21-0539.1

Den versprochenen zweiten Kindergarten im Neubaugebiet Poppenbütteler Berg / Ohlendieckshöhe endlich einrichten! Beschlussvorlage des Regionalausschusses Alstertal

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

      Ursprünglicher Antrag der CDU-Fraktion.

      Der Regionalausschuss Alstertal behandelte den Antrag Drs. 21-0539 in seiner Sitzung am 13.11.2019 und fasste einstimmig den untenstehenden Beschluss in geänderter Form.

 

Im Poppenbütteler Bürgervertrag zur Einrichtung eines Neubaugebietes Poppenbütteler Berg / Ohlendieckshöhe wurde von der Stadt Hamburg im Jahre 2016 ein zweiter Bau eines Kindergartens versprochen.

 

Der erste Kindergarten wurde fast zeitgleich mit der Fertigstellung der „Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen“ realisiert und in Betrieb genommen.

 

Im Sommer 2018 wurde bekannt, dass Ende 2018 alle Wohnungen des Neubaugebietes fertiggestellt und bezogen werden können. Im Quartiersbeirat wurde durch einen Vertreter der Stadt den Poppenbütteler Bürgern bekannt gegeben, dass die Fertigstellung des dringend benötigten zweiten Kindergartens zum Sommer 2019 erfolgen soll.

 

Doch bis zum heutigen Tage ist kein Baubeginn erfolgt. Die Antwort des Senats auf eine kleine Anfrage des Abgeordneten Thering am 15.10.2019 (Drucksache 21/18584) lautete, dass immer noch kein Baubeginn absehbar sei.

 

Der Regionalausschuss Alstertal möge beschließen:

 

Petitum/Beschluss

Die zuständige Fachbehörde und das Bezirksamt werden gebeten,

  1. einen temporären Kindergarten auf dem Gelände des Neubaugebietes Poppenbütteler Berg / Ohlendiekshöhe oder auf dem Gelände des Heinrich-Heine-Gymnasiums zu errichten (analog der Lösung Im Neubaugebiet Butterbauernstieg);

 

  1. mit „Fördern und Wohnen“ Gespräche aufzunehmen, dass die dritte Ausschreibung für den Neubau kostentechnisch so realistisch gestaltet wird, dass sich auch Baufirmen auf die Ausschreibung hin bewerben;

 

  1. dem zuständigen Ausschuss über die erfolgten Maßnahmen zu unterrichten.

 

Anhänge

 

keine Anlage/n 

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.