Bürgerinitiative Rettet das Freibad Rahlstedt Eingabe
Hinweis der Geschäftsstelle:
Der Hauptausschuss hat federführend den Regionalausschuss Rahlstedt als zuständigen Ausschuss bestimmt.
Folgende Eingabe liegt der Geschäftsstelle vor:
Sehr geehrte Mitglieder der Bezirksversammlung,
im Rahmen der uns zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten möchte ich / möchte wir folgende Eingabe tätigen.
Hierzu erläuternd vorangestellt:
Gemäß Drs. 21/13775 wurde das Bezirksamt hinsichtlich des Areals des Freibades Am Wiesenredder angewiesen, ein Bebauungsplanverfahren insbesondere „unter Beachtung des Abwägungsgebotes“ einzuleiten.
Wie bekannt, hat sich bei einer überwältigenden Beteiligung der Rahlstedter Bürger an der Plandiskussion zum hierzu eingeleiteten B-Planverfahren Rahlstedt 135 ein überwältigendes Votum gegen den B-Planentwurf ausgesprochen. Dies ist umfänglich im Ergebnisprotokoll zur ÖPD dokumentiert. Infolge dessen nahmen die Ausschüsse der Regionalpolitik dies zwar vor der Wahl noch zumindest zur Kenntnis, hierüber eine erweiterte Debatte führen zu müssen. Anzumerken ist, dass dies auch nach der Wahl aus Sicht der Bürgerinitiative Rettet-das Freibad Am Wiesenredder nicht auskömmlich bzw. in einem nicht angemessenen Umfang erfolgt ist, um Erkenntnisse daraus im von der Stadt- und Landschaftsplanung zu betreibenden Bebauungsplanverfahren berücksichtigen zu können.
Gemäß Antrag zur Drs. 30-7651 der CDU im Planungsausschuss „Sicherstellung eines „ergebnisoffenen“ B-Planverfahren Rahlstedt 135 gemäß den Grundsätzen des § 1 BauGB, wurde infolge der Ergebnisse der ÖPD aufgegeben, die im Rahmen der ÖPD von den Bürgern vorgestellte Alternativplanung aufzugreifen und im Rahmen einer im Auftrag der Abteilung der Stadt- und Landschaftsplanung zu veranlassenden Machbarkeitsstudie zu verifizieren und in den späteren weiteren Abwägungsprozessen zu berücksichtigen.
Dem gegenüber bestimmte die Nachfolgekoalition aus SPD/Grünen lediglich einen Prüfauftrag an die Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirkes auf Grundlage eines während der ÖPD von der Bürgerinitiative zur Rettung des Freibades Am Wiesenredders verteilten Flugblattes.
Wie auch der Pressemitteilung der Bürgerinitiative zu entnehmen, lehnte diese die als Folge des Prüfauftrages erstellte Stellungnahme des o.a. Fachamtes aus diversen Gründen ab, dies insbesondere da hier lediglich auf die grobe Skizze des Flugblattes Bezug genommen wurde und die Fachabteilung in ihrer Stellungnahme dies zudem als eine nicht ausreichende Grundlage für eine qualifizierte Prüfung anführte.
Eine Machbarkeitsstudie wurde nicht veranlasst. Die Bürgerinitiative kündigte an, in eigenem Auftrag eine der Politik und der Fachabteilungen des Bezirksamtes vorzulegende alternative Stadtplanung „Machbarkeitsstudie“ erstellen zu lassen und diese in die Ausschüsse zur erneuten politischen Diskussion sowie in den Bebauungsplanprozess unter vorheriger erweiterter Bürgerbeteiligung einzubringen.
Gemäß Mitteilung der Verwaltung Drs. 21-0708 wird angeführt, dass voraussichtlich und aufgrund der hohen Auslastung der gegenwärtigen Planverfahren in Wandsbek eine weitere Behandlung des Verfahrens zu Rahlstedt 135 erst um Laufe des Jahres 2021 erfolgen kann.
Die Bürgerinitiative hat aktuell eine Spendenaktion unter großer Beteiligung der Rahlstedter Bürger zur Finanzierung der o.a. zwingend erforderlichen Machbarkeitsstudie initiiert. Unter überwältigender Beteiligung engagierter Bürger konnte vor Kurzem bereits ein Auftrag an ein Hamburger Stadtplanungsbüro vergeben werden.
Ergebnisse daraus sollen zeitnah nach Beauftragung erfolgen.
Die Freibadsaison 2020 Am Wiesenredder war wieder einmal unter besonderer Berücksichtigung der bekanntlich in den nächsten Jahren zunehmend heißeren Sommer sowie der langfristig insbesondere beim Besuch von Hallenbädern coronabedingt eingeschränkten Nutzungs- und Besuchsmöglichkeiten eine besonderer Zeit, die nicht gleich in Vergessenheit geraten sollte.
