Das Engagement des Bezirksamtes im Bereich der Flüchtlingspolitik
Die Frage der Unterbringung der Flüchtlinge im Bezirk und die Flüchtlingspolitik generell ist das vorherrschende Thema im Bezirk. In den Debatten und der Öffentlichkeit wird das große zeitliche Engagement der bezirklichen Verwaltung beteuert.
Der Bezirksamtsleiter nimmt als der Chef der Bezirksverwaltung und auch aufgrund der Vorbild-Position, die diese Aufgabe mit sich bringt, eine besondere Rolle ein.
Auch wenn der Bezirksamtsleiter in der Bezirksversammlung Wandsbek am 15. Oktober 2015 in der Öffentlichen Fragestunde davon gesprochen hat, dass er auf der zweiten Informationsveranstaltung zur Unterkunft am Poppenbütteler Weg "rumgeeiert" hat, hat er doch auf sein erhebliches persönliches Engagement verwiesen.
Vorbemerkung: Die zusätzlichen finanziellen und personellen Ressourcen sind unter anderem abhängig von der Entwicklung der Zahlen der Flüchtlinge. Die hier gegebenen Antworten können daher die aktuelle Situation darstellen, die sich in Abhängigkeit von der Gesamtentwicklung auch zeitnah verändern kann.
Wir fragen die Verwaltung:
Das Bezirksamt antwortet wie folgt:
1. Welche Termine hat der Bezirksamtsleiter in den letzten 2 Monaten wahrgenommen, die sich mit der Flüchtlingspolitik beschäftigt haben?
Der Bezirksamtsleiter oder sein Vertreter nimmt regelhaft an folgenden Sitzungen teil:
- Montagsrunde Flüchtlinge mit den involvierten Fachbehörden
- Lenkungsgruppe Flüchtlinge bezirksamtsintern.
Darüber hinaus finden bilaterale Gespräche mit politischen Vertretern, Organisationen, Bürgervereinen und anderen Behörden/Bezirksämtern statt.
2. Auf wie vielen und welchen dieser Termine hat der Bezirksamtsleiter "rumgeeiert", weil er keine genauen Zahlen zu den Plätzen von Unterbringungen nennen wollte oder konnte?
Die Planung und Belegung der Unterbringung wird von der Behörde für Inneres und Sport oder von der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration vorgenommen. Die inhaltliche Information zu der Unterbringung wird von diesen Behörden übernommen. Der Bezirksamtsleiter kann nur über ihm bekannte Zahlen informieren.
3. Wie hoch ist der Anteil dieser Termine an der Arbeitszeit des Bezirksamtsleiters?
Eine Auswertung der Arbeitszeitanteile ist nicht fundiert möglich.
4. Wie viele Mitarbeiter beschäftigen sich im Bezirksamt derzeit mit Flüchtlingspolitik?
Im Bezirksamt Wandsbek sind mindestens 398 Mitarbeiter mit dem Thema beschäftigt.
5. Welche Aufgaben nehmen diese Mitarbeiter im einzelnen war und in welchen Fachämtern befinden sich die Mitarbeiter?
Die von den Bezirksamtsmitarbeitern wahrgenommenen Aufgaben können nicht abschließend beschrieben werden, da die Aufgaben wie auch die Zeitanteile variieren. Dennoch wird versucht, die Aufgaben der Mitarbeiter in den verschiedenen Fachämtern näherungsweise zu beschreiben:
Alle vier Fachämter des Dezernates 1 sind betroffen. Folgende Aufgaben werden wahrgenommen:
• Vertretung der Bezirksamtsleitung bei Sitzungen
• Beantwortung Bürgeranfragen
• Koordinierung und Durchführung von Informationsveranstaltungen
• Teilnahme an bezirklicher Lenkungsgruppe Flüchtlinge
• Teilnahme an bezirklichen Gesprächen zu einzelnen Standorten / Flächen
• Teilnahme an überbezirklicher Lenkungsgruppe örU / ZEA
• Bearbeitung von parlamentarischen Anfragen zu dem Themenkomplex Flüchtlinge
• Anmietung neuer Dienstgebäude in Amtshilfe für die BIS incl. Umsetzung von Baumaßnahmen
• Beauftragung von Sicherheitsdiensten
• beratende und unterstützende Tätigkeiten seitens des bezirklichen Katastrophenschutzes
• Personalrekrutierung für die Fachbereiche, die direkte Aufgaben im Kontext Flüchtlingsunterbringung wahrnehmen (u.a. GS, EA, SR, JA, GA, WBZ, SL)
o d.h. Stellenausschreibungen,
o Stellenbesetzungsverfahren,
o Einstellungen.
o Für die BIS wurde im Wege der Amtshilfe Personal für die sogenannten Verwaltungsaußenstellen (VASt) gewonnen.
