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Den Zustand der Hasselbrookstraße verbessern und als attraktives Angebot für Radfahren umgestalten: Fahrradstraße (KFZ erlaubt) statt Zone 30 Eingabe

Eingabe

Sachverhalt

 

      Die untenstehende Eingabe wurde dem Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft in seiner Sitzung am 19.09.2019 vorgestellt. Der Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft überwies die Eingabe einstimmig an den Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek und fasste folgenden Beschluss einstimmig:

Der Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft bittet die Polizei um eine Einschätzung zur Eingabe und um Vorlage des Prüfergebnisses zur Beratung an den Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek.

      Der Hauptausschuss behandelte die Eingabe in seiner Sitzung am 28.10.2019 und überwies sie einstimmig in den Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft.

 

Die Hasselbrookstraße, ist als Teil der Veloroute 7 vorgesehen. Derzeit ist die Hasselbrookstraße eine typische Wohnstraße. Um sie zu einem veloroutengerechten Ausbauzustand weiterzuentwickeln bedarf es einer entsprechenden Umgestaltung. Dabei sind die vielfältigen Interessen der Anwohner wie Erhalt des Baumbestands, Erhalt möglichst vieler Parkplätze, gut nutzbare Gehwege, Begrenzung des abkürzenden und lärmbelästigenden Durchgangsverkehrs durch das Wohngebiet zu berücksichtigen. Viele Wege im Quartier, die heute noch mit anderen Verkehrsträgern vorgenommen werden, könnten bei einem attraktiven Angebot für das Radfahren genauso gut mit dem Fahrrad unternommen werden. Im Rahmen der Veloroute von der Innenstadt nach Wandsbek könnte die Hasselbrookstraße nach Umgestaltung ein großes Potential an zusätzlichem Radverkehr bewältigen.

Die aktuellen Planungen, die am 30.10. dem Wandsbeker Mobilitätsausschuss präsentiert werden, sehen eine Einbeziehung in die angrenzende Tempo-30-Zone vor (ausgenommen: Kreuzung Ritterstraße). Das würde eine Rechts-Vor-Links-Regelung an einigen Kreuzungen implizieren. Diese Vorfahrtsregelung führte in der Vergangenheit bereits zu größeren Problemen und Unfällen in der Nachbarschaft. Eine Fahrradstraße würde die Hasselbrookstraße dagegen vorfahrtberechtigt belassen, würde den Verkehr stärker reduzieren und beruhigen, würde laute Beschleunigungsmanöver vor Kreuzungen reduzieren und würde auch Fußgängern und Radfahrern wesentlich stärker nützen als eine Zone 30.

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

1. Es ist zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen die Hasselbrookstraße zwischen Landwehr und Hammer Steindamm zu einer Fahrradstraße umgewandelt werden kann, da spätestens mit Vollendung der Umgestaltung davon auszugehen ist, dass der Radverkehr vorherrschender Verkehr dort sein wird. Die Vorfahrtsregelung sollen sich am Vorbild der abgesenkten Bordsteine an der Fahrradstraße Lortzingstraße orientieren. Für Anlieger-KFZ sollen die Fahrradstraßen per Zusatzschild freigegeben werden.

 

2. Sollte der erwartete KFZ-Anteil für eine Fahrradstraßeneinrichtung nicht niedrig genug liegen, möge das Amt prüfen, an welcher Stelle der Hasselbrookstraße die Straße für den KFZ-Verkehr baulich unterbrochen werden kann, so dass die Attraktivität für den Durchgangsverkehr abnimmt. Die Stelle soll dort gewählt werden, wo sie den Anwohnerverkehr möglichst wenig stört, aber den Durchgangsverkehr effektiv behindert (Vorschlag: an einer Stelle zwischen den Kreuzungen mit der Ritterstraße und der Papenstraße, denn Anwohner können dann ohne zu großen Umweg über die Papenstraße fahren, was für den schnellen Durchgangsverkehr aber bereits zu aufwendig ist, so dass er effektiv verhindert wird). Mit solchen Unterbrechungen hat man in Altona verschiedene Wohngebiete bereits sehr erfolgreich vom Durchgangsverkehr befreit. Sollte eine bauliche Unterbrechung Rettungswege o.ä. zu stark behindern, kommt alternativ auch eine Unterbrechung per Verkehrszeichen 251 an der Unterbrechungsstelle in Frage. Das Bezirksamt findet hier die geeignetste Lösung zur Unterbrechung.

