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Den SC Poppenbüttel beim Bau eines Kunstrasenplatzes unterstützen! Debattenantrag der Fraktionen von SPD, Grünen und CDU

Antrag

Sachverhalt

Der Sport in Wandsbek ist in guten Händen. Der eingeschlagene Weg der Modernisierung von öffentlichen Sportanlagen wird konsequent weitergegangen. Wandsbek plant allein in 2017/18 mit den Sportanlagen Fichtestraße (SC Eilbek), Scharbeutzer Str. (Rahlstedter SC), Sthamer Str. (Duwo 08), Teekoppel (SV Bergstedt) und Gropiusring (Bramfelder SV) fünf weitere Kunstrasenplätze neu zu errichten bzw. zu erneuern. Dies bildet in einem Vergleich mit anderen Bezirken einen Spitzenwert. Darüber hinaus wurden bereits Konzepte für die Sportvereine TSV Wandsetal und SV Tonndorf-Lohe entwickelt. Damit sorgt der Bezirk Wandsbek für moderne und nachhaltige Sportanlagen und somit für gute Bedingungen für die zahlreichen Sportlerinnen

und Sportler in den Wandsbeker Stadtteilen.

 

Die oben aufgelisteten Projekte sollen bis 2019/2020 abgeschlossen sein. Der SC Poppenbüttel sollte als nächster Sportverein in Wandsbek einen Kunstrasenplatz erhalten. Der Verein trägt seine Heimspiele auf den Sportanlagen Bültenkoppel und Tegelsbarg aus. Beide Sportanlagen verfügen sowohl über einen Grand als auch über einen Naturrasenplatz. Die Situation der Sportanlagen hat sich in den letzten Jahren verschlechtert, weshalb der Zustand insgesamt als mittelmäßig bis schlecht eingestuft werden kann. Dies äußert sich beispielsweise zunehmend in Platzsperrungen.

 

Der SC Poppenbüttel hat als Sportverein mit seinen Plätzen an der Bültenkoppel in Poppenbüttel und im Quartier Tegelsbarg in Hummelsbüttel einen besonderen Stellenwert für die Region Alstertal. Vor dem Hintergrund der geplanten Flüchtlingsunterbringungen am Poppenbütteler Berg und am Rehagen in unmittelbarer Nähe zu den Plätzen des SC Poppenbüttels, kann besonders dieser Sportverein eine wichtige soziale und integrationspolitische Rolle für das Alstertal spielen.

 

Durch die flächendeckende Modernisierung von öffentlichen Sportanlagen verfügen Sportvereine, die bereits einen Kunstrasenplatz erhalten haben, über einen klaren Wettbewerbsvorteil. Die Folgen sind insbesondere im Jugend- und Kinderbereich durch Abwanderung zu benachbarten Vereinen spürbar. Dieser Umstand macht sich auch beim SC Poppenbüttel deutlich bemerkbar. Ein zukunftsweisendes Entwicklungskonzept mit Planungssicherheit ist für die dauerhafte Bindung von Vereinsmitgliedern an ihre lokalen Sportvereine wichtig. Es geht nicht mehr nur darum, irgendwann einen Kunstrasenplatz zu erhalten, sondern den Vereinen in dieser Frage eine verlässliche Perspektive zu geben.

 

Durch den Umbau von einem Naturrasenplatz in einen Kunstrasenplatz können die größten Kapazitätssteigerungen erzielt werden. Entsprechend des Vereinskonzepts und der Lärmschutzuntersuchung durch das Bezirksamt sollte daher der Naturrasenplatz an der Bültenkoppel umgebaut werden. Der Kostenrahmen beläuft sich auf rund 650.000 € für den Kunstrasenplatz inkl. der Kosten für eine Flutlichtanlage.

 

Die Finanzierungsmöglichkeiten über den Beirat Bezirklicher Sportstättenbau sind bis 2019 bereits umfänglich verplant. Auch die Pauschale für 2020 ist zum Teil für die oben genannten Projekte vorgesehen. Somit könnte eine Finanzierung für den SC Poppenbüttel frühestens ab 2020/21 über den Beirat starten.