Die Diskussion über die unter diesen besonderen Vorzeichen langfristig zu erhaltenen grünen Freibädern, besonders in den zunehmend wichtiger werdenden Frischzonen (Am Wiesenredder mit Gutachten nachgewiesen mit gegenwärtigen "Landschaftsschutzgebietstatus"), gewinnt insbesondere unter den Corona bedingten Reiseeinschränkungen, insbesondere in den Sommerferien, und der gemäß neuem Koalitionsvertrages SPD/Grünen vereinbarten neuen Schwerpunkte (Klimaschutz, Grünerhalt, Freiraumoffensive etc.) eine neue Dimension und muss politisch neu geführt werden! Laufende Verfahren dürfen dabei nicht unberücksichtigt bleiben!
Es sei angemerkt, dass Wandsbek in Verbindung mit den aus dem Vertrag für Wohnungsbau zu erbringenden rd. 1800 WE / Jahr seit Jahren gut gearbeitet hat und dadurch seit Jahren diesen Wert mehr als deutlich überschreitet. Dies wird auch weiterhin langfristig auch unter einer veränderten Focussierung u.a. auf die Magistralen, der Innenentwicklung bei besonderem Schutz bestehender Grünflächen (Vertrag für Grünerhalt) möglich sein (Verweis auf den im Entwurf vorliegenden Bericht „Wohnungsbauprogramm 2021“ Wandsbek Drs. 21-1910).
Nach unserer Einschätzung wäre kein Vertreter der Bezirksversammlung Wandsbek unter Kenntnis der besonderen sozialpolitischen Rahmenbedingunen im direkten Umfeld des Freibadstandortes (Großlohe und Rise-Bereich Rahlstedt Ost) und der umweltrelevanten Bedeutung des Standortes des Freibades Am Wiesenredder, mit dem auch u.a. für den Wassersport so wichtigen in Hamburg oft fehlenden 50 m Wettkampfbahnen, auf die Idee gekommen, die Fläche bei nachweislich geringen Unterhaltungskosten für die bäderland GmbH von lediglich von ca. rd. 14 T€ im Jahr in den Focus einer andersartigen Nutzung und gar Bebauung zu nehmen.
Das Freibad Rahlstedt hat hinsichtlich Wohnungsbau auch unter dem maximalen Wunsch (Vorgabe?) der o.a. Senats-Weisung mit 120- 150 Wohneinheiten keine besondere gesamtstätische Bedeutung; für Wandsbek insbesondere schon gar nicht.
Rahlstedt und sein näheres Umfeld ist bereits in der Vergangenheit, insbesondere aufgrund des ehemals großen Potentials an ehemaligen Bundeswehrflächen, in einem erheblichen Maße gewachsen.
Im o.a. Koalitionsvertrag der Bürgerschaft wurde u.a. die „Qualitätsoffensive Freiraum“ vereinbart:
„Der strategische Planungsansatz dafür ist, Freiraumqualitäten auch in einer kompakter werdenden Stadt zu erhalten und weiter zu entwickeln. Bauliche Verdichtung soll immer mit einer Verbesserung der Qualitäten von öffentlichen und privaten Freiräumen in den Quartieren einhergehen, um einen „grünen“ Mehrwert für alle zu erzielen. Angestrebt wird eine urbane Dichte mit hoher Freiraumqualität.“ Rahlstedt würde bei vollständiger Aufgabe der Freibades dem entgegen trotz bereits in Rahlstedt erfolgter Verdichtungen Freiraumqualität in einem erheblichen Umfang genommen!
Im o.a. Entwurfsbericht Wohnungsbauprogramm 2021 ist folglich der o.a. neuen Anforderungen mit angeführt:
„Parallel müssen andere städtische Bedarfe, wie z.B. die soziale und technische Infrastruktur, Freiräume, Grünanlagen mitgedacht werden. Gleichzeitig muss stärker als bisher auf unsere endlichen natürlichen Ressourcen geachtet und für einen Ausgleich zwischen Natur und Mensch auch in Wandsbek gesorgt werden.
Der Verbrauch von Flächen, insbesondere durch die Versiegelung von Grünflächen, soll reduziert werden. Bebauungen von ökologisch wertvollen Grünflächen sollen bei zukünftigen Planungen nicht neu entwickelt werden. „
Das Freibad am Wiesenredder ging aktuell in den Winterschlaf. Bäderland hat angekündigt, trotz des laufenden B-Planverfahrens und der voraussichtlich erst Mitte 2021 „u.U.“ erzielten Vorweggenehmigungsreife für eine eventuell andere planungsrechtlich mögliche Folgenutzung das Freibad im Jahr 2021 nicht mehr zu öffnen.
