Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten - Schwimmbäder" konsequent für den Bezirk Wandsbek nutzen Debattenantrag der CDU-Fraktion
Letzte Beratung: 07.05.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 4.4
Mit dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten – Schwimmbäder“ hat der Bund erstmals ein eigenständiges Förderinstrument zur Modernisierung kommunaler Schwimmbäder aufgelegt. Für den Projektaufruf 2026 stehen bundesweit 250 Mio. Euro zur Verfügung; der Bundesanteil kann bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten betragen. Projektskizzen müssen bis spätestens 19. Juni 2026 eingereicht werden.
Die Schwimminfrastruktur im Bezirk Wandsbek weist – wie in vielen Teilen Hamburgs – einen erheblichen Sanierungs- und Modernisierungsbedarf auf. Dies betrifft sowohl die bauliche Substanz als auch energie- und klimatechnische Anforderungen, Fragen der Barrierefreiheit sowie die Qualität der Angebote für Schul-, Vereins‑ und Freizeitsport.
Besonders deutlich wird dieser Handlungsbedarf auch am Schwimmbad Wandsbek, das für die Schwimmausbildung, den Vereinssport und die wohnortnahe Grundversorgung der Bevölkerung im Bezirk eine herausragende Bedeutung hat.
Darüber hinaus ist auch das Hallenbad Bramfeld als wichtiges Lehrschwimmbecken sowie für den Vereins- und Schulsport im Bezirk von großer Bedeutung und bei der Betrachtung der Fördermöglichkeiten ausdrücklich mit einzubeziehen.
Aus den bisherigen öffentlichen Stellungnahmen und Antworten des Senats ergibt sich, dass bislang keine transparente Priorisierung konkreter Projekte sowie kein verbindlicher Zeit‑ und Maßnahmenplan für die Nutzung des Bundesprogramms vorliegt. Angesichts der kurzen Frist zur Einreichung von Projektskizzen besteht jedoch dringender Handlungsbedarf, um zu verhindern, dass Förderpotenziale für Hamburg und insbesondere für den Bezirk Wandsbek ungenutzt bleiben.
Die Sanierung und Modernisierung der Schwimmbäder ist zugleich ein zentraler Baustein für die Förderung der Schwimmfähigkeit, für soziale Teilhabe, Gesundheitsvorsorge sowie für Klima‑ und Umweltschutz.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
keine Anlage/n
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