Depotcontainer in der Friedrich-Kirsten-Straße: Waren die "Bedenken" der zuständigen Revierförsterei doch größer als vom Bezirksamt Wandsbek dargestellt? Kleine Anfrage vom 09.05.2019
Mit einer Beschlussvorlage vom 19.03.2019 (Drs.-Nr.: 20-7247) hat das Bezirksamt Wandsbek den Regionalausschuss Alstertal um Zustimmung für einen neuen Depotcontainer-Standort in der Friedrich-Kirsten-Straße gebeten. Auf Antrag der CDU-Fraktion wurde die Beschlussvorlage zunächst vertagt, da der Standort kritisch gesehen wurde, und Referenten der Behörde für Umwelt und Energie sowie der Stadtreinigung Hamburg hinzugeladen. Die CDU-Fraktion spricht sich grundsätzlich für weitere Standorte von Depotcontainer aus, um die Recyclingquote zu erhöhen und die Wege für Anwohner zu verkürzen. Den konkreten Standort in der Friedrich-Kirsten-Straße hält die CDU-Fraktion aber wegen der schützenswerten Fläche und des Waldes sowie der Lage in einer 90-Grad-Kurve für ungeeignet.
Damit steht die CDU-Fraktion nicht alleine da. In der o.g. Beschlussvorlage des Bezirksamtes heißt es: „Seitens der zuständigen Försterei Volksdorf gibt es Bedenken wegen möglicher Vermüllung der hinterliegenden Forstflächen. Das Fachamt Management des öffentlichen Raumes (Straßenplanung) plant zum Schutz derForstflächen den Bereich mit einem Stabmattengitterzaun einzugrenzen.“ Dies suggeriert, dass die Försterei zwar Bedenken hatte, diese aber durch die Schutzmaßnahmen des Fachamtes Management des öffentlichen Raumes ausgeräumt würden. Laut Presseberichten ist diese Darstellung allerdings mehr als fraglich. Die Försterei habe nicht nur Bedenken gehabt, sondern den Standort vollumfänglich abgelehnt, heißt es dort.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
Vorbemerkung:
Gem. Recyclingoffensive des Senates sind die Bezirke angehalten, Depotcontainerstandorte vorzuhalten. Diese Aufgabe nimmt das Bezirksamt Wandsbek ernst und prüft regelmäßig in Abstimmung mit der Stadtreinigung Hamburg und den zuständigen Polizeidienststellen neue Standorte. Innerhalb des Fachamtes Management des öffentlichen Raumes findet dann eine Abwägung unter Berücksichtigung aller Randbedingungen statt.
Der öffentliche Raum in der Stadt ist sehr begrenzt und einen Standort für Container, der allen Anforderungen an Lärm, Umwelt und verkehrlicher Erreichbarkeit vollkommen genügt, zu finden, ist praktisch nicht möglich. In Wellingsbüttel wird bereits seit Jahren ein zentrumsnaher Standort gesucht. Am 16.06.2011 wurde hierzu bereits ein Beschluss der BV gefasst. Siehe dazu auch Drs. 19/ 0354, 19/ 0622, und 19/ 3448.
In dem hier diskutierten Fall hat die Abteilung Forsten des Amtes Management des öffentlichen Raumes die Aufstellung der Depotcontainer abgelehnt; die seitens der Abteilung Forsten aufgeführten Bedenken wurden dem öffentlichen Interesse und dem Ziel der Abfallverwertung gegenüber gestellt. Nach intensiver Abwägung wurde seitens des Amtes Management des öffentlichen Raumes der Standort als möglich befunden. Um die befürchteten Bedenken der Abteilung Forsten so weit wie möglich auszuräumen, soll zum Schutz der angrenzenden Waldfläche eine erhöhte Sorgfalt in der Verkehrssicherung durchgeführt werden. Dies beinhaltete eine höhere Frequenz an Prüfintervallen an Bäumen und im Wald und eine Einzäunung als Abgrenzung zum Wald.
Dies vorausgeschickt antwortet das Bezirksamt wie folgt: 16.05.2019
Die Försterei befürchtete allgemeine negative Umwelteinflüsse auf das zu schützende Waldbiotop infolge unsachgemäßer, sich stillschweigend einstellender Nutzungsänderungen. Insbesondere Funktionstüchtigkeit und Naturschönheit seien so beeinträchtigt.
Die Försterei hat sich gegen diesen Standort und allgemein gegen Standorte im Waldgebiet ausgesprochen.
Nein, die Abteilung Forsten hat sich trotz Eingrenzung des Bereiches durch einen Zaun grundsätzlich gegen einen Standort in Waldnähe ausgesprochen. (siehe auch Antwort 1, 2. und Vorbemerkung). Die Errichtung des Zaunes ist jedoch ein Bauteil zum Schutz des angrenzenden Waldes.
Die Fläche liegt im Landschaftsschutzgebiet Hummelsbüttler Feldmark/ Alstertal –siehe Antwort 5
Die Prüfung hat ergeben, dass gem. §5 und §3 (1) der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Hummelsbüttler Feldmark/ Alstertal vom 8.3.2008 in der geltenden Fassung die Errichtung der drei Depotcontainer keinen gravierenden Eingriff in das Landschaftsbild darstellt. Es befindet sich bereits verdichteter Boden und es findet kein Eingriff in den Gehölzbestand statt. Der Charakter wird dadurch nicht verändert.
Es bestehen keine Konflikte zu dem Bebauungsplan (siehe auch Antwort 5).
Es wurden u.a. Standorte im Rabenhorst, in der Rehmkoppel, in der Lockkoppel, der Rolfinckstraße, in der Barkenkoppel, im Schultheßdamm oder an der Torhauswiese diskutiert. Alle vorgeschlagenen Standorte mussten abgelehnt werden, wesentliche Ursachen für diese Ablehnung waren Verkehrssicherheitsaspekte und die fehlende Anfahrbarkeit für LKW. Der Standort an der Torhauswiese wurde abgelehnt, weil er zu weit vom Ortskern entfernt liegt.
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