 

3. Unabhängig vom Status als Fahrradstraße wird in den Bereichen jeweils ungefähr 30 Meter vor den Kreuzungen Landwehr, Ritterstraße und Hammer Steindamm die Fahrradstraße (bzw. Zone 30) aufgehoben und es werden auf diesem kurzen Abschnitt auf beiden Straßenseiten möglichst breite Radfahrstreifen angelegt. Die auf eine Ampelkreuzung zulaufenden Radfahrstreifen münden hierbei in eine Zone mit eigener Aufstellfläche für Radfahrer vor der Haltelinie für Autos („aufgeweiteter Radaufstellstreifen“ - ARAS), so dass Radfahrer nicht in den Abgasen der Autos auf „grün“ warten müssen, und gleichzeitig ungefährdet links abbiegen können. Die Länge der Aufstellfläche unterschreitet hierbei die Länge von acht Metern nicht (ca. zwei Autolängen).

 

4. Die Parkplätze entlang der Straße werden strukturiert und markiert. Dabei sollen nach Möglichkeit alle Parkplätze erhalten bleiben. Dabei ist zu prüfen, ob dort wo heute noch parallel zur Fahrbahngeparkt wird, Schrägparken angeordnet werden kann, um eine möglichst große Zahl von Parkplätzen zu erhalten. Anwohnerparken kann geprüft werden. Die schweren Blumenkübel zwischen einigen Parkplätzen sollen – sofern sie in der neuen Struktur erhalten bleiben – entweder ansprechend bepflanzt werden oder interessierten Nachbarschaftspaten im Rahmen von Grünpatenschaften zur Bepflanzung überlassen werden.

5. An den Kreuzungen Landwehr, Ritterstraße und Hammer Steindamm sind Wegweiser für den Radverkehr in jeweils alle vier Fahrtrichtungen anzubringen. Bei den dort liegenden Ampeln wird geprüft, ob ihre Abräumzeiten ausreichend lang für den Radverkehr sind und wo „Bettelampeln“ noch den Fußverkehr behindern. Die Ampelschaltungen werden ggf. im Sinne des Fuß- und Radverkehrs umprogrammiert.

 

6. Die an vielen Stellen unebenen und beschädigten Gehwege werden instandgesetzt und ertüchtigt. Wo die breite Straße es erlaubt ohne Parkplätze und Baumbestand zu gefährden, sollen die Gehwege auch verbreitert werden. Hecken am Rand der Gehwege sind so anzulegen, dass sie nicht regelmäßig nach leichtem Wachstum über Gehwegengstellen ragen.

 

7. Die derzeit an vielen Stellen unzureichende Beleuchtung der Fußwege entlang der Straße wird überprüft und wo nötig zum Beispiel im Bereich des Bahnhofes Hasselbrook verbessert oder erneuert.

 

8. Durch geeignete Maßnahmen ist das Befahren und die Beschädigungen an den Grünflächen am Parkplatz an der Hasselbrookstraße in Höhe des Bahnhofes effektiv zu verhindern. Anschließend sollen die Grünflächen hergerichtet und ansprechend gestaltet werden.

 

9. An der Kreuzung Hasselbrookstraße / Peterskampweg soll geprüft werden, ob Verkehrsspiegel besonders schlecht einsehbare Abbiegevorgänge erleichtern.

 

Anhänge

 

Reaktion auf die 2. Verschickung zur Hasselbrookstraße (27.10.2019)