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Deepenhornteich in Meiendorf - Uferbefestigung: "Eine unendliche Geschichte" Kleine Anfrage vom 30.12.2019

Antwort zu Anfragen

Sachverhalt

 

Seit der Drucksache 20/4885.1 vom 02.11.2017 und dem Bericht vom 20.06.2018 des Fachamtes Management des Öffentlichen Raumes (siehe Protokollauszug) hat sich an der Situation am Deepenhornteich nichts geändert. Bereits 2014 haben Bürger aus dem Stadtteil Meiendorf die Situation beschrieben und um Abhilfe gebeten. 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt:            09.01.2020

 

  1. Warum dauert die Umsetzung dieser Maßnahme aus Sicht des Bezirksamtes Wandsbek so lange?
     

Bezirksamt Wandsbek:

Der Deepenhornteich befindet sich in der Zuständigkeit von HamburgWasser. Von dort gibt es die Zustimmung, dass das Bezirksamt unter Abstimmung mit HamburgWasser an den Ufern des Teiches tätig werden kann. Die Investitionen sind jedoch vom Bezirksamt zu tragen. Dieses Geld muss in die Budgetplanung „Grün“ eingeplant werden. Derzeit gibt es verschiedene Planungsideen für eine bessere Zugänglichkeit an den Deepenhornteich.

 

  1. Welche Schritte wurden vom Bezirksamt Wandsbek nach dem positiven Votum der Stadtteilkonferenz Meiendorf (erfolgte nach der Sitzung des Regionalausschusses Rahstedt am 20.06.2018) unternommen?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Es gibt erste Planungsideen, die jetzt abgestimmt und konkretisiert werden müssen. Die Planung und Abstimmung wird in das Arbeitsprogramm „Grün“ mit aufgenommen.

  1. Wurden nach dem 20.06.2018 weitere Gespräche zwischen dem Bezirksamt Wandsbek und Hamburg Wasser zum Thema Deepenhornteich geführt?
  1. wenn ja, mit welchem Ergebnis?
  2. wenn nein, warum nicht?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Siehe zu 1.

 

 

  1. Wann ist aus Sicht des Bezirksamtes Wandsbek mit einer Lösung zu rechnen? 

 

Bezirksamt Wandsbek:

Das Bezirksamt wird nach Beschluss über das Arbeitsprogramm kurzfristig mit den Planungen an HamburgWasser und an die Gremien der Bezirksversammlung herantreten.

 

Anhänge

 

keine Anlage/n