Bündnis für Sauberkeit: Konzept der Quartiersreinigung in Großlohe umsetzen gescheitert? Kleine Anfrage vom 30.05.2018
Mit dem Beschluss aus der Drucksache 20/5225 wurde das Bezirksamt und die Fachbehörden gemeinsam gebeten, das Konzept der Quartiersreinigung von der Stadtreinigung in Großlohe zu unterstützen, damit das Bündnis für Sauberkeit in Großlohe zeitnah beginnen kann.
Es erfolgte eine Grundreinigung der Stadtreinigung und eine Absprache zwischen Stadtreinigung und dem Wohnungsunternehmen SAGA.
Ein Konzept der Quartiersreinigung wurde mit Drucksache 20/5602 wie folgt abgelehnt:
Die SRH teilt mit, dass sie am 06.10.2017 an einem Termin in der Geschäftsstelle der SAGA Unternehmensgruppe in Rahlstedt teilgenommen hat. Dort wurde auch das betreffende Areal angesprochen.
Ein zentrales Thema der SAGA war unter anderem die Quartiersreinigung und eine intensivere Reinigung der öffentlichen Grünflächen. Da die Grünflächen seit dem 01.01.2018 durch die SRH gereinigt werden, konnte der SAGA eine Verbesserung der Situation in Aussicht gestellt werden. Neben der Übernahme der Reinigungsverantwortung in den Grünanlagen reinigt die SRH im Rahmen des Projekts „Hamburg – gepflegt und grün“ auch die Fahrbahnen und ihre Nebenflächen (u. a. Straßenbegleitgrün, Parkbuchten) seit dem 01.01.2018 häufiger und gründlicher.
Vor dem Hintergrund dieser Sauberkeitsoffensive sollten vor einer weiteren Befassung mit dem Modell der Quartiersreinigung zunächst die Erfahrungen mit den oben beschriebenen Maßnahmen gesammelt und ausgewertet werden. Darüber hinaus wäre auch noch die Finanzierung zu klären.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Vorbemerkung:
Im Verkehrsraum sind die Reinigungsverpflichtungen nach Hamburgischem Wegegesetz (HWG) klar geregelt, sie obliegen den Anliegern bzw. der Stadtreinigung Hamburg.
Öffentliche Grünanlagen, Spielplatze und Straßenbegleitgrün werden laufend durch das Bezirksamt unterhalten und gepflegt. Die Wegeaufsicht begeht turnusmäßig alle öffentlich gewidmeten Straßen und Wege mit dem Schwerpunkt der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit.
Das Bezirksamt antwortet wie folgt: 07.06.2018
Zu 1.-3.:
An der o.g. Begehung hat kein Vertreter des Bezirksamtes teilgenommen, siehe bezirkliche Drucksache 20-5602.
Nein.
Kontrollgänge werden intervallmäßig durch den Wegewart im Verkehrsraum durchgeführt. Dies geschieht im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht. Verunreinigungen spielen dabei in der Regel nur eine Nebenrolle. Verursacher können regelhaft nicht festgestellt.
Keine bezirklichen Möglichkeiten, die Zuständigkeit liegt bei der Stadtreinigung Hamburg, siehe Vorbemerkung.
keine Anlage/n
Keine Orte erkannt.
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