22-2077

Dauerhaft abgestellter defekter E-Scooter (bzgl. Drs. 22-1792)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 04.09.2025 Ausschuss für Mobilität Ö 5.12

Sachverhalt

- Der Hauptausschuss bat in seiner Sitzung vom 30.06.2025 das Bezirksamt Wandsbek um Stellungnahme zu der Eingabe sowie um anschließende Überweisung in den Ausschuss für Mobilität.

Das Bezirksamt Wandsbek nimmt wie folgt Stellung:

Seit Januar 2025 ist der Betrieb eines stationsungebundenen Verleihsystems für Sharing-E-Fahrzeuge (E-Scooter und E-Bikes) eine Sondernutzung. Es handelt sich um einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Sondernutzungserlaubnis. Die Regelung gilt einheitlich für ganz Hamburg und nicht nur in einzelnen Bezirken. Aktuell gibt es vier Anbieter: Bolt, Dott, Lime und Voi. Es dürfen nur Anbieter in Hamburg tätig werden, die diesen Vertrag unterzeichnet haben. Im Falle von neuen Anbietern, die keinen Vertrag abschließen, kann dieBehörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) Beseitigungsverfügungen erlassen. Anschließend ordnet die BVM die sofortige Vollziehbarkeit der Verfügung an. Daraus folgt, dass keine Verpflichtungen für die Bezirksämter einhergehen. Falsch abgestellte oder ohne Erlaubnis angebotene E-Scooter werden nicht durch die Bezirksämter entfernt.

rgerinnen und Bürger wenden sich bitte an das anbietergeführte E-Mail Postfach: hamburg.escooter@gmail.com

Alternativ können Bürgerinnen und Bürger auch den Scooter-Melder unter Scooter-Melder.de nutzen.

Die Firma Dott unterstützt den Scooter-Melder nicht; Beschwerden zu E-Scootern der Firma Dott können daher nicht via Scooter-Melder abgegeben werden.

Den in der Eingabe genannten Fall hat das Bezirksamt an die angegebenen Adressen weitergegeben und zusätzlich die BVM um Beseitigung gebeten.

Die folgende Eingabe liegt der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung Wandsbek vor:

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit über zwei Jahren steht in der Heckkoppel 6, 22393 Hamburg-Sasel ein defekter E-Scooter eines Mietanbieters auf dem Gehweg.
Der Roller ist nicht mehr fahrtüchtig und blockiert dauerhaft den Gehweg. Er stellt eine dauerhafte Behinderung für Fußnger und mobilitätseingeschränkte Personen dar.

Mehrere Anläufe zur Entfernung über:

  • Polizei Hamburg,
  • Stadtreinigung Hamburg,
  • das Portal michel.hamburg.de

sind bisher ohne Ergebnis geblieben. Es scheint sich niemand zuständig zu fühlen. Der Roller wurde seit Jahren nicht bewegt, rostet, ist sichtbar beschädigt und offensichtlich verlassen.

Ich bitte Sie daher eindringlich:

  • den Vorfall zu prüfen,
  • ggf. den zuständigen Anbieter zur Entfernung aufzufordern,
  • oder den Roller durch die zuständigen Stellen entfernen zu lassen (§ 32 StVO / Behinderung öffentlichen Verkehrsraums).

Standort:

Heckkoppel 6, 22393 Hamburg (auf dem Fußweg)

(Siehe Bilder im Anhang)

Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung und bitte um eine Rückmeldung zum weiteren Vorgehen.

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
04.09.2025
Ö 5.12
Anhänge

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