Das alte Rahlstedt darf nicht verloren gehen - Alten Ortskern Rahlstedt erhalten interfraktioneller Antrag der SPD- und Grünen-Fraktion
Die an der Wandse gelegene Altrahlstedter Kirche wurde 1248 erstmalsurkundlich erwähnt. Über die Jahrhunderte hinweg entwickelte sich Rahlstedtals kleines Bauerndorf und wuchs zur Wende vom 19. zum 20. Jahrhundertstark. Die Kirche mit Ihrem erhaltenen gebliebenen Charakter einermittelalterlichen Dorfkirche blieb aber Mittelpunkt. Hier in diesem Bereich hat
sich Rahlstedt bis heute etwas Dörfliches bewahrt. Typische Merkmale einesjeden Dorfes sind hier anzutreffen: die Kirche , daneben das Pastorat, derehemalige Gasthof (heute Gasthot/Hotel Eggers), gegenüber ein Fachwerkhaus(bis vor kurzem Bäckerei), daneben die alte Schule von 1913, und angrenzendder Friedhof. Alles ist optisch verbunden durch dieselbe Art Findlingsmauerund altem Baumbestand. Diese alten Findlingsmauern umgeben die Kirche, die
Fläche vor der Kirche, Pastorat, Gasthof/Hotel Eggers, Schule und Friedhof. Im
Zusammenhang mit der Straßenbaumaßnahme Rahlstedter Straße (zw. Haus-Nr. 45 / Ellerneck und Haus-Nr. 87) wird der besondere Wert der Mauer
erkannt, wenn es in der Stellungnahme der Bezirksamts Wandsbek heißt, dassdie historische Findlingsmauer, die eine Grünanlage zwischen Hausnummer 73-79 einfasst nicht beschädigt werden darf und entsprechend zu schützen ist(Drs. 20/3670).
Dieser Bereich ist geschichtlich miteinander verbunden und bildet einEnsemble. Dieses Ensemble sollte durch eine städtebaulicheErhaltungsverordnung nach § 172 Abs.1 Nr. 1 BauGB geschützt werden. DieGestaltung des Orts- und Landschaftsbildes und die Stadtgestalt sind
städtebauliche Belange im Sinne des § 1 Abs. 5 BauGB. Es wird nicht nur aufdie einzelne bauliche Anlage, sondern vorrangig auf ihre Wirkung im Ensembleabgestellt. Gründe für die Erhaltung können sich insbesondere ergeben ausdem bestimmenden Charakter von Gebäuden für städtebaulich bedeutsameGebäudegruppen. Bauliche Anlagen von städtebaulicher Bedeutung könnenu.a. auch bauhistorisch hervorragende Anlagen sein, unabhängig davon, ob es
sich um denkmalgeschützte Anlagen im Sinne des Denkmalschutzgesetzeshandelt. Allein die Altrahlstedter Kirche ist denkmalgeschützt. Gemeinsam mitden anderen Gebäuden und Anlagen ergibt sich ein historisch bedeutsame undschützenswerte Einheit.
Dass solche städtebaulichen Besonderheiten zur Zeit erkannt werden, ergibtsich auch aus dem beschlossenen Antrag zur Drucksache Nr. 20-5590 –Wertvolle historische Baustruktur im Bereich der Amtsstraße in Rahlstedterhalten. Hiermit wurde ein wichtiger Schritt getan, um den StadtteilRahlstedt mit seinen gewachsenen historischen Strukturen und seinem Grün zu
erhalten. In diesem Sinne gilt es, den abgrenzbaren Bereich des altenRahlstedter Ortskerns um die Kirche als schützenswert einzustufen. Dies istdringend, denn gerade jetzt besteht die Gefahr, dass das alte Fachwerkhaus,die ehemalige Bäckerei Johann Zander, verloren geht. Dieses ortsprägendeGebäude steht leer, ist in einem schlechten Zustand und droht abgerissen zuwerden.
Die Städtebauliche Erhaltungsverordnung für den alten Dorfkern hilft, diestädtebauliche Eigenart und Unverwechselbarkeit des Stadtteiles Rahlstedt zubewahren.
Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, ein Verordnungsverfahren für den Erlass einerstädtebaulichen Erhaltungsverordnung mit Ensembleschutz für den altenOrtskern Rahlstedt einzuleiten. Einzubeziehen sind die denkmalgeschützteKirche Altrahlstedt, das Pastorat, die Grundschule Altrahlstedt, das alteFachwerkhaus (ehemals Bäckerei Johann Zander), der Friedhof und die
historischen Findlingsmauern.
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