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Chance für einen Neuanfang: Das Gebiet des Bebauungsplans Wohldorf-Ohlstedt 13 für die Natur sichern und aufwerten Antrag der Fraktionen von SPD und Grüne

Antrag

Sachverhalt

Mit dem Urteil vom 11. April 2019 hat das Hanseatische Oberverwaltungsgericht den Bebauungsplan Wohldorf-Ohlstedt 13 für unwirksam erklärt.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) kritisiert vor allem fehlende Artenschutzuntersuchungen und stärkt den Naturschutz bei Konflikten mit dem Wohnungsbau. Nach Ansicht des OVG sollte der Wohnungsbau an Standorten realisiert werden, die weniger im Konflikt mit dem Natur- und Artenschutz stehen.

Damit sind die Pläne, an der Hoisbüttler Straße zu bauen, von den Gerichten wiederholt für unwirksam erklärt worden. Der ursprüngliche B-Plan Wohldorf-Ohlstedt 8 wurde 1982 verabschiedet – aber schon 1990 für nichtig erklärt, weil er eine Bebauung im Landschaftsschutzgebiet vorsah. 2002 gab es im Rahmen des „Leitbilds der Wachsenden Stadt“ wieder neue Pläne für Wohnungsbau an der Hoisbüttler Straße.

Trotz eines erfolgreichen Bürgerbegehrens evozierte der CDU-Senat den Plan 2006 und im Februar 2008 wurde der Bebauungsplan Wohldorf-Ohlstedt 13 noch kurz vor der Wahl verabschiedet – offenbar ohne ausreichende Prüfungen zum Artenschutz. Die neue grüne Stadtentwicklungssenatorin Anja Hajduk legte aufgrund des heftigen Widerstandes in den Walddörfern, die Pläne erst einmal auf Eis. Die rot-grüne Koalition in Wandsbek setzte sich 2011 dafür ein, die Flächen vorerst nicht anzutasten. In der Folge wurde ein Moratorium vereinbart, dass die Flächen erst einmal unangetastet ließ.

2017 kam es vor dem Hintergrund der Flächensuche zur Unterbringung von Geflüchteten zu neuen Verhandlungen zwischen der Klägergemeinschaft und den Fraktionen von SPD und Grünen. Die Verhandlungen scheiterten und in der Folge wurde das bislang ruhende Verfahren vor dem OVG durch die Klägergemeinschaft wieder aktiviert.

Durch das Urteil des OVG wurde das Gesetz über den Bebauungsplan Wohldorf-Ohlstedt 13 für unwirksam erklärt. Damit wurde der Bebauungsplan insgesamt aufgehoben, auch sein § 3, der besagt, dass die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Wohldorf/Ohlstedt für den Bereich des Bebauungsplans aufgehoben wird. Dies bedeutet, dass durch das Urteil die Verordnung für das Landschaftsschutzgebiet in diesem Bereich wieder auflebt und wirksam ist.

Die rot-grüne Koalition nimmt dies zum Anlass, die hier in Frage stehende Fläche langfristig für die Natur zu sichern. Dies scheint besonders geboten, weil die kürzlich erzielte Einigung mit der Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ darauf zielt, Hamburgs Natur trotz des notwendigen Wohnungsbaus weiter zu schützen und zu erhalten. So sollen unter anderem 10% der Landesfläche unter Naturschutz gestellt, die Landschaftsschutzgebiete und der Biotopverbund erhalten werden und der Naturwert insgesamt gesteigert werden.

Bei dem Gebiet des ehemaligen Bebauungsplans Wohldorf-Ohlstedt 13 handelt es sich um eine offene, von wertvollen Knicks durchzogene und teilweise landwirtschaftlich genutzte Fläche, die unter anderem einen hohen Wert für die Grundwasserbildung auch des Wohldorfer Waldes hat. Durch Aufwertungsmaßnahmen im Rahmen eines naturschutzrechtlichen Ausgleichs ist es womöglich erreichbar, dort die für ein Naturschutzgebiet erforderliche Qualität zu entwickeln und das Gebiet dem nördlich anschließenden Naturschutzgebiet Wohldorfer Wald anzugliedern.

Der Hauptausschuss möge daher für die Bezirksversammlung Wandsbek beschließen:

Petitum/Beschluss

Die zuständigen Behörden werden gebeten, zu prüfen, wie die Flächen des ehemaligen Bebaungsplans Wohldorf-Ohlstedt 13 ökologisch aufgewertet und für den Biotopverbund gesichert werden können.

Dabei soll insbesondere geprüft werden,

- ob die Umsetzung von naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen und eine spätere Ausweisung als Naturschutzgebiet, als Ergänzung zum Naturschutzgebiet Wohldorfer Wald, möglich ist.

- wie die zwischenzeitlich entstandenen Bauten baurechtlich gesichert werden können.

Anhänge

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