21-0521

Drei Ranger oder Rangerinnen für den Bezirk Wandsbek Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Sachverhalt

 

Mit der Drucksache 21/16980, Vertrag für Hamburgs Stadtgrün: Siedlungsentwicklung ermöglichen – Naturqualität verbessern – Lebensqualität steigern. Maßnahmen zur Verbesserung von Hamburgs Grün – Verständigung mit den Initiatoren der Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“, hat die Hamburgische Bürgerschaft am 8. Mai 2019 beschlossen, einen „Vertrag für Hamburgs Stadtgrün“ mit den Bezirken und anderen städtischen Trägern der Grünentwicklung zu schließen.

 

Darin ist vorgesehen, die Naturqualität durch vielfältige Maßnahmen zu verbessern. Eine dieser Maßnahmen ist die dauerhafte Einrichtung von „zehn ganze(n) Stellen für Ranger in den Naturschutzgebieten und dem Biotopverbund“.

Im größten Hamburger Bezirk mit 12 von Hamburg weit 35 Naturschutzgebieten (Duvenstedter Brook, Wohldorfer Wald, Höltigbaum, Stellmoorer Tunneltal, Wittmoor, Rodenbeker Quellental, Hainesch/Iland, Hummelbüttler Moore, Raakmoor, Volksdorfer Teichwiesen, Stapelfelder Moor und das Duvenwischen) sind mehr als 33 Prozent aller Hamburger Naturschutzgebiete beheimatet. Die Verteilung der zehn Stellen für Ranger oder Rangerinnen sollte anhand der Anzahl der Naturschutzgebiete erfolgen. Somit sollten dem Bezirk Wandsbek mindestens drei Rangerstellen eingeräumt werden.

 

Ranger oder Rangerinnen haben die Aufgabe, als Mittler oder Mittlerinnen zwischen Mensch und Natur die Besucher oder Besucherinnen der Schutzgebiete vor Ort über Sinn und Zweck von Schutz- und Pflegemaßnahmen zu informieren, Pflege- und Reparaturarbeiten zu übernehmen und Entwicklungen von Beständen geschützter Tier- und Pflanzenarten zu erfassen.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

 

Petitum/Beschluss

 

Das Bezirksamt wird gemäß § 19 Abs. 2 BezVG gebeten, bei den anstehenden Vertragsverhandlungen mindestens drei Rangerstellen für die Wandsbeker Gebiete einzufordern. Dem KUV ist über die Ergebnisse zu berichten.

 

 

Anhänge

 

keine Anlage/n

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