ein wirklich wirksames Auftreten in Schutzgebieten durch zwei oder mehr gemeinsam agierende Personen vor Ort eher gewährleistet werden kann, als durch Einzelpersonen. Darüber hinaus kann bei Ausfällen und wegen eines möglichen Schicht- und Wochenenddienstes die Einsatzfähigkeit durch eine größere Einheit in der zuständigen Fachbehörde besser gewährleistet werden.
Eine weitere Qualifizierung, Fortbildung und der Erfahrungsaustausch in einem größeren Team gelingen wesentlich effektiver als in einer kleinen Organisationseinheit.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
keine Anlage/n
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