21-0516

Bürgerbegehren und Bürgerentscheide jetzt verbindlich machen Debattenantrag der Fraktion Die Linke

Antrag

Sachverhalt

Den Bürger*innen sollte eine abschließende Entscheidung in Bezirksangelegenheiten durch Bürgerentscheid nicht mehr durch Maßnahmen entzogen werden können, wenn das Bürgerbegehren zulässig ist. Daher dürfen Bürgerbegehren ab dem Tag ihrer Anmeldung nicht mehr be- bzw. verhindert werden.

Die Bindungswirkung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden gegenüber Bezirk und Senat ermöglicht die direkte und wirksame Teilhabe der Bürger*innen an politischen Entscheidungen in örtlichen Angelegenheiten ihres Bezirks.

Diese Teilhabe wurde in der Vergangenheit auch im Bezirk Wandsbek mehrfach durch den Senat ausgebremst:

 

2002: Landschaftsschutz Immenhorstweg, Fischkamp und Hoisbütteler Straße

2008: Bücherhalle Sasel

2015: Ü-Gebiet Berner AU

2016: KUZ Volksdorf

2016/17: Rahlstedt 131

2018: Freibad Wiesenredder

 

Die Begründung des Gesamtstädterischen Interesses wirkt für viele Menschen vorgeschoben, um sich der Debatte zu entziehen. Die Folge ist Wut und Demokratieverdruss.

 

Petitum/Beschluss

  1. Die Bezirksversammlung Wandsbek unterstützt die Volksinitiative „Bürgerbegehren und Bürgerentscheide jetzt verbindlich machen – Mehr Demokratie vor Ort.“

 

  1. Die Bezirksversammlung Wandsbek spricht sich dafür aus, dass zukünftig in Bezirksangelegenheiten auch die Beschlüsse der Hamburger Bezirksversammlungen für den Senat und die Hamburger Verwaltung bindend sind und nur im Wege eines neuen Beschlusses der zuständigen Bezirksversammlung abgeändert werden.

 

  1. Die Bezirksversammlung Wandsbek fordert die Verwaltung gemäß § 19 BezVG auf, in allen öffentlichen Gebäuden Unterschriftenlisten der Volksinitiative auszulegen, so dass die Bürgerinnen und Bürger vor Ort unterschreiben können.

 

  1. Die Bezirksversammlung Wandsbek fordert die Verwaltung gemäß § 19 BezVG auf, sich beim Senat mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass auch die Beschlüsse der Hamburger Bezirksversammlungen zukünftig bindend sind.

 

Anhänge

keine Anlage/n