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Bürger- und Anliegerinformation bei Schulbauvorhaben sicherstellen Beschluss der Bezirksversammlung vom 15.05.2025 (Drs. 22-1542)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Letzte Beratung: 10.07.2025 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.9

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

1. Die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung wird gebeten, zu den Ausschusssitzungen, in denen Schulbau Hamburg zukünftig zu Schulbauvorhaben referieren wird, die betroffenen Regionalausschüsse bzw. deren Vertreter hinzuzuladen und die zugehörige Präsentation zuvor an die jeweiligen Regionalausschüsse zur Information weiterzuleiten,

2. Schulbau Hamburg wird gebeten, bei allen für die Öffentlichkeit bedeutsamen Bauvorhaben rechtzeitig, jedoch mindestens einen Monat vor Beginn der Maßnahme, eine angemessene Informationsweitergabe an die Öffentlichkeit schulextern sicherzustellen. Dies könnte beispielsweise der Aushang von Informationen oder das Aufstellen von Plakaten im Baustellenbereich,

die Ansprechbarkeit der regionalen Baumanagement-Teams oder auch die Verteilung von Informationsmaterial in der Nachbarschaft sein

3. Schulbau Hamburg wird gebeten, umfangreiche und zeitlich aufwendige Großprojekte zusätzlich im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung am betroffenen Schulstandort vorzustellen und öffentlich zu bewerben.

Stellungnahme der Finanzbehörde:

Stellungnahme zu 2 und 3:

Die für Bau und Bewirtschaftung der Hamburger Schulgebäude zuständigen städtischen Bildungsbaudienstleister SBH | Schulbau Hamburg (SBH) und GMH | Gebäudemanagement Hamburg (GMH) haben die im Antrag vorgebrachten Hinweise überprüft. Allein bis 2030 wird die FHH im Bezirk Wandsbek rund 600 Millionen Euro in Bau und Sanierung der Schulgebäude und -grundstücke investieren, um den Hamburger Schülerinnen und Schülern gute Räume für gute Bildung zur Verfügung stellen zu können. Wie im Antrag dargestellt, werden die unmittelbar von diesen Baumaßnahmen Betroffenen frühzeitig und umfassend in die Planungen eingebunden. Hierbei handelt es sich in der Regel insbesondere um die Schulgemeinschaft der betroffenen Schule, die bereits im Rahmen der so genannten Phase 0 die Möglichkeit hat, ihre Bedarfe einzubringen. In enger Abstimmung mit der Schulleitung erfolgt dann im Verlauf der weiteren Planung und der Bauphase eine enge Information und Beteiligung.

Sofern es sich um Bau- und Sanierungsmaßnahmen für den Sport handelt, werden auch die ortsansässigen Sportvereine frühzeitig in die Planungen eingebunden und informiert. Dies erfolgt nach dem Leitfaden für Bauplanung, Ausstattung und Nutzung von Sporthallen für den Schul- und Vereinssport (siehe https://www.schulbau.hamburg/resource/blob/798212/d90d4909f0a7631806655d329fb1cac1/leitfaden-data.pdf). Darüber hinaus werden Sperrungen von Sporthallen frühzeitig und transparent unter https://bildungsbau.hamburg/sport/ angekündigt.

Eine weitergehende Information von Anwohnenden erfolgt stets in dem Maße, wie es aufgrund der Betroffenheit erforderlich ist. Wie im Antrag korrekt dargestellt, ist dies nicht abhängig von der Größe der Baumaßnahme.

Zur Ankündigung der Baumaßnahme erfolgt immer und in der Regel auch für die Anwohnenden gut sichtbar die Aufstellung eines informativen Bauschildes, das über die Baumaßnahme Auskunft gibt und eine Kontaktmöglichkeit enthält. Weitere Informationen erfolgen gestaffelt je nach Betroffenheit, zum Beispiel bei Wegfall von Parkmöglichkeiten oder Straßensperrungen in der Bauphase und anderen erwartbaren Störungen. Diese Informationen reichen vom Aushang und der Verteilung von Informationszetteln an die Nachbarschaft über Hinweise an die ortsansässigen Medien, die Einrichtung eigener Projektwebseiten unter www.bildungsbau.hamburg/ bis hin zu Informationsveranstaltungen im Vorfeld der Baumaßnahme.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
10.07.2025
Ö 14.9
Anhänge

keine Anlage/n

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