21-4032

Denkmalschutz in Wandsbek - Beschluss der Bezirksversammlung zu Drs. 21-3723

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 19.10.2021 Planungsausschuss Ö 6.1

Sachverhalt

 

Die Verwaltung wurde mit Beschluss zur Drs. 21-3723 gebeten,

 

1. zu prüfen, wie eine sinnvolle Unterstützung der Inventarisierungsstrategie des Denkmalschutzamtes für den jüngeren Gebäudebestand durch das Bezirksamt erfolgen kann,

 

2. die bisherigen Aktivitäten und Abstimmungsprozesse des Bezirksamtes zu Denkmalschutzbelangen darzustellen,

 

3. den bezirklichen Gremien Zuständigkeiten und feste Ansprechpartner zu benennen um Denkmalschutzbelange gezielt und unbürokratisch an die Verwaltung weiterzuleiten,

 

4. die Ergebnisse dem Planungsausschuss vorzustellen.

 

Hierzu führt die Verwaltung aus:

 

Zu 1.
Bereits in der Vergangenheit hat die Verwaltung Objekte mit „Denkmalverdacht“, die nicht unter Schutz stehen, jedoch augenscheinlich die materiellen denkmalrechtlichen Voraussetzungen erfüllen könnten, in Eigeninitiative dem Denkmalschutzamt mitgeteilt. Hierzu können unter anderem auch Gebäude aus dem jüngeren Gebäudebestand gehören, deren Denkmalwürdigkeit sich nicht unbedingt auf den ersten Blick erschließt. Dies soll weiterhin erfolgen, auch z.B. aus Anlass von Hinweisen oder Nachfragen aus bezirklichen Gremien oder der Bevölkerung.

 

Zu 2.

Die fachliche Zuständigkeit für den Denkmalschutz liegt beim Denkmalschutzamt. Gleichwohl wird das Bezirksamt wie bisher auch weiterhin insbesondere in den baurechtlichen Verfahren in enger Kooperation mit dem Denkmalschutzamt auf gute Ergebnisse hinwirken, und dies im Rahmen der Möglichkeiten durch ein abgestimmtes Vorgehen zwischen den baurechtlichen und denkmalrechtlichen Instrumenten unterstützen. Hierzu gibt es einen regelmäßigen Jour Fixe zwischen Denkmalschutzamt und Bezirksamt.

 

Bei Vorhaben, die erkannte oder mögliche Denkmale betreffen, wird das Denkmalschutzamt regelhaft von der Bauprüfung zur Stellungnahme aufgefordert, soweit dies zum rechtlich vorgegebenen Prüfumfang des Verfahrens zählt. Die Zusammenarbeit gestaltet sich kollegial und kooperativ.

 

Zu 3.

Erster Ansprechpartner im Zusammenhang mit baurechtlichen Anträgen ist die Leitung der Bauprüfung (WBZ 20). Bei Fragen außerhalb baurechtlicher Verfahren kann auch die Leitung der Übergeordneten Planung im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung (SL 10) angesprochen werden.

 

Zu 4.

Vgl. Inhalt der Vorlage, siehe oben.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Ausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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Drs. 21-3723

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