20-4603

Denkmalsensemble Randel mit Park & Restaurant erhalten – ökologischen Wohnraum schaffen und ins Alstertal einbetten Beschluss der Bezirksversammlung vom 14.07.2016 (Drs. 20-3096)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die Verwaltung wird gebeten zum Erhalt des Denkmalsensembles Randel mit historischem

Hauptgebäude und Parkanlage unter Berücksichtigung der Interessen der TEGA folgendes zu

veranlassen:

 

Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zum Erhalt des Denkmalsensembles

Randel mit der dazugehörigen Parkanlage. Dabei sollen folgende Punkte berücksichtigt werden:

 

  • Für die TEGA ist weiterhin nach Ersatzlösungen zu suchen, die es ermöglichen, dass die Mitglieder der TEGA den Tennissport im Umfeld des Alstertals/ Poppenbüttel fortsetzen können.
  • Bei der gesamten Planung sind die Vorgaben des Denkmalschutzamtes und des Naturschutzes zu berücksichtigen.
  • In einem städtebaulichen Vertrag und/oder im Bebauungsplan sind folgende Punkte sicherzustellen:
    • Im Hauptgebäude ist als Gewerbe ein Restaurantbetrieb im Erdgeschoss festzusetzen, und der Restaurantbetrieb ist dauerhaft und ganzjährig öffentlich zugänglich zu erhalten.
    • Die Bebauung der Flächen beschränkt sich auf den westlichen Teil des Grundstücks und auf einen Anbau an das 1901 errichtete Hauptgebäude. Ein Ausbau der vorhandenen Scheunen für Veranstaltungsräume soll dabei ebenfalls geprüft und ermöglicht werden.
    • Mind. 30 % der Wohnungen sind als öffentlich geförderte Wohnungen anzubieten.
    • Bei Neupflanzung dürfen ausschließlich heimische Pflanzen gepflanzt werden.
    • Baumfällungen sind zu vermeiden. Das gilt auch für den nicht denkmalgeschützten Bereich. Sollten doch Bäume oder Gehölze entfernt werden müssen, beispielsweise für die Zufahrt von der Friedrich-Kirsten-Straße, sind diese im Verhältnis 1:1,5 durch gleichwertige heimische Gehölze zu ersetzen (für jeden gefällten Baum 1,5 neue großkronige Laubbäume, für jeden Meter Hecke 1,5 Meter neue heimische Hecke).
    • Im denkmalgeschützten Park dürfen keine Bäume gefällt werden.
    • Der Park ist dauerhaft zu erhalten und muss öffentlich zugänglich sein.
    • Sämtliche Neubauten sind im Energieeffizienzstandard KfW-40 auf Basis der zum Zeitpunkt des Bauantrags gültigen Energieeinsparverordnung auszuführen (aktuell EnEV 2016).

 

 

Das Bezirksamt nimmt zum Beschluss wie folgt Stellung:

Der Planungsausschuss hat am 27.06.2017 der Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens zugestimmt.

 

Die beschlossenen Punkte werden im weiteren Verfahren berücksichtigt werden. 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

 

Anhänge

 

keine Anlage/n