21-2423

CVJM / JuLe: Antrag auf Übernahme der Kosten für notwendige Renovierungs- und Sanierungsarbeiten

Beschlussvorlage

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25.11.2020
Sachverhalt

Der Träger CVJM Oberalster beantragt für die Jugendhilfeeinrichtung Jugendhaus Lemsahl (JuLe) Mittel in Höhe von 40.391,44 für notwendige Renovierungs- und Sanierungsarbeiten.

 

Dem Antrag liegt eine gutachterlicher Stellungnahme an, die den Sanierungsbedarf mit ca. 90.000 beziffert. Bei der gutachterlichen Stellungnahme handelt es sich um eine grobe Kostenschätzung, in der darauf verwiesen wird, dass noch eine Untergrunduntersuchung vorzunehmen sei, um die Gesamtsanierungskosten ermitteln zu können.

 

Bei der o.g. Immobilie handelt es sich um ein Mietobjekt. Vermieter und Mieter haben sich vertraglich darauf verständigt, dass der Vermieter nicht die Kosten für die Unterhaltung des Mietobjektes trägt. Der Vermieter verpflichtet sich lediglich auf die Bildung einer Instandhaltungsrücklage in Höhe von 100,- € im Monat, die er dem Mieter zur Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen zur Verfügung stellt. Weitere Verpflichtungen des Vermieters sieht der Mietvertrag nicht vor.  

 

Aus Sicht der Verwaltung gilt es in einem ersten Schritt rechtlich abzuklären, ob dieses Mietverhältnis und die damit benannten Aufgaben von Mieter und Vermieter wirksam sind. Zu klären ist, ob der Vermieter tatsächlich die Sanierungspflicht an den Mieter übertragen kann. Damit verbunden ist die Frage, ob die Sanierung über öffentliche Mittel finanziert werden kann.

 

Petitum/Beschluss

Der JHA wird gebeten, den Vorgang zwecks Klärung in die AG Haushalt und Planung zu überweisen.

 

Anhänge

Antrag JuLe vom 12.11.20 [nichtöffentlich]

Mietvertrag JuLe [nichtöffentlich]