21-3723

Denkmalschutz in Wandsbek Interfraktioneller Antrag der Fraktion Die Grünen und der SPD-Fraktion

Antrag

Letzte Beratung: 19.08.2021 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 7.1

Sachverhalt

 

Auf Antrag der Rot-Grünen Koalition hat die Bezirksversammlung im September 2020 die Einladung eines Referenten bzw. einer Referentin des Denkmalschutzamtes (Ds. 21-1934) beschlossen. In der Debatte wurde deutlich, dass es in der Bezirkspolitik eine breite Zustimmung für die Belange des Denkmalschutzes und eine intensivere Befassung mit dem Thema gibt. In der Sitzung des Planungsausschusses im Mai 2021 stellte sich die neue Leitung des Denkmalschutzamtes, Frau Dr. Joss, im Planungsausschuss vor und referierte über erkannte Denkmäler in Wandsbek. Dabei wurde erläutert, dass mittelfristig der Bestand der jüngeren Bausubstanz einer Prüfung auf Denkmalwürdigkeit unterzogen werden soll. Dabei wurde die Zusammenarbeit zwischen, der Bezirkspolitik, dem Bezirksamt und dem Denkmalschutzamt als notwendig und begrüßenswert erklärt.

 

Um diesen Prozess zu unterstützen und die Belange des Denkmalschutzes in Wandsbek zukünftig noch mehr Raum zu geben, soll das Bezirksamt die Zuständigkeit für die bezirklichen Gremien transparent darstellen. Ziel ist es, die Kommunikation zwischen der Bezirkspolitik, dem Bezirksamt sowie dem Denkmalschutzamt zu verbessern und die Bemühungen des Denkmalschutzamtes zur Erfassung und Inventarisierung von jüngeren Baudenkmälern zu unterstützen. Durch eine transparente Struktur könnten Hinweise aus bezirklichen Gremien noch besser gesammelt und gebündelt mit dem Denkmalschutzamt abgestimmt werden.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Verwaltung wird gebeten,

 

  1. zu prüfen, wie eine sinnvolle Unterstützung der Inventarisierungsstrategie des Denkmalschutzamtes für den jüngeren Gebäudebestand durch das Bezirksamt erfolgen kann.

 

  1. die bisherigen Aktivitäten und Abstimmungsprozesse des Bezirksamtes zu Denkmalschutzbelangen darzustellen.

 

  1. den bezirklichen Gremien Zuständigkeiten und feste Ansprechpartner zu benennen um Denkmalschutzbelange gezielt und unbürokratisch an die Verwaltung weiterzuleiten.

 

  1. die Ergebnisse dem Planungsausschuss vorzustellen. 

 

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