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Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten - Schwimmbäder" konsequent für den Bezirk Wandsbek nutzen Debattenantrag der CDU-Fraktion

Antrag

Letzte Beratung: 07.05.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 4.4

Sachverhalt

Mit dem Bundesprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten Schwimmbäder“ hat der Bund erstmals ein eigenständiges Förderinstrument zur Modernisierung kommunaler Schwimmbäder aufgelegt. Für den Projektaufruf 2026 stehen bundesweit 250 Mio. Euro zur Verfügung; der Bundesanteil kann bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten betragen. Projektskizzen müssen bis spätestens 19. Juni 2026 eingereicht werden.

Die Schwimminfrastruktur im Bezirk Wandsbek weist wie in vielen Teilen Hamburgs einen erheblichen Sanierungs- und Modernisierungsbedarf auf. Dies betrifft sowohl die bauliche Substanz als auch energie- und klimatechnische Anforderungen, Fragen der Barrierefreiheit sowie die Qualität der Angebote für Schul-, Vereins und Freizeitsport.

Besonders deutlich wird dieser Handlungsbedarf auch am Schwimmbad Wandsbek, das für die Schwimmausbildung, den Vereinssport und die wohnortnahe Grundversorgung der Bevölkerung im Bezirk eine herausragende Bedeutung hat.

Darüber hinaus ist auch das Hallenbad Bramfeld als wichtiges Lehrschwimmbecken sowie für den Vereins- und Schulsport im Bezirk von großer Bedeutung und bei der Betrachtung der Fördermöglichkeiten ausdrücklich mit einzubeziehen.

Aus den bisherigen öffentlichen Stellungnahmen und Antworten des Senats ergibt sich, dass bislang keine transparente Priorisierung konkreter Projekte sowie kein verbindlicher Zeit und Maßnahmenplan r die Nutzung des Bundesprogramms vorliegt. Angesichts der kurzen Frist zur Einreichung von Projektskizzen besteht jedoch dringender Handlungsbedarf, um zu verhindern, dass Förderpotenziale für Hamburg und insbesondere für den Bezirk Wandsbek ungenutzt bleiben.

Die Sanierung und Modernisierung der Schwimmbäder ist zugleich ein zentraler Baustein für die Förderung der Schwimmfähigkeit, für soziale Teilhabe, Gesundheitsvorsorge sowie für Klima und Umweltschutz.

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

Petitum/Beschluss
  1. Das Bezirksamt Wandsbek ge bei der zuständigen Fachbehörde, der Finanzbehörde sowie der Bäderland Hamburg GmbH unverzüglich erfragen, welche Schwimmbäder im Bezirk Wandsbek grundsätzlich für eine Förderung aus dem Bundesprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten Schwimmbäder (Projektaufruf 2026) in Betracht kommen.
  2. Das Bezirksamt, in Zusammenarbeit mit den unter 1 genannten Stellen, wird gebeten, der Bezirksversammlung eine priorisierte Übersicht der grundsätzlich geeigneten Projekte im Bezirk Wandsbek vorzulegen, aus der nachvollziehbar hervorgeht:
    • welche Vorhaben zur Anmeldung beim Bundesprogramm vorgesehen sind,
    • mit welcher Priorität diese berücksichtigt werden sollen und
    • anhand welcher fachlichen und strukturellen Kriterien (z. B. baulicher Zustand, Bedeutung für Schul- und Vereinssport, Klimaschutz, Barrierefreiheit, soziale Funktion) diese Priorisierung erfolgt.
  3. Das Schwimmbad Wandsbek ist im Rahmen dieser Prüfung aufgrund seines bekannten Sanierungsbedarfs und seiner besonderen Bedeutung für die Schwimmausbildung sowie den Vereins- und Schulsport im Bezirk besonders zu berücksichtigen. Dabei ist darzulegen, inwieweit eine Anmeldung zum Bundesprogramm bis zum 19. Juni 2026 möglich ist.
  4. Das Hallenbad Bramfeld ist im Rahmen dieser Prüfung aufgrund seiner Bedeutung als Lehrschwimmbecken sowie für den Vereins- und Schulsport im Bezirk besonders zu berücksichtigen. Dabei ist darzulegen, inwieweit eine Anmeldung zum Bundesprogramm bis zum 19. Juni 2026 möglich ist.
  5. Sollten grundsätzlich geeignete Projekte insbesondere das Schwimmbad Wandsbek nicht zur Antragstellung vorgesehen werden, ist der Bezirksversammlung nachvollziehbar darzulegen, aus welchen Gründen dies erfolgt.
  6. Das Bezirksamt wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass bei möglichen Projektskizzen insbesondere berücksichtigt werden:
    • Maßnahmen zur energetischen Sanierung und zum Klimaschutz,
    • eine Verbesserung der Barrierefreiheit,
    • die langfristige Sicherung der Nutzbarkeit für Kinder, Jugendliche, Familien, ältere Menschen sowie für den Schul- und Vereinssport.
  7. Die Bezirksversammlung ist regelmäßig über den Stand der Prüfungen, der Antragstellungen sowie über weitere Verfahrensschritte zu informieren, erstmals bis zum 11. Juni 2026.
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