• Personalverwaltung
• Personalmanagementaufgaben
- Zahlstellengeschäft mit unmittelbarem Kundenkontakt
- Planung und Herstellung der Infrastruktur der Verwaltungsaußenstelle in Abstimmung mit dem SDZ und anderen Fachbereichen des Bezirksamtes
- Intendanzaufgaben wie z.B. haushalts- und stellentechnische Abwicklung, Erteilung von kassenrechtlichen Befugnissen, Einbindung in die Verrechnungsstrukturen, Controlling, Erstellung von Beiträgen zu Senatsdrucksachen, Begleitung von Abstimmungs- und Entscheidungsprozessen, Teilnahme an Sitzungen
• Rechtliche Beratung zu geplanten Flüchtlingsunterkünften
• Fertigung rechtlicher Stellungnahmen für Flüchtlingsunterkünfte nach § 3SOG
• Rechtliche Bearbeitung von Widerspruchs- und Klageverfahren gegen Baugenehmigungen für Flüchtlingsunterkünfte
Alle drei Fachämter des Dezernat 2 sind betroffen. Folgende Aufgaben werden wahrgenommen:
• melderechtliche Erfassung und Bearbeitung
• Unterstützung beim Zahlstellengeschäft in den Kundenzentren
• ausländerrechtliche Angelegenheiten bleibeberechtigter Flüchtlinge
• Beurkundung von Geburten, Sterbefällen
• Anmeldung und Durchführung von Eheschließungen/Begründung von Lebenspartnerschaften
• telefonische Auskünfte zu allen Fragen der Flüchtlingspolitik in Hamburg
• Bedienung des Bürgertelefons für Flüchtlingsangelegenheiten der Landeshauptstadt Kiel
Vier Fachämter des Dezernates 3 sind betroffen. Folgende Aufgaben werden vom Dezernenten selbst und seinen Mitarbeitern wahrgenommen:
• Teilnahme an bezirklicher Lenkungsgruppe Flüchtlinge
• Teilnahme an bezirklichen Gesprächen zu einzelnen Standorten / Flächen
• Teilnahme an überbezirklicher Lenkungsgruppe örU / ZEA
• Klärung von Einzelfällen im Zusammenhang mit örU / ZEA (z.B. Infektionsschutz, VASTen, ehrenamtliche Unterstützung)
• Teilnahme und Protokollierung der bezirklichen Lenkungsgruppe Flüchtlinge
• Bearbeitung von parlamentarischen Anfragen zu dem Themenkomplex Flüchtlinge
• Mütterberatung
• Schulärztliche Untersuchung der schulpflichtigen Flüchtlingskinder nach § 34 Abs. 3 HmbSG aus ABC- und IVK-Klassen mit je 10 - 15 Schülerinnen und Schülern
• Schuleingangsuntersuchung nach § 34 Abs. 5 HmbSG
• Schulzahnärztliche Untersuchung aller Flüchtlingskinder aus ABC- und IVK-Klassen mit je 10 - 15 Schülerinnen und Schülern einschließlich Nachuntersuchungen bei Kariesrisiko
• Schulzahnärztliche Untersuchung aller Flüchtlingskinder in Kindergärten einschließlich Nachuntersuchungen bei Kariesrisiko
• Begehungen der Unterkünfte durch die Hygieneaufsicht und Bearbeitung meldepflichtiger Erkrankungen
• Impfungen von Flüchtlingen im Rahmen der Impfsprechstunde und Mütterberatung, die noch nicht ins Regelsystem der Gesundheitsversorgung aufgenommen wurden.
• Riegelungsimpfungen in Erstaufnahme- und Folgeeinrichtungen.
• Betreuungen im Sozialpsychiatrischen Dienst
• Fachliche Bearbeitung von Zuwendungsanträgen bürgerschaftliches Engagement
• Koordination des bürgerschaftlichen Engagements
• Erstellung von Zuwendungsbescheiden bürgerschaftliches Engagement
• Aufbereitung von Karten und Daten für Planungen und Veranstaltungen
• bürgerschaftliches Engagement durch Sportvereine, Nutzung von Sportstätten durch Flüchtlinge
• Anpassung des Angebots von Elternschulen und Häusern der Jugend an veränderten Bedarf
• Koordination der Aufgabenfelder, Vertretung in Gremien etc.
• leistungsrechtliche Sachbearbeitung nach dem AsylBLG
• Bearbeitung von Kita-Gutscheinen
Im Fachamt Jugend- und Familienhilfe sind unter Flüchtlingspolitik unterschiedliche Konstellationen und Aufgaben subsummiert. Die Aufgaben beziehen sich im Besonderem auf
• Minderjährige, die als umF eingereist sind und die durch den Fachdienst Flüchtlinge des LEB weit überwiegend in HzE eingesteuert werden,
• Junge Volljährige, die aus HzE herauswachsen und mittels Hilfen für junge Volljährige über das 18. Lebensjahr hinaus versorgt werden
• Familien mit minderjährigen Kindern, die in Wohnunterkünften leben.