Wie bekannt, hat Bäderland unter besonderer Beachtung Ihres Auftrages diese städtischen, für den Gemeinbedarf so wichtigen Flächen zur Erfüllung Ihres Auftrages zu erhalten und bis zum Zeitpunkt einer überhaupt erst planungsrechtlich möglichen anderweitigen Nutzung entsprechend Ihrer seitens der Politik aufgegebenen Gesellschaftsziele weiter zu betreiben! Nur dafür wurden ehemals die städtischen Grundstücke der 100%igen städtischen GmbH tlw. in Ihr Eigentum übertragen, wie das Areal Am Wiesenredder.
Letztendlich ist zu bedenken, dass aus Sicht der Bürgerinitiative unter Vorlage der angekündigten alternativen Machbarkeitsstudie als Endergebnis aller weiteren zu berücksichtigender Abwägungsprozesse auch der Erhalt des Freibades möglich ist.
Die Bezirksversammlung wird im Rahmen dieser Eingaben gebeten:
1) die bäderland GmbH bei Bedarf unter Befassung in weiteren Ausschüssen aufzufordern, vor Ort Am Wiesenredder keine Maßnahmen z.B. hinsichtlich Rückbau, Anlagendemontage, Baumfällarbeiten etc. zu ergreifen, bis über das B-Planverfahren 135 geklärt ist, dass auch planungsrechtlich Ihr eigentlicher Versorgungsauftrag für den Bereich des Freibades eingestellt werden dürfte, bzw. sich tatsächlich abzeichnet, ob die von bäderland angestrebte anderweitige Nutzung überhaupt planungsrechtlich sicher in Aussicht gestellt werden kann (ca. Umfang Vorweggenehmigungsreife)
2) dass bis zum Zeitpunkt eines auskömmlichen Ergebnisses aus dem B-Planverfahren Rahlstedt 135 keine städtischen Maßnahmen im Umfeld des Freibades, wie z.B. der Veränderung der bisher zum Freibad Am Wiesenredder hinweisenden Straßenausschilderungen vorgenommen werden und darauf zu achten, dass nicht zu voreilig z.B. die HVV Busstation 164, Freibad Rahlstedt, umbenannt wird (Hinweis: Bisher wurde bereits von Unbekannten das öffentliche Hinweisschild (Richtungspfeil mit Text: 300m Sommerbad Rahlstedt) an der Ecke Sorenstieg / Am Sooren demontiert!)
3) dass bei dem derzeit seitens Bäderland angestrebten Grundstücksverkauf dieses besonders
„gemeinschaftsrelevanten“ Grundstückes ein dafür vorgesehenes europaweites transparentes Wettbewerbsverfahren oder zumindest ein öffentliches und dadurch transparentes „Konzeptvergabeverfahren“ durchgeführt wird (Konzeptvergabe s. Kap. 6.1.3. Mitteilung des Senates Drs. 21-18514 vom 01.1.02019, Sozialgerechte Bodenpolitik für Hamburg, Städtisches Eigentum nutzen und Wiederkaufsrechte der Stadt ausüben)
4) dazu beizutragen, dass die seitens der Bürgerinitiative angekündigte Studie so zeitnah wie möglich nach Ihrer Veröffentlichung Eingang in das laufende Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 135 finden wird, um dort nach den geltenden Verfahrensgrundsätzen zur Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens als „Planungsalternative nach § 1 Abs. 3 BauGB und nach Nr. 2d der Anlage 1 zum BauGB“ behandelt zu werden.
5) bei Bedarf unter ergänzender Befassung in relevanten Ausschüssen, die bäderland GmbH aufzufordern, das Freibad Am Wiesenredder mit Beginn der Sommersaison 2021 wieder zu eröffnen, soweit bis dahin planungsrechtlich eine anderweitige zulässige Nutzung im Rahmen der B-Planbearbeitung Rahlstedt 135 noch nicht festgestellt werden konnte.
Das Engagement eines jeden in der Bezirksversammlung Wandsbek ist auch unter Beachtung der o.a. Weisung möglich und dringend erforderlich, denn:
„Die Anweisung ist als bloße interne Maßnahmen jederzeit abänderbar und auch zurücknehmbar, sie erwächst nicht in Rechtskraft. Es ist offenkundig, dass wenn im Laufe des B-Planaufstellungsverfahrens R135 sich Schwierigkeiten ergeben sollten, die die Möglichkeit des Beschlusses jenes Bebauungsplanes beeinträchtigen könnten, dann eine Kommunikation zwischen Bezirksamt und Senatskommission stattfinden wird. Je nachpolitischer Einschätzung oder aber dem Ergebnis des Abwägungsverfahrens des B-Planaufstellungsverfahrens, ist die die Anweisung erlassene Senatskommission sogar gezwungen, die Anweisung zurückzunehmen.“
In diesem Sinne verbleiben wir
Danke und
Mit freundlichen Grüßen
keine Anlage/n