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Das Betteln muss ein Ende haben! - Ampelschaltung am Friedrich-Ebert-Damm/Tegelweg für einen zügigen Fuß- und Radverkehr verbessern Antrag von Frauke Häger (fraktionslos)

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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06.07.2023
Sachverhalt

 

„Angemessene und als ‚gerecht‘ empfundene Ampelschaltungen sind notwendiger Bestandteil jeder Radverkehrsförderung. Sie tragen dazu bei, dass Radfahrende zügig vorankommen und die Lichtsignale akzeptieren.“ (https://hamburg.adfc.de/artikel/adfc-position-ampeln)

Bettelampeln sind Lichtsignalanlagen an Kreuzungen, die dem nicht-motorisierten Verkehr (Fußgänger_innen und Radfahrenden) selbst erst auf Anforderung „Grün“ geben, wenn der motorisierte Verkehr ohnehin „Grün“ erhält. Dadurch werden Radfahrende zum Halten gezwungen, es wird Ihnen die Möglichkeit zum flüssigen Fahren geraubt. Es ist ein deutlicher Nachteil, dass sie anhalten müssen, wo der Autoverkehr weiterfließt.

 

 

So benennt die Hamburger Verkehrsanlagen GmbH für ihren Leistungsbereich „Verkehrstechnik“ als Fazit und Zielsetzung: „Keiner steht gern vor einer roten Ampel – weder als Fußgänger, noch mit dem Fahrrad oder dem Kraftfahrzeug. Das wissen wir alle. Nach einem langen Arbeitstag will man schnell nach Hause. Keine Sorge, wir kennen das. Für uns ist es ein großes Anliegen dabei mitzuwirken, dass der Verkehrsfluss der Zukunft effizienter und stressfreier gestaltet wird. Das funktioniert über intelligent vernetzte und gut funktionierende Ampelanlagen. …“ (https://www.hhva.de/leistungen/verkehrstechnik)

 

 

Dies vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung folgendes beschließen:

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die zuständige Fachbehörde wird gebeten,

-       zu prüfen, inwieweit die Schaltung der Lichtsignalphasen für Fußgänger_innen und Radfahrende an der Kreuzung Friedrich-Ebert-Damm/Tegelweg ohne Bettel-Ampel-Anforderung ständig mit den Phasen des motorisierten Verkehrs geschaltet werden kann

 

-          und nach Möglichkeit eine veränderte Signalisierung für einen zügigen Fuß- und Radverkehrs umzusetzen.

 

 

 

Anhänge

keine Anlage/n