21-3578

Depotcontainer am Standort Herthastraße Beschluss der Bezirksversammlung vom 17.06.2021 (Drs. 21-3272.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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26.08.2021
19.08.2021
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

1)      Die Verwaltung wird aufgefordert, die Planungen zum Depotcontainerstandort Herthastraße zu stoppen.

2)      Stattdessen empfiehlt der Ausschuss der Stadtreinigung Hamburg im Zusammenwirken mit Bezirksamt und Verkehrsbehörde, mit dem Eigentümer des Parkplatzes Bramfelder Chaussee 209-215 eine Einigung über die Aufstellung von Containern zu erzielen.

 

 

Stellungnahme der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft:

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) ist nicht an dem Verfahren zur Aufstellung einzelner Depotcontainerstandplätze beteiligt. Verfahrensbeteiligte sind das zuständige Bezirksamt, die Stadtreinigung Hamburg (SRH) und die Polizei. Die BUKEA ist als Fachbehörde dafür zuständig, dass ein ausreichendes Angebot für die gesetzlich vorgegebene getrennte Sammlung von Abfällen u.a. mittels Depotcontainersammlung vorgehalten wird.

 

Dies vorausgeschickt, nimmt die BUKEA zum o.g. Beschluss unter Beteiligung der SRH wie folgt Stellung:

 

Die BUKEA und die SRH sehen den Depotcontainerstandort Herthastraße weiterhin als bestmögliche Option im Umfeld an. Der vorgeschlagene Alternativstandort auf dem Parkplatz an der Bramfelder Chaussee ist auch nach Einschätzung des zuständigen Polizeikommissariats 36 nicht geeignet. Der Parkplatz liegt an einer Hauptverkehrsstraße. In dem genannten Abschnitt ist von einer Gefährdung für den nachfolgenden Straßenverkehr auszugehen, wenn die Entsorgungsfahrzeuge oder die Bürger*innen dort zum Leeren bzw. Entsorgen auf der vielbefahrenen Fahrbahn halten würden.

 

Grundsätzlich haben im Stadtgebiet alle bestehenden Standorte einen Bezug zu einem Radfahrweg oder einer Fahrbahn. Bei der Standortsuche werden Aspekte wie Verkehrssicherheit und Erreichbarkeit beachtet. Jeder neue Standort wird grundsätzlich durch das zuständige Bezirksamt, das zuständige Polizeikommissariat und die SRH geprüft.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Anhänge

keine Anlage/n