Die Arche - Beauftragung der baufachlichen Antragsprüfung
In der Sitzung am 30.10.2018 hat sich der Ausschuss für Finanzen und Kultur positiv zu dem avisierten Bauvorhaben der Arche (Drs. 20-6247) positioniert. Die Maßnahme wird grundsätzlich als förderfähig erachtet.
Um eine kostenstabile Planung des Bauvorhabens sicherzustellen, ist die Durchführung einer baufachlichen Antragsprüfung erforderlich. Für die Beauftragung werden Mittel i. H. v. 1.715,00 € benötigt. Die Summe umfasst lediglich die Mittel für die Stufe 1 der baufachlichen Prüfung (Antragsprüfung). Bei der späteren Umsetzung des Bauvorhabens fallen weitere Kosten für die Stufen 2 und 3 an. Die Finanzierung des baufachlichen Sachverstandes wäre über den konsumtiven Teil der bezirklichen Sondermittel möglich.
Der Ausschuss für Finanzen und Kultur wird um die Bereitstellung der Mittel gebeten.
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