Das alte Rahlstedt darf nicht verloren gehen - Alten Ortskern Rahlstedt erhalten interfraktioneller Antrag der SPD- und Grünen-Fraktion
Die an der Wandse gelegene Altrahlstedter Kirche wurde 1248 erstmals urkundlich erwähnt. Über die Jahrhunderte hinweg entwickelte sich Rahlstedt als kleines Bauerndorf und wuchs zur Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert stark. Die Kirche mit Ihrem erhaltenen gebliebenen Charakter einer mittelalterlichen Dorfkirche blieb aber Mittelpunkt. Hier in diesem Bereich hat
sich Rahlstedt bis heute etwas Dörfliches bewahrt. Typische Merkmale eines jeden Dorfes sind hier anzutreffen: die Kirche , daneben das Pastorat, derehemalige Gasthof (heute Gasthot/Hotel Eggers), gegenüber ein Fachwerkhaus (bis vor kurzem Bäckerei), daneben die alte Schule von 1913, und angrenzend der Friedhof. Alles ist optisch verbunden durch dieselbe Art Findlingsmauer und altem Baumbestand. Diese alten Findlingsmauern umgeben die Kirche, die
Fläche vor der Kirche, Pastorat, Gasthof/Hotel Eggers, Schule und Friedhof. Im
Zusammenhang mit der Straßenbaumaßnahme Rahlstedter Straße (zw. Haus-Nr. 45 / Ellerneck und Haus-Nr. 87) wird der besondere Wert der Mauer
erkannt, wenn es in der Stellungnahme der Bezirksamts Wandsbek heißt, dass die historische Findlingsmauer, die eine Grünanlage zwischen Hausnummer 73-79 einfasst nicht beschädigt werden darf und entsprechend zu schützen ist (Drs. 20/3670).
Dieser Bereich ist geschichtlich miteinander verbunden und bildet ein Ensemble. Dieses Ensemble sollte durch eine städtebauliche Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs.1 Nr. 1 BauGB geschützt werden. Die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes und die Stadtgestalt sind
städtebauliche Belange im Sinne des § 1 Abs. 5 BauGB. Es wird nicht nur auf die einzelne bauliche Anlage, sondern vorrangig auf ihre Wirkung im Ensemble abgestellt. Gründe für die Erhaltung können sich insbesondere ergeben aus dem bestimmenden Charakter von Gebäuden für städtebaulich bedeutsame Gebäudegruppen. Bauliche Anlagen von städtebaulicher Bedeutung können u.a. auch bauhistorisch hervorragende Anlagen sein, unabhängig davon, ob es
sich um denkmalgeschützte Anlagen im Sinne des Denkmalschutzgesetzes handelt. Allein die Altrahlstedter Kirche ist denkmalgeschützt. Gemeinsam mit den anderen Gebäuden und Anlagen ergibt sich ein historisch bedeutsame und schützenswerte Einheit.
Dass solche städtebaulichen Besonderheiten zur Zeit erkannt werden, ergibt sich auch aus dem beschlossenen Antrag zur Drucksache Nr. 20-5590 – Wertvolle historische Baustruktur im Bereich der Amtsstraße in Rahlstedt erhalten. Hiermit wurde ein wichtiger Schritt getan, um den Stadtteil Rahlstedt mit seinen gewachsenen historischen Strukturen und seinem Grün zu
erhalten. In diesem Sinne gilt es, den abgrenzbaren Bereich des alten Rahlstedter Ortskerns um die Kirche als schützenswert einzustufen. Dies ist dringend, denn gerade jetzt besteht die Gefahr, dass das alte Fachwerkhaus, die ehemalige Bäckerei Johann Zander, verloren geht. Dieses ortsprägende Gebäude steht leer, ist in einem schlechten Zustand und droht abgerissen zu werden.
Die Städtebauliche Erhaltungsverordnung für den alten Dorfkern hilft, die städtebauliche Eigenart und Unverwechselbarkeit des Stadtteiles Rahlstedt zu bewahren.
Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, ein Verordnungsverfahren für den Erlass einer städtebaulichen Erhaltungsverordnung mit Ensembleschutz für den alten Ortskern Rahlstedt einzuleiten. Einzubeziehen sind die denkmalgeschützte Kirche Altrahlstedt, das Pastorat, die Grundschule Altrahlstedt, das alte Fachwerkhaus (ehemals Bäckerei Johann Zander), der Friedhof und die
historischen Findlingsmauern.
Foto (Carmen Hansch)
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