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Die Rote Waldameise in der Hummelsbütteler Feldmark schützen! Beschluss der Bezirksversammlung vom 09.05.2019 (Drs. 20-7565)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Verwaltung und zuständige Fachbehörde werden gebeten,

 

  1. zu prüfen, wieweit der vorhandene Wander- und Radweg Richtung Feld verlegt werden muss und kann, um den genannten Ameisenstaat der Roten Waldameise dauerhaft zu schützen, dies umzusetzen oder andere, gleich oder besser geeignete Maßnahmen vorzuschlagen;
  2. zwischen dem verlegten Wanderweg und dem Knick einen Blühstreifen anzulegen, soweit möglich. Dieser soll sowohl Sichtschutz für den Ameisenhügel als auch Lebensraum und Nahrung für vielzählige andere Insektenarten bieten.
  3. zum Schutz der Ameisen einen Zaun zwischen Wanderweg und Blühstreifen zu errichten;
  4. durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass der Ameisenhügel bei der Knickpflege nicht beschädigt oder zerstört wird;
  5. gegebenenfalls weitere Maßnahmen zum Schutz der Roten Waldameise in der Hummelsbütteler Feldmark zu ergreifen;
  6. den zuständigen Fach- und Regionalausschuss, hilfsweise den Hauptausschuss der über den Fortgang der ergriffenen Maßnahmen zu unterrichten.

 

 

Das  Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

 

Nach Rücksprache mit dem das  NSG Heidkoppelmoor betreuenden Wildbiologen darf das  vor Ort vorherrschende Mikroklima keinesfalls verändert werden. Ameisen organisieren sich selber, d.h. sie suchen sich die Plätze aus, die von der Temperatur dem Licht etc. für sie optimal sind. Daher haben sich diese Ameisen den Standort direkt am Weg, wegen der direkten Besonnung und Erwärmung, extra und sehr bewusst ausgewählt. Sie brauchen offene Fläche, in diesem Fall den Weg mit seiner glatten Oberfläche. Zudem fördert die Offenheit das Wärmeklima im Bau.

 

Jegliche Veränderungen im Umgebungsbereich der Ameisenbauten würden zu einer starken Bedrohung führen, insbesondere wenn diese durch Beschattung eine Struktur /Milieuveränderung in Richtung kälteres Mikroklima hervorrufen. Daher ist es gerade zum Schutz der dort lebenden Waldameisen notwendig, keine Änderungen durch eine Wegeverlegung, Zaunanlage und Anlage einer Blühwiese vorzunehmen. Hierdurch würde der Bestand extrem stark bedrohen werden, was letztlich zum Abwandern des gut organisierten Ameisenstaates führen wird.

 

Das Bezirksamt beabsichtigt deshalb an der jetzigen, artgerechten Situation keine Änderungen vorzunehmen.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n