20-3602

Dolmetschen für Schwerhörige und Gehörlose

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

 

Auf der Sitzung des ASB am 31.10. wurde das Thema Schriftdolmetscher für schwerhörige, ertaubte und gehörlose Menschen angesprochen. Es wurde der Wunsch geäert, dass hierzu jemand aus dem Kreis des Inklusionsbeirats zu einer der nächsten Ausschusssitzungen kommt, so dass Fragen direkt beantwortet werden können.

Die Verwaltung wurde gebeten, insbesondere zu drei Fragen Auskünfte einzuholen:

 

Besteht die Möglichkeit, auf technische Geräte zur Spracherkennung zuzugreifen anstatt auf Schriftdolmetscherinnen?

Warum kann nicht auf Gebärdendolmetscherinnen gesetzt werden? Ist Gebärdensprache nicht die allgemein verbreitete Sprache gehörloser Menschen?

rde es Sinn machen, wenn jemand aus seinem/ ihrem privaten Umfeld jemanden zum Übersetzen mitbringt und diese Person ehrenamtlich arbeitet und dafür eine Aufwandsentschädigung bekommt?

 

Die Verwaltung ist mit diesen Fragen auf Frau Dr. Frauke Braeschke zugegangen, die r den Bund der Schwerhörigen e.V. Mitglied im Inklusionsbeirat Wandsbek ist.

 

Technische Unterstützungsmöglichkeiten (Induktionsschleifen, FM-Anlagen) könnten Frau Dr. Braeschke zufolge für diergeschädigten im Bezirksamt im Bereich des Kundenservice (in einer Dialogsituation) oder in kleineren Runden ausreichen. In größeren Runden hilft diese Technik nur bedingt weiter bzw. müsste eine Anlage fest installiert werden.

Es gibt nicht die eine Kommunikationsform, mit der gehörlose oder schwerhörige Menschen kommunizieren.

Bei den Hörgeschädigten muss man unterscheiden zwischen den Schwerhörigen, Ertaubten, die der Lautsprache mächtig sind und zumeist keine Gebärdensprache können und den Gehörlosen im engeren Sinne, die auf Gebärdensprachdolmetscher angewiesen sind. (Ca. 90 % der Schwerhörigen oder Ertaubten können keine Gebärdensprache). Schriftdolmetscher durchlaufen eine zertifizierte Ausbildung, die es noch nicht lange gibt. Immer mehr Hörgeschädigte, die der Gebärdensprache nicht mächtig sind, nehmen diese in Anspruch, z.B. bei Gerichten.

 

Bei den Schriftdolmetschern gibt es verschiedene Möglichkeiten der Übersetzung (Stenotastatur, Computertastatur, Spracherkennung). Die Spracherkennung setzt aber eine spezielle Software voraus. Für längere Sitzungen oder Veranstaltungen, genau wie bei den Gebärdensprachdolmetschern, sind mindestens zwei Personen erforderlich, damit keine körperliche Überlastung entsteht.

 

Eine Begleitung aus dem privaten Umfeld wäre z.B. bei Arztbesuchen oder Besuchen im Bezirksamtglich. Die Übersetzung einer Sitzung oder Veranstaltung Wort für Wort re jedoch nicht professionell und kann zu erheblichen Missverständnissen und einer nicht unerheblichen Zeitverzögerung führen.

 

Frau Dr. Braeschke weist noch einmal darauf hin, dass sinnvoller Weise der Bedarf an Schriftdolmetschern rechtzeitig vorher angekündigt werden sollte. Anders sei es, wenn eine Veranstaltung von vornherein als „barrierefrei“ angekündigt wird. Dann sollten die Hörgeschädigten davon ausgehen können, dass automatisch Schrift- und Gebärdendolmetscher zur Verfügung stehen und die technischen Voraussetzungen wie Induktions- oder FM-Anlagen geschaffen sind.

 

Frau Dr. Braeschke ist gern bereit, auf der Sitzung des ASB am 9. Januar weitere Erläuterungen zum Thema Schwerhörigkeit und Gehörlosigkeit zu geben..

Petitum/Beschluss

 

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und bittet Frau Dr. Braeschke, an der Sitzung des ASB am 9. Januar teilzunehmen und vorzutragen, wie aus ihrer Sicht das Interesse von Schwerhörigen und Gehörlosen an gesellschaftlicher Teilhabe am besten umzusetzen ist.

 

 

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