20-4822

Diskussion um die Walddörferstraße Eingabe

Eingabe

Sachverhalt

 

Folgendes Schreiben liegt der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung vor (Auszug aus E-Mail):

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

in vielen Diskussionen um den Radverkehr in Wandsbek geistert immer noch die Falschaussage des Herrn Pohlmeyer  zur Einrichtung einer Fahrradstraße in einem Teil der Walddörferstraße umher.

Ich möchte Sie daher auf den § 45 Absatz 9 Satz 4 Nr. 2 StVO verweisen (siehe S. 178ff).

 

Dort heißt es:

Satz 1: Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist.

Satz 2: Dabei dürfen Gefahrzeichen nur dort angeordnet werden, wo es für die Sicherheit des Verkehrs erforderlich ist, weil auch ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die

Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muss.

Satz 3: Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.

Satz 4: Satz 3 gilt nicht für die Anordnung von

1. Schutzstreifen für den Radverkehr (Zeichen 340),

2. Fahrradstraßen (Zeichen 244.1),

3. Sonderwegen außerhalb geschlossener Ortschaften (Zeichen 237, Zeichen 240, Zeichen 241) oder Radfahrstreifen innerhalb geschlossener Ortschaften (Zeichen 237 in Verbindung mit Zeichen 295),

4. Tempo 30-Zonen nach Absatz 1c,

5. verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen nach Absatz 1d,

6. innerörtlichen streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h (Zeichen 274) nach Absatz 1 Satz 1 auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) oder auf weiteren Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Kindergärten, Kindertagesstätten,

allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern…

 

Herr Pohlmeyer hatte damals lediglich Satz 3 erwähnt, aber die Aufhebung im folgenden Satz 4 verschwiegen.

 

Sehr wohl weiß ich, dass die Einrichtung einer Fahrradstraße im oberen Teil der Walddörferstraße bedauerlicherweise politisch nicht mehr durchsetzbar scheint, nichtsdestotrotz bitte ich Sie, dieses Schreiben an den Verkehrsausschuss des BA Wandsbek weiterzugeben, da dort immer noch der Darstellung des Herrn Pohlmeyer vertraut wird.

 

Lassen Sie mich noch einige Anmerkungen zur Umsetzung des politischen Ziels Fahrradstadt Hamburg in Wandsbek machen. Ich fahre täglich mit dem Fahrrad zur Arbeit und nutze es auch in der Freizeit und zum Einkaufen fast ausschließlich. Daher kann ich mir erlauben zu sagen, dass in Wandsbek beim Ausbau der Fahrradinfrastruktur fast Stillstand herrscht. Fährt man über die Bezirksgrenze nach Nord oder Mitte, kommt es einem wie ein Grenzübertritt in eine andere Welt vor. Gerade im Bezirk Nord ist eine spürbare Verbesserung der Infrastruktur zu erkennen. In Wandsbek leider nur sporadisch und in kleine Abschnitte zerstückelt. Die sinnvolle bezirkliche Fahrradtrasse durch die Walddörferstraße wurde wegen des Protests einiger Weniger einem faulen Kompromiss durch den Friedrich-Ebert-Damm geopfert. Eine für Radfahrende äußerst unattraktive Trassenführung, die kaum mehr Radverkehr generieren wird.

Vielleicht müssen erst alle ca. 15% Radfahrenden wieder mit dem Auto fahren und die Straßen verstopfen, damit der Autolobby dämmert, dass es zur Förderung des Radverkehrs keine Alternativen gibt.

 

 

Anhänge

 

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