Die Bewältigung der Herausforderungen, die mit Migration / Flüchtlingen einhergehen, ist im Jugendamt eine Querschnittsaufgabe. Inhaltlich besteht die Aufgabe in der Umsetzung der in § 1 Absatz 1 und 3 SGB VIII benannten Grundsätze, dazu gehört im Wesentlichen die Sicherung des Kindeswohls.
• Koordination der Aufgabenfelder
• Koordinierung und Abstimmung von Bedarfen und Angeboten für Flüchtlinge; Schnittstellenbearbeitungen
• Kinderschutzkoordinatorin
• Bezirklicher Angebotsservice - Angebotsberatung
• Bezirklicher Angebotsservice - Wirtschaftliche Jugendhilfe
• ASD für Zuwanderer
• Bezirklicher Netzwerkmanager
• Regionale Netzwerkmanager der Regionen 1 - 3
• Bei AV, BS, Pflegekinderdienst und den allgemeinen ASD - Abteilungen mehren sich die Vorsprachen und Befassungen mit Flüchtlingen, ohne dass diese im Rahmen der Einheitssachbearbeitung zeitanteilig erfasst werden können.
Alle Fachämter des Dezernates 4 sind betroffen. Folgende Aufgaben werden wahrgenommen:
• Teilnahme an bezirklicher Lenkungsgruppe Flüchtlinge
• Teilnahme an bezirklichen Gesprächen zu einzelnen Standorten / Flächen
• Teilnahme an überbezirklicher Lenkungsgruppe örU / ZEA
• Bearbeitung von parlamentarischen Anfragen zu dem Themenkomplex Flüchtlinge
• Zusammenarbeit mit Fachbehörden und bezirksamtsintern
• Teilnahme an bezirklicher Lenkungsgruppe
• Teilnahme an Standortkonferenz der Fachbehörde
• Standortsuche
• planerische Prüfung und Bewertung von / Stellungnahme zu Standortvorschlägen
• ggf. Mitwirkung an der städtebaulichen Konzeption
• Mitwirkung am baurechtlichen Verfahren
• Mitwirkung am naturschutzrechtlichen Verfahren
• Durchführung von Bebauungsplanverfahren
• baurechtliche Prüfung von Unterkünften
• lebensmittelrechtliche Überwachung der Versorgung
• Schaffung der notwendigen Infrastruktur von Unterkünften, insbesondere im Rahmen der Erschließung
6. Wie hoch ist die zeitliche Belastung der einzelnen Mitarbeiter und wie hoch ist der prozentuale Anteil der Arbeiten an der Gesamtarbeitszeit der betreffenden Mitarbeiter?
Kann bei mindestens 398 Mitarbeitern nicht fundiert ermittelt werden, da die Daten nicht statistisch erhoben werden.
7. Wie viele Mehrarbeitsstunden sind aufgrund der Flüchtlingspolitik im Bezirksamt entstanden?
Kann bei mindestens 398 Mitarbeitern nicht fundiert ermittelt werden, da die Daten nicht statistisch erhoben werden.
8. Welche Aufgaben kann das Bezirksamt aufgrund der Flüchtlingspolitik nicht oder nur noch eingeschränkt erfüllen?
Die Wahrnehmung der Aufgaben im Zusammenhang mit der Flüchtlingspolitik haben eine hohe Priorität im Bezirksamt Wandsbek (insbesondere im Zusammenhang mit der Vermeidung von Obdachlosigkeit). Die Mitarbeiter bemühen sich, ihre weiteren Regelaufgaben zeitnah zu bearbeiten. Ob und gegebenenfalls welche Aufgaben aufgrund der Flüchtlingspolitik nicht wahrgenommen werden können, ist nicht abschließend ermittelbar.
9. Wie hoch ist nach Meinung des Bezirksamtes der zusätzliche Personalbedarf, der durch die Flüchtlingspolitik entsteht?
10. Gibt es Planungen im Bezirksamt, zusätzliches Personal einzustellen?
Die zusätzlichen finanziellen und personellen Ressourcen sind unter anderem abhängig von der Entwicklung der Zahlen der Flüchtlinge. Insoweit kann auf die Ausführungen in der Drucksache 21/1395 verwiesen werden. Aktuell ist davon auszugehen, dass weitere Mehrbedarfe entstehen und befriedigt werden müssen. Neben der Unterbringung und Versorgung wird das Bezirksamt zunehmend die Integration der Flüchtlinge begleiten und unterstützen. Die in der Antwort zu Frage 5 beschriebenen Aufgaben binden heute Ressourcen in vielen Fachämtern des Bezirksamtes und werden befristet und dauerhaft einen zusätzlichen Personalbedarf begründen. Eine belastbare Aussage zur konkreten künftigen Entwicklung ist aktuell leider nicht möglich.
keine Anlage/n