20-2942

Das Urbane Grün in Wandsbek sichern! Debattenantrag der CDU-Fraktion

Antrag

Sachverhalt

Koalitionsalleingang mit negativem Ergebnis

Die ohne Zustimmung der CDU-Fraktion Wandsbek vorgenommenen massiven Vernichtungen von Urbanem Grün der Koalition aus der SPD und den Grünen in Wandsbek hat die CDU-Fraktion Wandsbek dazu veranlasst, die Folgen einer massiven Vernichtung ohne Gegenmaßnahmen aufzuzeigen.

Eine Arbeitsgruppe hat eine Vielzahl von Lektüren analysiert und ausgewertet. Die Ausarbeitung des grünen Umweltministeriums von NRW zu Problemen und Lösungen hat die CDU-Fraktion positiv überrascht. Fast alle Punkte können als Forderung für den Bezirk Wandsbek übernommen werden.

Sollten nicht zeitnahe Gegenmaßnahmen eingeleitet werden, führt die Vernichtung des urbanen Grüns der Koalition zur gravierenden Verschlechterung der Umwelt sowie der Gesundheit der Bevölkerung in Wandsbek. Es ist daher angezeigt, zeitnahe Lösungskonzepte zu erarbeiten und umzusetzen. Parteipolitische Rivalitäten sind dabei auszublenden.

Urbanes Grün – mehr als Parkflächen

Neben öffentlichen Parks, Kleingärten, Stadtwäldern und Sportplätzen sind Ufergrünzüge, Höfe urbane Landwirtschaft, Plätze und Friedhöfe zu erhalten, zu pflegen sowie teilweise zu verändern und auszubauen.

Vielfältige Funktionen Urbanen Grüns

Klimafolgen abmildern:
Urbanes Grün spendet Schatten. Bäume und Sträucher oder Fassadenbegrünung sorgen direkt für eine weniger starke Aufheizung von Infrastruktur und Gebäuden. Selbst Rasenflächen schützen den Boden vor Aufheizung und damit auch vor einer starken Wärmeabgabe in der Nacht.

Grünflächen speichern Wasser. Neben den erhaltenswerten Überflutungsflächen, die große Wassermengen bei Starkniederschlägen aufnehmen können, sorgt die Verdunstung des versickerten Wassers für eine Abkühlung der Luft und hat somit direkte Auswirkungen auf ein angenehmes Stadtklima.

Filterung der Luft von Schadstoffen ist ebenfalls ein wichtiger Aspekt. Nicht nur das Grün am Straßenrand sowie Stadtbäume sorgen für eine verringerte Konzentration von Feinstäuben und schädlichen Abgasen in der Luft. Der wichtige Luftaustausch bedarf keiner weiteren Erklärung.

Mit einem Mehr an Urbanem Grün werden sogar Düseneffekte bei Starkwinden verringert. Abgemilderte Windböen stellen ein verringertes Sicherheitsrisiko für Passanten und Straßenverkehr dar.

Lebensqualität erhöhen:

Dass Wasser- und Parkflächen als Erholungs-, Freizeit- und Regenerationsräume gelten, ist kein Geheimnis. Auch gegen das ersatzlose Fällen von Straßenbäumen wehren sich Anwohner nicht nur, weil sie ein schöner Anblick sind. Doch jegliches Urbane Grün trägt zur Steigerung der Lebensqualität und damit auch zum Werterhalt und -ausbau aller Quartiere bei.

Durch Verschattung und Verdunstungskälte werden die Temperaturen im Sommer und dadurch auch die Gefahren durch z. B. Hitzeschläge oder Herzinfarkte deutlich gesenkt. Der Wohlfühlfaktor, gerade in sozial schwachen Stadtteilen, ist zugleich auch ein sozialer: Spannungen zwischen Anwohnern können durch gemeinsame grüne Freiräume spürbar gemildert werden. Platz zum Spazieren, Sporttreiben, zum Lernen und Kennenlernen sind für ein ausgewogenes Miteinander essenziell.

