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Corona-Testbescheinigungen für Schülerinnen und Schüler Debattenantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Grünen, angemeldet zur Debatte von der SPD-Fraktion

Antrag

Letzte Beratung: 19.08.2021 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 4.1

Sachverhalt

 

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs und Regierungschefinnen der Bundesländer haben sich darauf verständigt, Schülerinnen und Schüler von der Testpflicht auszunehmen, da diese im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig getestet werden.

 

“Um den weiteren Anstieg der Infektionszahlen in Deutschland zu vermeiden, werden die Länder im Sinne der 3G-Regel (Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen) durch entsprechende Verordnungen oder Verfügungen spätestens ab dem 23. August 2021 für alle Personen die weder vollständig Geimpfte noch Genesene sind eine Pflicht zur Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests, der nicht älter ist als 24 Stunden oder eines negativen PCR-Tests, der nicht älter ist als 48 Stunden, Testpflichten vorsehen. Ausgenommen sind Kinder bis zum 6. Lebensjahr generell und darüber hinaus Schüler, weil Schüler im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig getestet werden.”

(MPK-Beschluss vom 10.08.2021)

 

Diese zutreffende Einschätzung der MPK trifft in der Realität auf das Problem, dass Schulen in der Praxis jedoch regelhaft keine Testbescheinigungen ausstellen. Dies hat zur Folge, dass Jugendliche ab 14 Jahren, die bei jeder Veranstaltung, z.B. in einer Sporthalle einen Test vorweisen müssen, nur an diesen Veranstaltungen teilnehmen können, wenn sie eine gesonderte Testbescheinigung eines Testzentrums vorweisen.

 

Trägererfahrungen u.a. aus offenen Angeboten in Sporthallen aus Rahlstedt, Billstedt und Kirchdorf-Süd zeigen, dass dass diese Hallenangebote bislang nur die überdurchschnittlich gut organisierten Kinder und Jugendliche erreichen und andere Zielgruppen de facto an der Testpflicht scheitern.

 

Hierauf hat zwischenzeitlich die Schulbehörde reagiert, die u.a ausführt:

 

Verfahren zur Ausstellung von Testbescheinigungen

Schulen können künftig Testbescheide über die durchgeführten schulischen Schnelltests ausstellen, damit diese z.B. beim Sportverein oder Ausflügen vorgelegt werden können. Ein entsprechendes Formular ist in Abstimmung mit der Sozialbehörde erstellt (Anlage) und in der Ferienbetreuung erprobt worden. Die Ausstellung von Testbescheinigungen ist eine freiwillige Leistung der Schule. Es besteht kein Recht darauf, eine Testbescheinigung zu erhalten. Testbescheinigungen werden nur an den Tagen ausgestellt, an denen die Schule ohnehin regelhaft testet. Für die Testbescheinigung empfiehlt sich folgendes Verfahren: Die Schuldaten können vorab in den beigefügten Vordruck eingetragen, ausgedruckt und anschließend im Schulbüro gestempelt werden. Die Schülerinnen und Schüler sollten ihre Adressund Kontaktdaten dann in der Klasse selbst eintragen. Die Lehrkraft braucht nach erfolgtem negativen Test lediglich zu unterzeichnen. Wünschen einzelne Schülerinnen und Schüler eine Testbescheinigung, müssen minderjährige Schülerinnen und Schüler eine formlose schriftliche Erklärung der Sorgeberechtigten vorlegen, dass eine Testbescheinigung gewünscht wird. Die Schülerin oder der Schüler füllt in der Schule einen Vordruck aus, erhält nach negativem Testergebnis eine Unterschrift der Lehrkraft und lässt das Formular im Schulbüro abstempeln. Wenn jüngere Schülerinnen und Schüler noch nicht in der Lage sind, die Bescheide auszufüllen, besteht die Möglichkeit, diese im Vorhinein von den Eltern ausfüllen zu lassen. In diesem Fall führen erst alle SuS den Test durch, dann unterzeichnet die Lehrkraft das ausgefüllte Formular und lässt die gesammelten Formulare im Schulbüro abstempeln. Ein vorheriges Stempeln ist in diesem Verfahren ausgeschlossen.”

(Schreiben des Landesschulrates vom 29.07.)

 

Die Bezirksversammlung  begrüßt den Ansatz, Schulen Testbescheinigungen ausstellen zu lassen. Um die Partizipation wirtschaftlich schwacher Kinder und Jugendliche sicherzustellen, ist es aber dringend erforderlich, dass die schulischen Testbescheinigungen niedrigschwellig ausgestellt und als Rechtsanspruch der Schülerinnen und Schüler ausgestaltet werden.

 

Da Schülerinnen und Schüler zudem von einem steigenden Infektionsgeschehen betroffen sind, sollte außerdem geprüft werden, die bisherige Verwendung von Antigen-Schnelltests an Schulen durch PCR-Tests (z.B. Gurgel-Tests/Pooling-Konzept) zu ersetzen bzw. um diese zu ergänzen, wie das in anderen europäischen Staaten bereits durchgeführt wird.

 

Dies vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

Die zuständigen Fachbehörden werden gebeten, durch geeignete Maßnahmen sicherstellen,

 

  1. dass Schulen Testbescheinigungen auf Wunsch der Schülerinnen und Schüler verpflichtend ausstellen,
  2. dass das Einverständnis der Eltern einmalig (und nicht für jede einzelne Bescheinigung) eingeholt werden muss;
  3. Testbescheinigungen auch in den Schulferien ausstellt werden;
  4. dass Antigen-Schnelltests an Schulen durch geeignete PCR-Testverfahren ersetzt bzw. um diese ergänzt werden;

dass Schülerinnen und Schüler sowie ihre Erziehungsberechtigten über die Möglichkeit, Testbescheinigungen auszustellen, aufgeklärt werden.

 

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