Bürgerbegehren und Bürgerentscheide jetzt verbindlich machen Debattenantrag der Fraktion Die Linke
Den Bürger*innen sollte eine abschließende Entscheidung in Bezirksangelegenheiten durch Bürgerentscheid nicht mehr durch Maßnahmen entzogen werden können, wenn das Bürgerbegehren zulässig ist. Daher dürfen Bürgerbegehren ab dem Tag ihrer Anmeldung nicht mehr be- bzw. verhindert werden.
Die Bindungswirkung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden gegenüber Bezirk und Senat ermöglicht die direkte und wirksame Teilhabe der Bürger*innen an politischen Entscheidungen in örtlichen Angelegenheiten ihres Bezirks.
Diese Teilhabe wurde in der Vergangenheit auch im Bezirk Wandsbek mehrfach durch den Senat ausgebremst:
2002: Landschaftsschutz Immenhorstweg, Fischkamp und Hoisbütteler Straße
2008: Bücherhalle Sasel
2015: Ü-Gebiet Berner AU
2016: KUZ Volksdorf
2016/17: Rahlstedt 131
2018: Freibad Wiesenredder
Die Begründung des Gesamtstädterischen Interesses wirkt für viele Menschen vorgeschoben, um sich der Debatte zu entziehen. Die Folge ist Wut und Demokratieverdruss.
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