Gefahren des Klimawandels für Hamburg

Starkregenereignisse, Überschwemmungen, Hochwasser, Hitzewellen und Trockenperioden stellten die Hamburger nicht nur einmal vor immense Herausforderungen. Globaler sowie innerstädtischer Klimawandel lassen diese Phänomene zukünftig häufiger und intensiver auftreten.

Bedroht werden von den extremen Wetterlagen nicht nur Infrastruktur und Gebäude, sondern auch vielfach die Gesundheit der Einwohner. Insbesondere Ältere und Kranke sowie Kleinkinder sind bspw. bei Hitzestress besonders gefährdet.

Negative Verstärkung durch falsche Verdichtungsstrategie

Durch anhaltenden Bevölkerungszuwachs in Hamburg sind Verdichtungen von innerstädtischen Flächen unvermeidbar. Doch Wohnungsbauprojekte müssen mit Augenmaß erfolgen. Der Erhalt, Ausbau und die Pflege urbanen Grüns ist in jedes Projekt einzubeziehen, um Schutz vor Wetterereignissen zu bieten. Werden Pflanzen und/oder die regelmäßige Pflege einfach eingespart, verstärken sich die o. g. Gefahren für Mensch und Umwelt.

No-Regret-Maßnahmen einleiten

Soziale, ökologische und ökonomische Handlungen lassen sich zu sogenannten No-Regret-Maßnahmen vereinen. Sie ergeben in mehrfacher Hinsicht Sinn und erfordern ein stärkeres Zusammenwirken aller zuständigen Ressorts der Stadtentwicklung.

So lassen sich bspw. Sanktionen und das Bezahlen von Folgeschäden vermeiden, wenn in der Freien und Hansestadt die EU-Wasserrahmenrichtlinie umgesetzt werden würde. Zugleich würde die Lebensqualität bei einer naturnahen Gewässergestaltung erhöht, der finanzielle und immaterielle Wert erhöht und die Natur geschont sowie gestärkt.

Auch bei der Gestaltung von Sportanlagen oder Freibädern lassen sich verschiedene Ziele vereinigen. Bei einem der wichtigsten Themen Hamburgs – dem Wohnungsbau – sind nachhaltige Ergebnisse zu erzielen, die lebenswerte Quartiere zum Ziel haben sollen, anstatt nur ein Mehr an Wohnraum zu schaffen.

Erforderliches Personal beim Bezirksamt

Der Senat erwartet von den Bezirken die Umsetzung des anspruchsvollen Wohnungsbauprogramms. Die dafür nötigen ökonomisch, ökologisch und sozial sinnvollen Maßnahmen werden jedoch nicht ausreichend unterstützt. Verantwortlich dafür: Stellenkürzungen im Bezirk.

Um jedoch die Richtlinien, die mit und ohne Klimawandel Sinn ergeben, umzusetzen, wird mehr statt weniger Personal benötigt. Die Sicherung, Weiterentwicklung und Pflege von Urbanem Grün – bei steigenden Anforderungen und mehr Einwohnern – lassen sich nur durch qualifiziertes Personal realisieren.

Zeitrahmen

In Anbetracht der vorgenommenen und geplanten Baumaßnahmen ist eine zeitnahe Erarbeitung und Umsetzung von entsprechenden Konzepten angezeigt.


Die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

A) Der Bezirksamtsleiter setzt sich beim Senat dafür ein, dass beim Dezernat 4 „Wirtschaft, Bauen und Umwelt“ des Bezirksamtes Wandsbek bis zum 30.09.2016 mindestens die im Punkt C ermittelten Planstellen eingerichtet und bis zum 01.12.2016 besetzt werden. Sollte der Senat wider Erwarten die Gesundheit der Wandsbeker Bevölkerung als nicht unterstützungswürdig ansehen und die genannte Stellenhebung nicht umsetzen, wird die Bezirksversammlung Wandsbek bis zu der geforderten Stellenhebung keine weiteren Maßnahmen des Senats unterstützen.

