Der Bauspielplatz am Hallenbad Rahlstedt muss weichen - und nun? Kleine Anfrage vom 26.03.2019
Angrenzend an das Hallenbad Rahlstedt betreibt der Verein „Bauspielplatz Rahlstedt e.V“ seit Jahren einen Spielplatz. Auf der Grünfläche oberhalb des Wandse-Ufers gibt es Schaukeln, Wippen, Klettergerüste, eine Hangrutsche, Fußballtore, eine Sandkiste und nicht zuletzt eine Seilbahn. Den weitläufigen Platz besuchen Kindergartengruppen ebenso wie Familien. Fern vom Straßenverkehr können hier Kinder auf Entdeckungstour durch das umliegend weitgehend naturbelassene Gelände gehen. Als Folge der Erstellung eines Ganzjahresbades mit Außenbereich soll der Spielplatz auf ein nahe gelegenes Grundstück verlagert werden. Nach Aussagen soll die Umsiedlung voraussichtlich im Spätsommer 2019 erfolgen.
Eine Ortsbesichtigung hat jetzt ergeben, dass auf dem bisherigen Gelände zahlreiche Bäume gefällt wurden, die Seilbahn nicht mehr in Betrieb ist und der Platz zum Spielen praktisch nicht mehr geeignet ist. Auf dem neuen Standort, einem bewaldeten Grundstück, wurden Rodungen vorgenommen und zahlreiche Bäume gefällt. Um Verschattungen zu vermeiden, dürfte mit weiteren Kahlschlägen zu rechnen sein.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Bezirksamtsleitung:
Das Bezirksamt antwortet wie folgt: 08.04.2019
1. Wie groß ist die Fläche, die dem Verein „Bauspielplatz Rahlstedt e.V.“ zur Verfügung gestellt wurde und wie groß wird die Fläche am neuen Standort sein?
Die Flächengröße der bisher von „Bäderland Hamburg GmbH“ dem „Bauspielplatz Rahlstedt e.V.“ überlassenen Fläche liegt dem Bezirksamt nicht vor, die Flächengröße der zukünftig vom Bezirksamt dem „Bauspielplatz Rahlstedt e.V.“ zu überlassenden Fläche beträgt 2.325 qm.
2. Mit welcher Begründung wurde das Waldstück als neuer Standort für einen Spielplatz ausgesucht und wurden Alternativen geprüft?
a) Wenn ja, welche Alternativen gab es und warum wurden diese verworfen?
b) Wenn nein, warum wurden keine Alternativen geprüft?
Das Bezirksamt hat Gespräche mit „Bäderland Hamburg GmbH“ zur Verlagerung des Bauspielplatzes geführt, die neue Fläche wurde insbesondere wegen der Verfügbarkeit und der räumlichen Nähe zum bisherigen Standort als geeignet ausgewählt.
3. Wer ist Träger bzw. Betreiber des neuen Spielplatzes und welche Absprachen mit dem Träger bzw. Betreiber auch hinsichtlich der Gestaltung und Ausrüstung des Platzes hat es gegeben?
4. In welcher Form wurden umliegende Kitas und soziale Einrichtungen oderBegleitpersonen von Kindern befragt und in die Planung des neuen Spielplatzes einbezogen?
a) Wenn ja, welche Ergebnisse haben sich ergeben?
b) Wenn nein, warum wurden Anregungen und Vorstellungen von Kitas und Begleitpersonen nicht berücksichtigt?
5. Wie ist der Planungsstand für den neuen Spielplatz?
a) Gibt es ein Konzept bzw. einen Planungsentwurf?
i. Wenn ja, bitte der Antwort beifügen
ii. Wenn nein, wann ist damit zu rechnen?
b) Wer entscheidet über das Konzept und ist geplant, dieses der Öffentlichkeit und den politischen Gremien, z.B. dem ReA Rahlstedtvorzustellen?
6. Für welche Altersgruppen ist der Spielplatz vorgesehen und welche Gerätschaften werden auf dem neuen Platz zur Verfügung stehen? Wann ist mit der Fertigstellung des Spielplatzes zu rechnen?
7. Wie hoch belaufen sich die Kosten für den Bau des neuen Spielplatzes und wer übernimmt die Finanzierung?
Zu 3. bis 7.:
Der Träger / Betreiber des neuen Spielplatzes ist der „Bauspielplatz Rahlstedt e.V.“. Bisher ist ein Mietvertrag zwischen dem Trägerverein und der FHH nicht zustande gekommen, dieser soll u.a. Regelungen zum Nutzungszweck, Mietzeit, Kündigungsrecht, Miethöhe, Übernahme von Lasten und Betriebskosten, vorheriger Zustimmung zu baulichen Maßnahmen durch die Vermieterin, Rückbauverpflichtungen, Instandhaltung und Verkehrssicherung, Mietgegenstand und Verkehrssicherungspflichten, Haftungsregelungen, Mietsicherheit, Überlassung an Dritte, Ansprüche bei Beendigung des Mietverhältnisses und Betriebshaftpflichtversicherung enthalten. Hinsichtlich der Gestaltung und Ausrüstung, der Beteiligung weiterer Akteure, dem Planungsstand, Konzept, Zielgruppe, Kosten und Finanzierung liegen dem Bezirksamt, auch da das Bezirksamt nicht der Bauherr und zukünftige Betreiber ist, keine Erkenntnisse vor.
8. Sowohl auf dem bisherigen Spielplatz als auch auf dem geplanten Ersatzspielplatz wurden zahlreiche wertvolle Bäume gefällt. Liegen hierfür Fällgenehmigungen vor und wer hat diese erteilt?
Ja. Die erforderlichen Genehmigungen (am Hallenbad eine Ausnahmegenehmigung nach §4 der Baumschutzverordnung und am geplanten Bauspielplatz eine Genehmigung nach § 17 (3) Bundesnaturschutzgesetz) zur Entnahme der Gehölze wurden durch das Bezirksamt erteilt.
9. Wie viele Bäume wurden gefällt und wie viele Neuanpflanzungen auf Ausgleichsflächen sind vorgesehen? Wo befinden sich ggf. diese Ausgleichsflächen?
Auf der Fläche des alten Bauspielplatzes wurden 45 Bäume gefällt. Hierfür sind neben einer Ausgleichzahlung 34 Ersatzbäume zu pflanzen. Die genauen Standorte für diese Ersatzpflanzungen sind bis Juni 2022 nachzuweisen. Zulässig sind nur Standorte in der Nähe des Eingriffs.
Auf der Fläche des geplanten Bauspielplatzes wurden 37 Bäume gefällt. Der Ausgleich für diese Maßnahme findet auf dem rund 150 Meter entfernt liegendem Flurstück 340 zwischen Rahlstedter Kirchenstieg und Rahlstedter Uferweg statt. Die Anzahl der Baumpflanzungen werden erst nach Fertigstellung einer landschaftsplanerischen Ausarbeitung festgelegt. Neben der anteiligen Gehölzentwicklung wird die Fläche zu artenreichem Extensivgrünland entwickelt.
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