21-5180

Digitale und Hybrid-Sitzungen auch weiterhin ermöglichen Beschluss der Bezirksversammlung vom 03.03.2022 (Drs. 21-4868.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Letzte Beratung: 05.05.2022 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.17

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

  1. Die Bezirksversammlung begrüßt die Anhörung der Hamburgischen Bürgerschaft.
  2. Die Bezirksversammlung Wandsbek bekräftigt insbesondere ihre Beschlüsse vom 28.01.2021 (Drs. 21-2613.1; Antrag von SPD, Grüne, CDU, FDP und Linke), 25.02.2021 (Drs. 21-2804.1, einstimmige Beschlussvorlage des Hauptausschusses) und 13.09.2021 (Drs. 21-3887; Antrag von SPD, Grünen, CDU, Linke und FDP).
  3. Nach Auffassung der Bezirksversammlung Wandsbek, die in der Pandemie Sitzungen sowohl in Präsenz, in Präsenz mit reduzierter Teilnahme, digital und in hybrider Form durchgeführt hat, haben sich digitale und hybride Sitzungsformen bewährt, die Regelungen im Bezirksverwaltungsgesetz sollten entfristet werden.
  4. Grundsätzlich tagen die Bezirksversammlung und ihre Ausschüsse weiterhin in Präsenz. Es soll sichergestellt werden, dass das Bezirksverwaltungsgesetz den Ausschüssen der Bezirksversammlungen auch weiterhin und ohne die Umstände einer Pandemie digitale und hybride Sitzungsformen ermöglicht. Dies ermöglicht insbesondere auch die Partizipation von Ausschussmitgliedern, die aus beruflichen oder familiären Gründen (insbes. Kinderbetreuung) im Einzelfall an der Ausübung ihres Ehrenamtes in der Verwaltung gehindert sind.
  5. Durch das Zurverfügungstellen der entsprechenden Technik wird auch die leichtere Mitwirkung externer Referent:innen an den Sitzungen ermöglicht und zur Verbesserung und Flexibilisierung der Arbeitsbedingungen u.a. in Fachbehörden beigetragen.
  6. Regelungen über Voraussetzungen, Hürden und weitere Regularien für die Durchführung digitaler und hybrider Sitzungen sollten weitmöglichst den Geschäftsordnungen der Bezirksversammlung vorbehalten sein und nicht direkt im Gesetz geregelt werden.
  7. Weiterhin soll gesetzlich geregelt werden, dass nicht präsent an der Sitzung Teilnehmende an Abstimmungen, nicht aber an Wahlen teilnehmen dürfen.
  8. Eine digital oder hybrid durchgeführte Bezirksversammlung sollte möglichst nur Ausnahmesituationen vorbehalten sein und muss daran gekoppelt werden, dass Sitzungen an einem Ort aufgrund äußerer, nicht kontrollierbarer Umstände erheblich erschwert sind. Wahlen können in solchen Nutzungsformen ebenfalls nicht durchgeführt werden.
  9. Die in § 13 Abs. 3 BezVG vorgesehene Teilnahme via Telefon sollte Ausnahmesituationen vorbehalten sein.
  10. Den Bezirksversammlungen und ihren Ausschüssen muss eine voll funktionsfähige Software zur Verfügung gestellt werden. Diese soll digitale Sitzungen sowie Hybrid-Sitzungen, Bürgerbeteiligungen, Abstimmungen, geheime Abstimmungen, Absprachen in Break-Out-Rooms, Chat-Funktionen sowie Live-Streaming ermöglichen. Vor Inbetriebnahme soll es Testmöglichkeiten für die Bezirksabgeordneten geben und die Möglichkeit Verbesserungen vorzuschlagen und einzubringen. Wenn die Software voll funktionsfähig ist soll an mehreren Terminen Schulungen für Ausschussvorsitzende sowie Delegierte angeboten werden.

 

 

Stellungnahme der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke:

 

Der Verfassungs- und Bezirksausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft hat in einer Anhörung vom 01. März 2022 den vorsitzenden Mitgliedern der Bezirksversammlungen und den Vertreterinnen und Vertretern der Fraktionen in den  Bezirksversammlungen Gelegenheit gegeben, ihre Auffassungen zu den künftig erforderlichen und gewünschten Regelungen im Bezirksverwaltungsgesetz zum digitalen und hybriden Tagen der Bezirksversammlungen mündlich und schriftlich darzulegen, Drs. 22/41. Die dabei und durch vorangehende Berichte des Senats erlangten Informationen hat der Ausschuss seinen Beratungen am 24. März 2022 zugrunde gelegt und das weitere Vorgehen abgestimmt, Drs. 22/7786. Über die Frage einer Neuregelung des Sitzungswesens der Bezirksversammlungen und ihrer Ausschüsse im Bezirksverwaltungsgesetz wird die Hamburgische Bürgerschaft entscheiden.

 

Unter der Federführung des CDO der Bezirksämter ist ein Projekt aufgelegt worden mit dem Ziel, den Bezirksversammlungen und deren Ausschüsse ein Konferenztool zur Verfügung zu stellen, das die Durchführung digitaler Sitzungen unterstützt und erleichtert. Dieses Konferenztool wird derzeit im Bezirksamt Altona pilotiert. Die dort gewonnenen Erfahrungen fließen in die weitere Entwicklung ein. Es sind Möglichkeiten zur Schulung vorgesehen. 

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

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