B) Das Bezirksamt Wandsbek setzt die im Folgenden aufgeführten Klimaanpassungsmaßnahmen bis zum 01.03.2017 um:

1.) Sichern und Erweitern

Es ist ein Konzept zu erstellen, dass die Weiterentwicklung und Erweiterung der bestehenden Grünflächen im Bezirk beschreibt, die entsprechenden Umsetzungsmaßnahmen sowie die Gefahrenpotenziale aufzeigt. Dabei sind offene Wiesenflächen mit Gehölzgruppen in der Regel klimatisch günstiger einzuschätzen als dichte Gebüsche oder monotone Rasenflächen.

2.) Verschatten

In Bebauungsplänen sind folgende Regelungen für den Bezirk Wandsbek verbindlich zu aufzunehmen:

- je vier Stellplätze ist ein geeigneter Baum innerhalb eines Radius von vier Kilometern zum errichteten Stellplatz zu pflanzen und

- je 200 m² überbaute Grundstücksfläche ist ein Baum innerhalb eines Radius von vier Kilometern zur Baumaßnahme zu pflanzen.

Sollte eine Bepflanzung innerhalb des Radius nicht möglich sein, entscheidet der UGV über eine Alternativbepflanzung.

3.) Kühlen

3.1.) Ein Konzept zum nachhaltigen Wassermanagement ist zu erstellen, damit vor allem in den Hitzeperioden ausreichend Wasser zur Verdunstung zur Verfügung steht.

3.2.) Das Arbeitsprogramm Wasserwirtschaft ist zu priorisieren. Die Umsetzung der aufgeführten Maßnahmen ist bis zum Jahr 2021 zu gewährleisten.

Vom Bezirksamt Wandsbek sind entsprechende Arbeitsschritte zur Umsetzung der Maßnahmen des Arbeitsprogramms Wasserwirtschaft zu erarbeiten und dem UGV vorzulegen.

4.) Rückstrahlen

Es sind zukünftig nur noch helle Beläge und Farben bei der Stadtmöblierung und Fassadengestaltung zu verwenden.

Eine entsprechende Richtlinie des Bezirksamtes Wandsbek ist zu erarbeiten.

5.) Pflege/Unterhalt des Stadtgrüns

Vom Bezirksamt Wandsbek sind die tatsächlich erforderlichen Mittel für die Pflege und den Unterhalt des Stadtgrüns zu ermitteln. Nach der Berechnung setzt sich der Bezirksamtsleiter beim Senat dafür ein, dass der tatsächliche Deckungsgrad für die Pflege und den Erhalt des Stadtgrüns dem Bezirksamt zur Verfügung gestellt wird.

Das Bezirksamt berichtet regelmäßig im UGV über die vorgenommenen Maßnahmen und den Stand der Verhandlungen.

6.) Kleingärten

Es ist vom Bezirksamt Wandsbek ein Kleingartenentwicklungskonzept zu erstellen.

In dem Kleingartenentwicklungskonzept sind die für die jeweiligen Quartiere relevanten Trends und Bedarfe zu analysieren und in Bezug auf die Weiterentwicklung des Kleingartenwesens auszuwerten. Die Schlussfolgerungen sind dann im Konzeptteil zu bündeln und konkrete Maßnahmen der zukunftsorientierten Weiterentwicklung abzuleiten. Mithilfe des Kleingartenentwicklungskonzeptes soll das Einbringen der Zielstellungen des Kleingartenwesens in Flächennutzungspläne, Stadtentwicklungskonzepte sowie andere Fachkonzepte ermöglicht werden.

Gleichzeitig sind in diesen auch qualitative sowie strategische Ziele festzuschreiben und für das Bezirksamt Wandsbek durch entsprechende Beschlüsse der Bezirksversammlung Wandsbek verbindlich zu machen.

C) Das Bezirksamt Wandsbek ermittelt den notwendigen, eventuell zusätzlichen Personalbedarf für die vorstehend aufgeführten Maßnahmen.

 

 

 

Anhänge

keine Anlage/n