21-1741

Defekter Kassenautomat im Kundenzentrum Rahlstedt Kleine Anfrage vom 20.07.2020

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

 

Bei der Abholung u.a. eines Personalausweises gibt es zurzeit Probleme im Kundenzentrum Rahlstedt mit der Gebührenzahlung. Nach Schließung der Kassenstelle, kann nur über einen Kassenautomat die Gebührenzahlung erfolgen.

Der Kassenautomat ist seit längerem defekt.

Alternativ wird eine Zahlung mit EC-Karte angeboten.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt:      30.07.20

 

Vorbemerkung

 

Für die Inanspruchnahme von gebührenpflichtigen Dienstleistungen in den Kundenzentren werden den Bürgerinnen und Bürgern im Regelfall zwei alternative Möglichkeiten zur Zahlung der Gebühr angeboten: EC-Kartenzahlung direkt bei der Sachbearbeitung am Serviceplatz oder Bargeldeinzahlung an einen nahe gelegenen Kassenautomaten. Die mit Beschäftigten besetzen Zahlstellen haben als primäre Aufgabe die Auszahlung öffentlicher Leistungen und nicht die Annahme von Bargeld für Gebühreneinzahlungen.

Die Bürgerinnen und Bürger werden insbesondere über die Möglichkeit der EC-Kartenzahlung informiert, weil es ein weithin verbreitetes Zahlungsmittel ist und bei der Antragstellung direkt am Serviceplatz genutzt werden kann. Nach den Vorgaben des Gebührengesetzes bezahlen die Bürgerinnen und Bürger im Regelfall die Gebühr bei der Antragstellung; im Einzelfall kann die Gebühr aber auch bei der Abholung geleistet werden. Im Kundenzentrum Rahlstedt war der Kassenautomat bedauerlicherweise nicht nutzbar, ist aber seit dem 30.06.2020 wieder in Betrieb.

 

  1. Warum wurde die Kassenstelle im Kundenzentrum geschlossen?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Aufgrund der stetig geringer werdenden Auslastung der Zahlstelle wurde aus Gründen der Wirtschaftlichkeit entschieden, alle Auszahlungen über die Zahlstelle Wandsbek (Kern) abzuwickeln. In 2019 wurde eine neue Software in den Zahlstellen eingeführt, die lediglich für Auszahlungen vorgesehen ist. Insofern scheidet die Zahlstelle als Möglichkeit zur Abwicklung von Einzahlungen ohnehin aus.

 

 

  1. Welche Alternativen werden dem Bürger bei Aus- und Einzahlungen angeboten?

 

  1. Wie lange ist der Kassenautomat noch defekt?

 

  1. Wann ist eine einwandfreie Nutzung des Kassenautomaten wieder möglich?

 

  1. Welche Alternative bietet das Bezirksamt Wandsbek für Bürger und Nutzer des Kundenzentrums Rahlstedt an, bei der Abholung eines Personalausweises, wenn die Gebührenzahlung nicht in bar oder per EC-Karte (z.B., wenn der Bürger keine EC-Karte hat) möglich ist?

 

  1. Welche Informationen zur Gebührenzahlung erhält der Bürger beim Antrag eines neuen Personalausweises?

 

  1. Muss der Bürger mit dem Antrag eines Personalausweises auch den Abholort und die Art der Gebührenzahlung vereinbaren oder ist ein Wechsel des Abholortes, nach Vorlage des neuen Personalausweises am Antragsort noch möglich?

 

Bezirksamt Wandsbek zu den Fragen 2-7:

s. Vorbemerkung

 

Anhänge

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