21-0354

Die Pflicht kommt vor der Kür - Umsetzungen der originären Aufgaben im Klimaschutz Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Sachverhalt

 

Die weltweiten Demonstrationen zum Klimaschutz machen das große öffentliche Interesse und die bevorstehenden Herausforderungen deutlich.

 

Auch die Bezirke haben hierbei schon jetzt eine große Aufgabe – sie werden aber leider, wie in so vielen Punkten, völlig unzureichend mit den notwendigen Ressourcen ausgestattet. So kann schon ohne weitere Ideen und Maßnahmen die Basis im Klimaschutz nicht erfüllt werden und der Bezirk Wandsbek seinen Beitrag nicht leisten. Dabei könnten so bereits deutliche Reduzierungen von CO2- und Methan-Ausstoß erreicht werden:

 

EG-Wasserrahmenrichtlinie

Die Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 23. Oktober 2000 wurde geschaffen, um den rechtlichen Rahmen für die Wasser-Politik der Europäischen Union(EU) zu vereinheitlichen und bezweckt, deren entsprechende Politik stärker auf eine nachhaltige und umweltverträgliche Wassernutzung auszurichten.

 

Je reiner die Wasserqualität, desto weniger CO2 wird von Gewässern abgegeben. Es muss also auch das Ziel der Umweltbehörde und des Bezirksamtes Wandsbek sein, die Wasserqualität der bezirklichen Gewässer zu verbessern. Das zuständige Fachamt ist jedoch mangels personeller und finanzieller Ressourcen durch die Umweltbehörde nicht in der Lage, diese Aufgabe innerhalb der von der EG gesetzten Frist umzusetzen.

 

Ausbaggerung der Wandsbeker Gewässer

Je mehr Schlamm die Gewässer führen, desto höher ist der Methanausstoß. Methan ist sogar noch klimaschädlicher als CO2. Werden die Wandsbeker Gewässer regelmäßig ausgebaggert, sinkt der Methanausstoß signifikant. Daher wird empfohlen (oder vorgegeben?), die ruhenden Gewässer alle 30 Jahre auszubaggern und zu entschlammen.

 

Das Bezirksamt Wandsbek ist jedoch auch hier aufgrund fehlender personeller und finanzieller Ressourcen nicht in der Lage, die Wandsbeker ruhenden Gewässer auch nur annähernd in diesen Zeiträumen in das Arbeitsprogramm mit aufzunehmen. Viele Bürgervereine und einzelne Bürgerinnen und Bürger wenden sich häufig mit Anfragen nach Entschlammung von Gewässern an die Regionalausschüsse und den für Umwelt zuständigen Fachausschuss.

 

Nachpflanzung aller nicht nachgepflanzten Straßenbäume

Seit 2011 wurden im Bezirk Wandsbek knapp 3.000 gefällte Straßenbäume nicht nachgepflanzt.

 

Wir benötigen Bäume, damit die Abgase absorbiert werden, das städtische Mikroklima durch Wasserspeicherung und Beschattung erhalten bleibt bzw. verbessert wird und für die Sauerstoffproduktion. Jeder einzelne Baum ist für die Lebensqualität und das Stadtklima von nicht zu unterschätzender Bedeutung.

Eine ausgewachsene Buche, Eiche oder Kastanie bindet etwa 13 bis 18 kg Kohlendioxid, (5 bis 6 t pro Jahr) und produziert dabei 10 bis 13 kg Sauerstoff (ca. 4 t Sauerstoff pro Jahr). Das entspricht etwa der Atemluft von elf Menschen pro Jahr.

 

Ziel des Bezirkes muss sein, diese 3.000 fehlenden Straßenbäume schnellst möglichst nach zu pflanzen.

 

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung Wandsbek fordert die zuständigen Behörden auf, dem Bezirk Wandsbek ausreichend finanzielle und personelle Ressourcen für die schon jetzt bestehenden Basisaufgaben im Klimaschutz zur Verfügung zu stellen. Dazu zählen insbesondere:

a) die Umsetzung der EG-Wasserschutzrichtlinie,

b) die Ausbaggerung und Entschlammung der Wandsbeker Gewässer in erforderlichem Zeitrahmen (mindestens alle 30 Jahre) und

c) die erforderlichen Ressourcen für die Nachpflanzung der 3.000 fehlenden Straßenbäume im Bezirk.

 

Anhänge

 

keine Anlage/n