Bündnis für Sauberkeit: Konzept der Quartiersreinigung in Großlohe umsetzen gescheitert? II Kleine Anfrage vom 08.06.2018
Nach den Antworten in Drucksache 20-5971 haben sich weitere Fragen zum Sachverhalt ergeben, da die Ordnung und Sauberkeit sich auf den bezirklichen Flächen in Großlohe 2018 wieder verschlechtert hat. Es wurde in der Drucksache 20-5971 mitgeteilt, dass ein Vertreter des Bezirksamtes Wandsbek an dem Gespräch am 06.10.2017 nicht teilgenommen hat. Es hat jedoch ein Gespräch mit dem Bezirksamt Wandsbek und Vertretern der Stadtteilversammlung Großlohe am 15.11.2017 stattgefunden. Hierauf beziehen sich die nachfolgenden Fragen. Bei den angesprochenen Flächen handelt es sich um öffentliche Grünanlagen, einen Spielplatz und dem Straßenbegleitgrün.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Das Bezirksamt antwortet wie folgt: 19.06.2018
Ein Termin am 15.11.2017 ist dem für den öffentlichen Raum zuständigen Dezernat (Dezernat für Wirtschaft, Bauen und Umwelt) nicht bekannt. Jedoch hat ein Vertreter des Managements des öffentlichen Raumes auf Wunsch des Vorsitzenden der Stadtteilversammlung an einem Gespräch am 14.11.2017 teilgenommen. Vordringlich wurden Probleme im Bereich der Grün- und Spielanlage Großlohe thematisiert. Ein Austausch mit der Stadtreinigung bezüglich der geschilderten Probleme fand statt (siehe Antwort zu 3.)
Im Rahmen des zu 1. genannten Termins konnten größtenteils Fragen beantwortet werden, sodass Seitens des Bezirksamtes kein konkreter Anlass zu weiteren Gesprächsterminen bestand. Mitarbeiter des Bezirksamtes sind im Weiteren im Austausch mit der Stadtreinigung Hamburg.
Im Rahmen des gemeinsamen Termins mit Vertretern der Stadtteilversammlung Großlohe wurden seitens der Anwesenden Probleme, Wünsche und Ideen vorgetragen und diskutiert. Allen voran wurden Fragen hinsichtlich der geschilderten Probleme im Hinblick auf Zuständigkeiten, Rahmenbedingungen und Abläufe durch das Bezirksamt aufgezeigt, u.a. zu Zuständigkeiten für Müll und sonstige Verschmutzungen, einer möglichen Parkbeleuchtung, Drogenverkauf-/konsum, Vandalismus, nächtliche Ruhestörungen etc. Hinsichtlich des öffentlichen Raumes betreffende Themen wurden die Rahmenbedingungen erläutert.
Beispielsweise hinsichtlich des Wunsches einer intensiveren Grünpflege, gewünschter zusätzlicher Ausstattung wie Bänke etc. wurden seitens des Bezirksamtes die Rahmenbedingungen dargestellt, dass derartige Umsetzungen zum einen von der Dringlichkeit, zum anderen von den begrenzt zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln, die für die Gesamtheit der bezirklichen Grünflächen und Kinderspielplätze (KSP) jährlich zur Verfügung stehen, abhängig sind.
Im Weiteren wurde vereinbart, dass vorgetragene Wünsche im Rahmen der dem Bezirksamt zur Verfügung stehenden Ressourcen auf eine Realisierbarkeit geprüft und ggf. im Rahmen der Unterhaltungsarbeiten umsetzt werden. Auch wurde vereinbart, dass das Bezirksamt die zuständige Stadtreinigung hinsichtlich der Problematik der Verschmutzung der Grünanlage nochmals informiert.
Siehe Drs. 20-5971, Antwort zu 6.
Grünanlagen und KSP werden im Rahmen der Prüfung der Verkehrssicherheit durch das Bezirksamt kontrolliert. Siehe im Übrigen Drs. 20-5971, Antwort zu 5.
Siehe Drs. 20-5971, Antwort zu 6.
Die Rasenflächen werden bis zu neun Mal im Jahr gemäht.
Der Sommerschnitt erfolgt Ende Juni / Anfang Juli einmal pro Jahr.
Im Herbst wird das Laub in ein bis zwei Pflegedurchgängen beseitigt.
Umfangreichere Gehölzschnitt- und Baumpflegearbeiten erfolgen bei Bedarf in den Wintermonaten. Die Sand- und Fallschutzkiesflächen werden jährlich maschinell gereinigt oder bei starker Verschmutzung getauscht.
Reparaturen an Spielgeräten erfolgen bei Bedarf. Das Straßengrün wird einmal im Jahr gemäht und geschnitten. Ansonsten im Bedarfsfall.
Im Rahmen der Unterhaltungsarbeiten sind die Sand- und Fallschutzkiesflächen bis Ende Juni 2018 zu einer maschinellen Reinigung beauftragt. Eine grobe Verschmutzung mit Windeln etc. war dem Bezirksamt bislang nicht bekannt und wird geprüft.
keine Anlage/n
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.