 

Da allen Akteuren (Verein, Bezirksamt Wandsbek, Fachamt M/ BS – Bezirklicher Sportstättenbau und Politik) die eingeschränkten Finanzierungsmöglichkeiten bekannt sind, die Dringlichkeit dennoch besteht, wird nun nach einer neuen Möglichkeit der Finanzierung gesucht. Der SC Poppenbüttel hat in einem Gespräch vom 8. Mai 2017 mit Politik und Verwaltung die Möglichkeit einer Vorfinanzierung der Kosten über den Verein vorgeschlagen. Konkret würde dieser Vorschlag bedeuten, dass der SC Poppenbüttel rund 650.000 € in 2019 für den Bau eines Kunstrasenplatzes zur Verfügung stellt und diese Summe ab 2020/21 vom Beirat Bezirklicher Sportstättenbau an den Verein stückweise zurückgezahlt wird. Dieser Vorschlag stellt ein neuartiges Finanzierungmodell dar. Sowohl das Fachamt Bezirklicher Sportstättenbau als auch das Bezirksamt Wandsbek haben mit diesem Finanzierungsmodell bisher keine Erfahrungen sammeln können. Diesen Vorschlag gilt es aus zuwendungsrechtlichen Gründen zu überprüfen. Der Vorteil dieser Variante ist, dass der SC Poppenbüttel mit der Maßnahme des Kunstrasenplatzes bereits in 2019 und nicht erst in 2020/21 beginnen könnte. Sollte diese Möglichkeit aus rechtlichen Gründen nicht bestehen, ist der Beginn der Maßnahme unweigerlich auf 2020/21 zu verschieben.

 

Dabei bisher nicht berücksichtigt ist eine neue Rundlaufbahn (Tartanbahn). Kosten für eine mögliche Tartanbahn belaufen sich auf weitere 300.000-400.000 €. Da der SC Poppenbüttel auf der Anlage Tegelsbarg bereits eine funktionsfähige Rundlaufbahn bespielt, wird der Bau der Tartanbahn an der Bültenkoppel zum jetzigen Zeitpunkt nicht fokussiert. Auch der finanzielle Rahmen ist dabei entscheidend. Weitere Möglichkeiten bspw. über Schulbau Hamburg gilt es dennoch zu prüfen. Es ist für den Zustand des Kunstrasenplatzes enorm wichtig, dass der Zugang zum Kunstrasen über festen Boden (kein Matsch, Grand oder lose Steine) erfolgt. Dementsprechend ist eine verträgliche, nachhaltige und damit kunstrasen-schonende Lösung für die Sportanlage Bültenkoppel zu finden.

 

Die Bezirksversammlung Wandsbek unterstützt den Bau eines Kunstrasenplatzes inkl. einer dazugehörigen Flutlichtanlage für den SC Poppenbüttel und wird seine Anstrengungen für einen schnellstmöglichen Maßnahmenbeginn in 2019/20 intensivieren.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Wandsbek beschließen:

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksverwaltung in Wandsbek, sowie das Fachamt Bezirklicher Sportstättenbau im Bezirksamt Hamburg-Mitte werden gebeten:

 

  1. Den SC Poppenbüttel unmittelbar nach den bereits beschlossenen Projekten für 2020/21 im Maßnahmenplan vom Beirat Bezirklicher Sportstättenbau mit dem Bau eines Kunstrasenplatzes samt Flutlichtanlage an der Bültenkoppel zu priorisieren.

 

  1. Das Modell der Vorfinanzierung von 650.000 € über den SC Poppenbüttel in 2019 mit einer Rückzahlung über den Beirat Bezirklicher Sportstättenbau frühestens ab 2020/21 rechtlich zu prüfen. Im Falle, dass ein Vorfinanzierungsmodell rechtlich möglich sein sollte, wird die Verwaltung gebeten, einen Vertrag mit dem Sportverein zu erarbeiten und diesen dem Ausschuss für Soziales und Bildung zur Entscheidung vorzulegen.

 

  1. Den Maßnahmenbeginn im Falle einer positiven Prüfung des Finanzierungsmodells für 2019 und bei negativen Bescheid für 2020/21 zu forcieren.

 

  1. Für den Bau einer Rundlaufbahn (Tartanbahn) an der Bültenkoppel mögliche Kosten und weitere Finanzierungsmöglichkeiten zu prüfen. Dabei sollen auch Schulbau Hamburg, sowie die unmittelbar anliegenden Schulen einbezogen werden. Bei negativem Bescheid kann von einer Rundlaufbahn abgesehen werden. Für den Zugang zum Kunstrasen ist dennoch eine „kunstrasenschonende“ Variante umzusetzen.

 

  1. Zu prüfen, ob über die „Mehrbedarfsdrucksache Flüchtlinge (Sport) – Zusammenstellung der Maßnahmenvorschläge aus den Bezirksämtern“ (siehe auch Bürgerschaftsdrucksache 21/7029), entsprechende Gelder in das Finanzierungskonzept einfließen können.

 

  1. Den Ausschuss für Soziales und Bildung der Bezirksversammlung Wandsbek, sowie den Regionalausschuss Alstertal über den Bescheid des Finanzierungsmodells zu informieren.

 

Anhänge

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