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Bürgerbeschwerden zu langer Genehmigungsdauer bei Anträgen für Grünrückschnittsarbeiten Kleine Anfrage vom 06.01.2025

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

 

Wenn Bürger auf Ihrem öffentlichen oder privaten Grundstück einen geschützten Baum

  • llen,
  • stark zurückschneiden oder
  • Eingriffe in das Wurzelwerk (Abgrabungen, Aufschüttungen, Wurzeltrennungen)

vornehmen wollen, benötigen Sie eine Genehmigung. Sie müssen die Genehmigung vorab bei der zuständigen Stelle beantragen. Ob bestimmte Bäume unter Umständen von der Genehmigungspflicht freigestellt sind, prüft und entscheidet die bezirkliche Naturschutzbehörde. Laut Hamburg.de wird eine lange Bearbeitungsdauer für solche Anträge angegeben: „Sie müssen mit einer Bearbeitungszeit von bis zu mehreren Wochen rechnen.“ Auf der Seite: https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry/Baumfaell wird die Frist zur Bearbeitungsdauer durch die Verwaltung von „4 bis 8 Wochen, in Ausnahmefällen länger“ angegeben.

 

Im Zeitraum vom 1. März bis zum 30. September eines jeden Jahres ist es verboten, Gehölze zu beseitigen oder auf den Stock zu setzen. Somit können z.B. umfangreiche Pflegerückschnittsarbeiten an Bäumen nur von Oktober bis Ende Februar durchgeführt werden.

 

Es liegen der CDU-Fraktion Beschwerden von Bürgern vor, dass diese Anträge für umfangreichere Grünpflegerückschnittsarbeiten an geschützten Bäumen sehr lange bis zur Genehmigung brauchen (mehr als drei Monate). Die Anträge wurden stets von Eigentümern eingereicht, die die Arbeiten über Fachfirmenplanen und ausführen lassen. Aufgrund der engen Frist bis Ende Februar können die Fachfirmen die angestauten Aufträge oft nicht mehr abarbeiten.


Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

 

  1. Wie viele unbearbeitete Anträge liegen zurzeit für Fällungen oder Beschneidung von Bäumen und anderen Gehölzen vor?

 

  1. Wie viele Anträge für Fällungen oder Beschneidung von Bäumen und anderen Gehölzen wurden 2024 gestellt?

 

  1. Wie ist die Frist für die Verwaltung für die Bearbeitung von Anträgen für Fällungen oder Beschneidungen von Bäumen und anderen Gehölzen?

 

  1. Wie lange benötigte die zuständige Stelle im Bezirksamt Wandsbek im Jahr 2024 für die Genehmigungen der Anträge für Fällungen oder Beschneidungen von Bäumen und anderen Gehölzen im Durchschnitt?
     
  2. Inwiefern werden die Antragssteller benachrichtigt, wenn die vorgesehene Frist überschritten wird?

 

  1. Wie viele Anträge für Fällungen oder Beschneidungen von Bäumen und anderen Gehölzen im Jahr 2024 brauchten länger als 8 Wochen zum Bescheid?

 

  1. Warum benötigt die zuständige Stelle im Bezirksamt Wandsbek länger als 8 Wochen für einen Antragsbescheid für Fällungen oder Beschneidungen von Bäumen und anderen Gehölzen?

 

 

 

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