CVJM / JULE: Notwendige Sanierungsarbeiten
Letzte Beratung: 30.11.2022 Jugendhilfeausschuss Ö 8.2
Der Träger CVJM hat der Verwaltung für die Einrichtung `JULE´ einen Mietvertrag mit verlängerter Laufzeit vorgelegt. Der aktuelle Mietvertrag hat nun eine Laufzeit bis 2052. Diese Laufzeitverlängerung war Grundvoraussetzung für eine weitere Befassung des folgenden Vorgangs.
Hintergrund:
Der Träger hat im November 2020 einen Antrag auf Übernahme von Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen gestellt (Drs.21-2423). Dazu zählte u.a. die Sanierung des Holzfußbodens der Einrichtung.
In einem ersten Schritt wurde von Seiten der Verwaltung geprüft, ob diese Sanierung nicht von dem Vermieter durchgeführt und finanziert werden müsste. Eine entsprechende Klausel, dass der Mieter die vollständige Instandhaltungspflicht übernommen hat, wurde vom Rechtsamts geprüft und ist wirksam.
Zur Ermittlung der erforderlichen Maßnahmen und Kosten wurde gem. Beschluss des JHA vom 13.01.2021 (Drs. 21-2588) ein Bausubstanzgutachten in Auftrag gegeben, dass die maximalen Kosten der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen auf 110.000,- € beziffert. Da der Mietvertrag nur eine Laufzeit bis zum 31.12.2033 hatte, wurde die Übernahme der Kosten an eine Laufzeitverlängerung des Mietvertrages geknüpft.
Diese Mietvertragsverlängerung liegt nun vor. Die AG Haushalt und Planung hat sich in ihrer Sitzung vom 21.11.2022 mit diesem Vorgang befasst und sich dafür ausgesprochen, bei einer Sanierung auch energetische Maßnahmen umsetzen zu wollen. Diese sind in der bisherigen Kostenaufstellung nicht enthalten. Die Verwaltung hat bereits Kontakt zu dem Träger aufgenommen und um eine Einschätzung gebeten, welche energetischen Maßnahmen aus Sicht des Trägers erforderlich seien und um eine grobe Kostenschätzung gebeten.
Der JHA wird um Kenntnisnahme gebeten.
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